Haus Verkauf evtl Darlehen

Begonnen von Nelda, 24. Juni 2023, 19:50:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Nelda

Hallo,
Denke viele kennen hier meine Situation. Haus gekauft über die Mängel nicht Bescheid gewusst.
Ich hatte dann einen Termin bei dem Teamleiter des hiesigen Jobcenters. Der meinte er muss den Aussendienstmitarbeiter vorbeigeschicken. Das war im April. Der war dann unmöglich meinte das an der Wand seien nur Stockflecken und kein Schimmel und es würde zwar an dem Tag nicht regnen also kein Beweis für undichtes Dach. Mittlerweile hat es wieder ein paar mal reingeregnet. Z.t mit Wasserschäden an der Wand.
Das Jobcenter lehnte den Umzug ab, drohte mir mit Paragraph 34 und das ich dann Darlehen bekomme und weder ich noch mein Lebensgefährte Zuschüsse zur Krankenversicherung.
Rechtsanwalt konnte ich in der Gegend keinen finden.
Ich war bei einem der meinte er macht kein sgb 2 mehr der andere ist bis zu 3 Monate ausgebucht.
Wir haben dann in einem anderen Bundesland eine Wohnung gefunden ca. 80 km entfernt.
Haus wird jetzt vermakelt. Seit Mitte Mai jedoch nur 1 Anfrage und mehr nicht. Kaufpreis 45 000 Euro Verhandlungsbasis.
Ich würde es Mittlerweile für z.b. 20 000 Euro hergeben es ist nur noch Ballast.
Abschläge für vor allem Grundgebühr Strom, Gas, Wasser und Versicherung belaufen sich für mich auf monatlich 110 Euro die ich nun ab nächsten Monat da Auszug bis ein Käufer gefunden ist selber zahlen muss. Hier sind die Grundgebühren sehr hoch z.b.Wasser 18 Euro, Gas 15 Euro Strom auch 15 Euro.
Ich habe die Befürchtung das ich das Haus nicht verkauft bekommen werde. Die Lage ist schlecht hier stehen die Häuser seit langem leer. Dann der Zustand des Hauses dazu sinken die Preise und 5 Prozent Zinsen.
Es schaut nicht gut aus.
Das jobcenter im neuen Wohnort meinte das sie das Vermessungsamt zum Gutachten beauftragen. 
Jene berücksichtigen aber nicht die Schäden am Haus beim Verkehrswert ermitteln. Das macht mir extreme Sorgen.
Ein Gutachter den ich bezüglich des Verkehrswert beauftragen könnte bringt nichts da das Jobcenter dies nicht als Grundlage anerkennt.
Sollte das Vermessungsamt jetzt entschieden Haus ist mehr Wert als Schonvermögen mit dem was ich auf der Bank habe, habe ich ein paar Fragen.
Was soll ich dann tun? Ich bekomme das Haus nicht mal für 45 000 Euro verkauft.
Dann bin ich mir nicht mal sicher das dass Jaus einen Käufer innerhalb von 1 Jahr findet.
Zudem man noch 3 bis 4 Monate dazu rechnen muss bis Notartermin und die ganzen Genehmigungen von Naturschutzbehörde bis Vorkaufsrecht Gemeinde und Grundbucheintrag Auflassungsvormerkung

Dann falls es Richtung Darlehen läuft darf man seinen Schonbetrag behalten?
Also z.b. Haus Verkehrswert 50 000 Euro was ein Alptraum wäre, 40 000 Euro plus 15000 Euro Partner frei oder geht das auf Null das man gar keinen Schonvermögen daraus behalten darf?
Einmal habe ich in einem Leitfaden eines jobcenters gelesen das alles was über das Schonvermögen hinausgeht Darlehen ist was ja allgemein so ist aber das von dem Hausverkauf dann trotzdem Freibeträge sind.  Und dann z.b. das Jobcenter 6000 Euro einbehalten darf.
Vielleicht mache ich besser eine Beispiel Rechnung:
Konto 10 000 Euro
Haus  50 000 Euro
Bedeutet ohne Bereinigung Makler Ausgaben und monatliche Abschläge?
5000 Euro zuviel
Jobcenter entschiedet Darlehen.
Was darf das jobcenter dann behalten?
5000 Euro oder 50 000 Euro?

