Brauche hilfe für meine ältere nachbarin

Begonnen von Luca, 28. Juni 2023, 18:36:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Greywolf08

Zitat von: malsumis am 01. Juli 2023, 21:27:46.. schon mal was von Kopfteilprinzip gehört
Eben.
Soll auch Wohnungen geben, die gleich große Zimmer haben.
Und dann:
Zitat von: Greywolf08 am 29. Juni 2023, 18:05:03... Ist doch klar, das gemeinsam genutzte Fläche (Küche,Bad,Flur) natürlich halbiert wird. Und diese Quadratmeter kommen eben noch zum Zimmer hinzu. ...

Allerdings gibt es Sozialämter, die das Kopfteilprinzip anwenden.


horst

Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4  1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.
die Mieterhöhung muss ja begründet sein und das erforscht jetzt das JC.

Fettnäpfchen

Luca

Ich gehe jetzt mal auf das wesentliche ein.
Das wäre:
Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Da im Untermietvertrag kein Bezug zum Hauptmietvertrag steht, hat das Amt keinen Anspruch auf Einsicht des Hauptmietvertrags.
genau die Thematik.
Wenn es stimmt hat das Amt, welches auch immer, kein Anrecht auf einen Blick in den Hauptmietvertrag!
Ist es so das im U.-MV aber Bezug auf den Hauptmietvertrag genommen wird dann hat das Amt ein Recht auf den Hauptmietvertrag. Da geht es dann u.U. darum die Kosten zu vergleichen oder einfach mal wieder eine nicht rechtskonforme Datenerhebung vorzunehmen oder SB´lein muss mal wieder Ihr(e) Hybris ausleben.

Andererseits hast du keinen Zugriff auf Daten Dritter, außer du hast eine Kopie zu deinem U.-MV bekommen, daher kannst du das Amt darauf hinweisen das du da keinen Zugriff darauf hast und sie sich den MV bei deiner Vermieterin einfordern sollen.

Was die Kosten angeht, also:
Zitat von: malsumis am 01. Juli 2023, 21:27:46schon mal was von Kopfteilprinzip gehört
ist zumindest das Kopfteilprinzip obsolet.
Begründung: Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R:
Die Verteilung der Unterkunftskosten erfolgt immer pro Kopf, wenn kein Untermietvertrag vorhanden ist. Dabei ist es absolut unerheblich, ob und welche Personen, die in der Wohnung wohnen, Anspruch auf ALG II haben.
Bei vorhandenem Untermietvertrag sind die dort vereinbarten Kosten anzusetzen, diese mindern die  Unterkunftskosten des Hauptmieters.

Falls du noch Fragen hast, außer
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 15:36:20geht das dem Amt nichts an. Wenn letzteres gibt es dazu irgendein Urteil oder wie kann ich das am besten formulieren.
da ist mir keines bekannt sonst hätte ich das schon beim ersten mal beantwortet.

Spring23
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Sheherazade

Wenn das so ist dann habe ich Spring23 Unrecht getan und entschuldige mich natürlich.

Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 20:13:29Ja hast Du, mit rot und allem was den Ärger so unterstreichen sollte, aber angenommen. (Auch wenn es nett wäre, vorab zu fragen und eine Antwort abzuwarten, statt gleich so übers Ziel hinauszuschießen, weil man selbst was missverstanden hat.)
Rot nehme ich fast immer (zwei o. mehrfarbig mache ich dann nur wegen der besseren Zuortbarkeit) und es sollte keinen Ärger verursachen oder ähnliches sondern nur auf deine Fehler hinweisen (die ja nachträglich von der TE bestätigt wurden, damit ist auch die Entschuldigung eher von dir zu machen meine war ja überflüssig)
und bei dir brauche ich nicht nachfragen sondern bei der TE und das habe ich und stell dir vor ich habe richtig gelegen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Spring23

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 13:58:25und bei dir brauche ich nicht nachfragen sondern bei der TE und das habe ich und stell dir vor ich habe richtig gelegen.
Bevor Du meine Worte missverstehst und mich angreifst, könntest Du diesbezüglich nachfragen und sachlich bleiben, aber Du hast recht, das muss Du natürlich nicht und darfst jederzeit unterstellend werden.

Du hast nicht richtig gelegen, sondern die unzutreffende Aussagen des TE, wonach der Freundin "die Wohnung gehört" richtig interpretiert. Mag leichter sein, wenn man selbst Worte nicht korrekt nutzt, dies auch bei anderen besser zu verstehen.
:bye:

DerGreif

Wenn aber die Kommunikation/Vertragsgestaltung zwischen Vermieter und Hauptmieter das Amt nichts angeht, müsste dann der Untervermieter sich mit seiner Mieterhöhung nicht auch ans BGB halten? Nur mal so in den Raum gestellt
Warum kann hier eine Erhöhung sofort weitergegeben werden?