Dann das was man auf dem Konto hat. Ich habe die Kaution bezahlt, meine Scheidung nebst Anwalt sowie ein Großteil der Babyausstattung. Vieles gebraucht gekauft trotzdem auch das ist nicht umsonst,  auch muss ich den Umzug selbst bezahlen.
Bedeutet Bankvermögen ist mittlerweile von Mai bis dato geschrumpft.

Ab wann zählt das Bankvermögen mit dazu?
Nach telefonischer Antragstellung?
 Nach schriftlichen Eingang des Antrages nebst vorsprache?
Oder erst an 1.7. Da Einzug in die mietwohnung anderes Jobcenter?
Da ja ab da eigentlich erst das Haus zu ungeschützten Vermögen wird.
Auch da habe ich unterschiedliche Texte gelesen.

Und kann das jobcenter uns wirklich nicht Krankenversicherung bzw das es keinen Zuschuss gibt?


Und gegen das Gutachten um den Verkehrswert zu bestimmen kann ich nichts machen trotz das es nur ein Vermessungsamt macht nur mit Kaufpreissammlung den Wert ermittelt?

Ich kann denke ich froh sein wenn ich das Haus zu dem Bodenrichtwert verkauft bekomme bevor es Zusammen fällt.
Versicherung wird auch teurer da leerstehend.

Hary

Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37Abschläge für vor allem Grundgebühr Strom, Gas, Wasser und Versicherung belaufen sich für mich auf monatlich 110 Euro die ich nun ab nächsten Monat da Auszug bis ein Käufer gefunden ist selber zahlen muss. Hier sind die Grundgebühren sehr hoch z.b.Wasser 18 Euro, Gas 15 Euro Strom auch 15 Euro.

Eine Möglichkeit dies zu senken wäre die Abmeldung von Strom und Wasser. Dann würden diese monatlichen Kosten wegfallen. Den Wert würde es natürlich weiter senken, da ein neuer Eigentümer dann alles neu anmelden müsste und ein Anschluss der Abgemeldet wird, wird in der Regel vom Versorger auch entfernt.

Bei solchen Objekten muss man Glück haben um diese zu verkaufen, oder auf einen symbolischen Betrag runtergehen.

Nelda

Wasser vom Versorger abstellen lassen kostet 710 Euro. Das ist sehr teuer. Die meinten das sie das von der Straße abklemmen etc.
Gas kann ich Im Dezember abstellen Ende Dezember läuft der Vertrag aus.
Strom erst im Herbst da man hier ab und am Rasen mähen muss und das leider ein Strom Rasenmäher ist.
Wenn das Vermessungsamt einen Verkehrswert benennt dann muss ich leider nach diesem Wert verkaufen ein weiteres Hemmniss es sei denn was ich hoffe es ist unter 40 000 Euro wert.
Dann sind wir hoffentlich unter der Grenze zum Darlehen.
Das weiss ich aber erst wieviel genau wenn ich wüsste ab wann das Bankvermögen mit reinfliesst eben ab
Telefonischer Antragstellung
Schriftlicher Antragstellung mit Vorsprache
Oder ab 1.7.da Haus nicht mehr selbstbewohnt


Kopfbahnhof

Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37Ab wann zählt das Bankvermögen mit dazu?
Ab dem Tag wo Leistungen Beantragt wurden.
Egal ob ein JC Wechsel dazwischen ist oder nicht.

Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37kann denke ich froh sein wenn ich das Haus zu dem Bodenrichtwert verkauft bekomme
Wenn es so schlimm ist wie von dir Beschrieben, dann ja.
Jeder Monat kostet, kann schnell zu einem fetten Verlustgeschäft werden, mehr als Aktuell jetzt schon.

Zitat von: Nelda am 24. Juni 2023, 19:50:37kann das jobcenter uns wirklich nicht Krankenversicherung
Wenn die Hütte wirklich Unbewohnbar ist, solltet ihr auch alle Leistungen vom JC Bekommen.
Und wenn es erst mal nur Vorläufig ist.

Nelda

#4
Hallo kopfbahnhof

Leider nein. Das Jobcenter lehnt jegliche Leistungen ab bis der Verkehrswert ermittelt ist. Wir sind ab 1.7. Somit nicht mal mehr krankenversichert.  Ich frage jetzt wegen der Nachversicherung nach die evtl 1 Monat geht
Nachtrag es kommt noch besser
Auf meine Anfrage bei dem Vermessungsamt
Ein Gutachten nach Kaufpreissammlung welches vom Jobcenter in Auftrag gegeben wurde berücksichtigt keine Schäden . Das Haus steht aber als Sanierungsfall da. Bedeutet die würden zur Berechnung einen viel zu hohen Verkehrswert ansetzen.
Ein normales Gutachten vom Vermessungsamt dauert 6 bis 9 Monate.
Fraglich ist ob es Sinn macht das ich dem Gutachter öffentlich vereidigt kommen lassen soll, hätte einen der das Gutachten bis Ende Juli fertig hat. Aber Fraglich ob das die Behörde anerkennt.
Gestern meinte die Sb ja würde anerkannt werden aber ob es dann tatsächlich so ist?
Kostenpunkt auch über 1000 Euro.
Aber wir können nicht ewig warten, irgendwann ist das Geld weg wenn ich rechne Miete etc und das dann für 6bis 9 Monate oder auf ein Gutachten über den Verkehrswert welches dann aufgrund keiner Berücksichtigung der Schäden , Kaufpreis Sammlung das Haus verkaufen nicht möglich ist

Sheherazade

Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 08:41:18Gestern meinte die Sb ja würde anerkannt werden aber ob es dann tatsächlich so ist?

Solche (mündlichen?) Aussagen lässt man sich (höflich darum bittend) schriftlich bestätigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nelda


Sheherazade

Das war eine Kostenübernahmezusage und die brauchst du schriftlich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Man kann nur raten zu versuchen, es sich selbst nicht schwerer zu machen, als es ist. Das Wichtige zuerst, den Rest mal weg, das gibt nur Chaos.

Mal gehts darum, dass Du ein für 60 000 Euro gekauftes Haus (soweit ich das korrekt erinnere) jetzt vielleicht für 20 000 verkaufen kannst, der Verkehrswert aber vielleicht bei 45 000 liegt.
Dann machst Du Dir Gedanken, ob Du das Geld, von dem Du davon ausgehst, dass Du es eh nicht bekommst, weil das Haus nicht zu verkaufen sein wird und schon gar nicht zu dem Preis von 45 000 Euro als Schonbetrag nutzen kannst.
(Du hast 60 000 euro für eine nach eigener Aussage Bruchbude ausgegeben und sorgst Dich jetzt, ob Dir 6000 Euro angerechnet werden könnten).

Du hast zudem 10 000 auf der Bank, so dass Du im eigentlichen Sinn nicht mittellos bist. Die Krankenversicherung könntest Du erstmal hiervon zahlen.

Versuche die wichtigen Sachen zu ordnen, wie Du - ob Darlehen oder nicht- Geld vom JC bekommst und auch wenn es nicht sofort, sondern erst in 1-2 Monaten ist.

Klar, wäre es prima, wenn es schneller ginge, aber mach es Dir doch nicht schwerer, als es ist, indem Du auf Dinge verzichtest, die Du doch selbst erstmal zahlen kannst.


Nelda

#9
Habe einen Termin nächste Woche bei einer Anwältin für Sozialrecht welche bei Tacheles hinterlegt ist.
Hoffe sie kann helfen

Shezerade neon Gutachten wird nicht bezahlt von denen
Muss ich selber zahlen
Und sie meinte gerade das wenn ich gar kein Geld mehr auf dem Konto habe dann bekomme ich es auf Darlehen bis der Verkehrswert da ist

Sheherazade

Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 09:57:05Shezerade neon Gutachten wird nicht bezahlt von denen

Gut, dann habe ich das falsch verstanden, aber sie würden ein Gutachten von einem selbst bezahlten GA anerkennen, richtig?