Kopfbahnhof

Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 15:28:48Warum kann hier eine Erhöhung sofort weitergegeben werden?
Möglicherweise ist die letzte Mieterhöhung schon eine Weile her?
Auch Pauschalmieten, können den aktuellen Kosten angepasst werden.

Fettnäpfchen

Spring23

Zitat von: Spring23 am 02. Juli 2023, 14:03:29Du hast nicht richtig gelegen, sondern die unzutreffende Aussagen des TE, wonach der Freundin "die Wohnung gehört" richtig interpretiert. Mag leichter sein, wenn man selbst Worte nicht korrekt nutzt, dies auch bei anderen besser zu verstehen.
Tatsachenverdreherei! Aber woher soll das ein uneinsichtiger nach drei Seiten noch wissen  :wand:
Deine nachweislich falsch interpretierten Antworten:
*Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend.
*allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
*
Zur Erhöhung: Es hat niemand Drittes der Freundin (Vermieterin) irgendwas erhöht, sondern die Kosten sind gestiegen und sie will sie der Freundin/Mieterin weitergeben.
*Ja hast Du, mit rot und allem was den Ärger so unterstreichen sollte, aber angenommen. (Auch wenn es nett wäre, vorab zu fragen und eine Antwort abzuwarten, statt gleich so übers Ziel hinauszuschießen, weil man selbst was missverstanden hat.)
Wenn jemand etwas angenommen hat dann wohl du!

Naja eine Einsicht deinerseits ist eh nicht zu erwarten sonst hättest du anders reagiert daher ist jedes weiter Wort eh zu viel. Genaugenommen sogar dieser Beitrag daher "ich habe fertig!"

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

DerGreif

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juli 2023, 16:09:53
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 15:28:48Warum kann hier eine Erhöhung sofort weitergegeben werden?
Möglicherweise ist die letzte Mieterhöhung schon eine Weile her?
Auch Pauschalmieten, können den aktuellen Kosten angepasst werden.

Das beantwortet aber nicht die Frage nach einem korrekten Mieterhöhunhsverlangen gemäß BGB

Kopfbahnhof

Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 17:04:47Das beantwortet aber nicht die Frage
Muss es auch nicht weil Mietrecht und für ein JC nicht von Interesse.

Darum geht es hier auch absolut nicht.

DerGreif

Natürlich prüft das Jobcenter Mieterhöhungen.
Aber es ist ja einfach, einer rechtswidrigen Erhöhung zuzustimmen, wenn der Staat zahlt.

Sensoriker

Noch mal zur Info für diejenigen die es nicht für nötig erachten den ganzen Thread zu lesen.
Die Nebenkosten sind gestiegen und die Erhöhung wurde auch schon vom Amt bewilligt.

Es geht hier nur um die nachträgliche Anforderung von Unterlagen für die es keine Rechtsgrundlage gibt.

Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 18:11:15Aber es ist ja einfach, einer rechtswidrigen Erhöhung zuzustimmen, wenn der Staat zahlt.
Woher willst du wissen ob die Erhöhung rechtswidrig ist?
Gestiegene Kosten können auch bei einer Pauschalmiete weitergegeben werden.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

DerGreif

Ich weiß es nicht, deshalb meine Frage.

Wenn die Nebenkosten erhöht werden,  sollte dem eine plausible Abrechnung beiliegen.

Es ging mir in der Theorie nur um die Frage, ob die Untervermieterin spontan die erhöhten Kosten um die Hälfte weiter geben kann, ohne dass dazu Nachweise vorgelegt werden müssen

Sind Nachfragen und kritische Gedanken hier nicht erlaubt?

Kopfbahnhof

Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 18:53:12Ich weiß es nicht, deshalb meine Frage.
Welche aber absolut nichts mit der Frage vom @TE zu tun hat.
Zitat von: DerGreif am 02. Juli 2023, 18:53:12ging mir in der Theorie nur um die Frage
Steht ja in Antwort 50.
Es gibt hier keine Abrechnung (verm. nicht mal für Strom), da eben eine Pauschalmiete.

Spring23

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 16:43:12Spring23

Tatsachenverdreherei! Aber woher soll das ein uneinsichtiger nach drei Seiten noch wissen  :wand:
Danke für Deine Einsicht

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 16:43:12Deine nachweislich falsch interpretierten Antworten:
*Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend.
Das war keine falsche Interpretation, sondern folgte der UNZUTREFFENDEN Antwort des TE, die Wohnung GEHÖRE der Freundin der Mieterin

Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Juli 2023, 16:43:12*allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
das folgt genauso der falschen Aussage, dass der TE schrieb, die Wohnung GEHÖRE der Freundin, die vermietet, ja.
*
Und den Rest Deiner völlig grundlosen und am Thema vorbei gehenden Aufregung und Angriffe kommentiere ich auch nicht weiter.
:bye:

DerGreif

Eine Pauschale ist eine Pauschale.  Warum sollte diese einfach erhöht werden können? Wenn doch Natur der Sache ist, dass KEINE Abrechnung erfolgt.