Dann kommt wieder das ins Spiel
Zitat von: Spring23 am 27. Juni 2023, 09:19:54Klar, wäre es prima, wenn es schneller ginge, aber mach es Dir doch nicht schwerer, als es ist, indem Du auf Dinge verzichtest, die Du doch selbst erstmal zahlen kannst.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nelda

Die Sb meinte das würde anerkannt werden aber sie kann es mir nicht schriftlich geben.
Bereite jetzt trotzdem alle Punkte für das Gutachten vor am Wochenende ist ja schon der Umzug.  Bin ja mittlerweile schon im 6. Schwangerschaftsmonat.
Ich kenne die Sb halt nicht,  aber wahrscheinlich sollte ich das Gutachten machen  lassen. Eine andere Alternative wird mir wohl nicht bleiben plus Anwalt

Kopfbahnhof

Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 08:41:18oder auf ein Gutachten über den Verkehrswert
Die meisten "Bruchbuden" gehen weit unter Verkehrsweg weg, wenn überhaupt.

Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 09:57:05Habe einen Termin nächste Woche bei einer Anwältin für Sozialrecht
Ja das ist Aktuell wirklich wichtiger als ein Gutachter.
Hoffe mal sie kennt sich mit so einem Fall, gut aus.
Frag mal ob es überhaupt Sinn macht hier einem Gutachter noch Geld in den Hals zu werfen.

Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 09:57:05wenn ich gar kein Geld mehr auf dem Konto habe dann bekomme ich es auf Darlehen

Du liegst unterhalb der Vermögensgrenze, somit sollte das JC zumindest Vorläufig zahlen.
Auch eine Frage für die Anwältin.


Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 12:27:33das würde anerkannt werden aber sie kann es mir nicht schriftlich geben
Mit ist hier schon klar warum nicht.
Für mich ist diese Forderung, nach dem Gutachten, schlicht Falsch.

Nelda

Hallo kopfbahnhof

Das mit den unter Verkehrswert weiss ich, jedoch ist das in dem Fall den Behörden egal. Die gehen dann stur danach.
Die Anwältin kenne ich nicht, zumindest war sie bei der Datenbank in Tacheles hinterlegt.
Dieses Verkehrswert Gutachten über die Kaufpreissammlung welches vom Jobcenter in Auftrag gegeben wurde ist in meinem Fall mit den Haus und den Schäden völlig obsolet.
Wir liegen unter der Freigrenze. Wir haben zusammen 10 000 Euro welches ich laut Jobcenter für uns aufzubrauchen habe nicht mal die pauschale für einmalige Anschaffungen darf ich behalten.  Und dann wäre es Darlehensweise zu bewilligen bis der Verkehrswert ermittelt ist.
Das geht so halt nicht finde ich.
Egal ob ich Im Leitfaden von Wuppertal oder Göttingen schaue , ist es bis zum Gutachten als Zuschuss zu gewähren.
Und ich hatte der Sb gesagt das die Kaufpreissammlung nicht ausreichen wird.das da ein viel zu hoher Verkehrswert rauskommt.
Und sie meinte eben auch ganz lapidar dann müssen sie sich und ihren Partner freiwillig Krankenversichern und beide Beiträge zahlen.
Und das mir dann noch vor gerechnet wird wie lange das Geld halten muss. Ich habe ihr gesagt da müssen noch die Kosten des Hauses mit rein, das verneinte sie. So bekomme ich Schulden. 

Kopfbahnhof

Zitat von: Nelda am 27. Juni 2023, 18:21:19sie meinte eben auch ganz lapidar
Mündliches Geplapper einer SB ist nichts wert.

Läuft ein Antrag auf Bürgergeld denn schon?

Gutachten ja oder nein, für mich kommt es darauf an, für wie viel das Haus am Ende irgendwann weg geht.