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Jobcenter Termin

Begonnen von Vilu, 10. Juli 2023, 11:01:12

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Vilu

Guten Morgen/Tag,
das Jobcenter hat mich zu einem Termin geladen, was trotz Rechtsfolgebelehrung eigentlich kein Problem für mich darstellt. Mein Problem ist der Mensch hinter dem Schreibtisch, der jetzt mein neuer Kontakt im Jobcenter ist. Wir kennen uns aus der Vergangenheit. Unsere Wege haben sich getrennt, wie es oft bei jugendlichen Freundschaften der Fall ist. Ich möchte diesem Mensch nicht mehr begegnen, schon gar nicht in der Konstellation Jobcenter vs. Kunde. Mich wundert auch, dass mich der neue Sachbearbeiter (nennt sich das Berufsbild so?) nicht wegen Befangenheit (nennt sich das so?) als Kunde abgelehnt hat. Ich möchte dieser Person nicht unter den Umständen begegnen und würde gerne einen anderen Partner zur Ansprache haben. Geht das und wenn ja, wie setze ich das durch bzw. wie begründe ich das?

Phil_N

Einfach Jobcenter anschreiben und um Zuteilung eines neuen Arbeitsvermittlers bitten. Als Begründung schreibst du das, was du schon dargelegt hast - nur noch etwas spezifischer woher ihr euch kennt und dass du befürchtest, dass die Bekanntschaft sich negativ auswirkt. Oftmals klappt sowas.

Zum Berufsbild noch: Die Berater, die mit dir über Arbeitsmarktintegration sprechen, heißen Arbeitsvermittler. Die Leute, die deine Geldleistungen bearbeiten, sind Fachassistenten und Sachbearbeiter.

"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Vilu

Danke erstmal für die flinke Bearbeitung meiner Anfrage :)
Dann werde ich das mal versuchen. Das alles muß vor dem ersten Gespräch mit dem neuen Arbeitsvermittler (wieder was dazugelernt) geklärt sein. Ich muß vermeiden, dieser Person zu begegnen.
Schönen Tag noch

kazuni

Verfangenheit wäre hier der Hauptgrund. Man kann nicht mit einer bekannten Person aus der Vergangenheit neutral zusammenarbeiten.

Sheherazade

Zitat von: kazuni am 11. Juli 2023, 10:15:03Verfangenheit wäre hier der Hauptgrund.

Ich glaube, du meinst Befangenheit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vilu

Ich habe am 10.07. per e Mail (entsprechend begründet) um einen anderen Arbeitsvermittler gebeten.
Heute (verhältnismäßig schnell, wahrscheinlich weil der Termin bereits nächste Woche ansteht) bekam ich Antwort. Meine Bitte wurde abgelehnt. Argumentiert wurde
ER (mein Arbeitsvermittler) steht inzwischen nicht mehr mit mir im persönlichen Kontakt und somit ist mein Hinweis auf Befangenheit hinfällig. Gehts noch?
Bin ich dem jetzt ausgeliefert oder gibt es noch Schritte, die ich gehen kann?

Leeres Portemonnaie

Ich würde argumentieren, dass nicht ER befangen ist, sondern DU. Du hast ein Problem damit, Deine persönliche Situation mit diesem Menschen zu besprechen ... 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Vilu

Das habe ich bereits durchblicken lassen L.P.
Ich kann den/diesen Arbeitsvermittler einfach nicht akzeptieren.
Wenn ich nicht zum Termin erscheine, bringt es mir eine Sanktion ein und
nach dem Termin ist vor dem Termin.
Schlimm genug, dass er auch noch Zugang zu meinen Daten etc hat.
Meiner Meinung nach nutzt dieser Mensch die Situation aus und mir bleibt nichts anderes übrig
als in einen anderen Landkreis zu ziehen ???
Das kann doch echt nicht wahr sein.


Phil_N

Zitat von: Vilu am 14. Juli 2023, 13:50:50Das habe ich bereits durchblicken lassen L.P.
Ich kann den/diesen Arbeitsvermittler einfach nicht akzeptieren.
Wenn ich nicht zum Termin erscheine, bringt es mir eine Sanktion ein und
nach dem Termin ist vor dem Termin.
Schlimm genug, dass er auch noch Zugang zu meinen Daten etc hat.
Meiner Meinung nach nutzt dieser Mensch die Situation aus und mir bleibt nichts anderes übrig
als in einen anderen Landkreis zu ziehen ???
Das kann doch echt nicht wahr sein.

Schreib nochmal das Jobcenter an!

Ich habe unten mal was zusammengeschwurbelt, was du übernehmen oder anpassen kannst:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe Ihnen erneut, weil ich die Ablehnung meiner Bitte um Zuteilung eines neuen Arbeitsvermittlers weder nachvollziehen noch akzeptieren kann. Es ist mir ein Anliegen, möglichst konstruktiv mit meinem Arbeitsvermittler zusammenarbeiten zu können. Das wird mir mit Herrn X nicht gelingen.

Um schnellstmöglich den ALG II Bezug überwinden zu können, brauche ich einen anderen persönlichen Ansprechpartner. Herr X ist aufgrund der gemeinsamen Vergangenheit für mich nicht persönlich ansprechbar.

Ich stelle ausdrücklich nicht seine Kompetenz in Frage, weiß aber eben, dass ich mit Herrn X nicht vertrauensvoll zusammenarbeiten kann. Ich kann mich ihm gegenüber nicht öffnen und meine höchst private Situation mit ihm nicht besprechen, weil kein Vertrauensverhältnis da ist.

Ich bin gerne bereit, all meinen Mitwirkungspflichten nachzukommen und werde Termine gerne wahrnehmen wahrnehmen, aber bitte bei einem anderen Arbeitsvermittler. Sollten Sie meiner Bitte trotz dieses Schreibens nicht entsprechen, bitte ich um einen Termin mit der Teamleitung von Herr X, um dieser nochmals meinen Standpunkt zu schildern.

Mit freundlichen Grüßen
XXX"
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Vilu

Zitat von: Phil_N am 15. Juli 2023, 10:31:01chreib nochmal das Jobcenter an!
Mach ich
Danke euch erstmal  :bye:

Vilu

Ich wollte mich mal zurückmelden und mitteilen
das das Jobcenter nicht mit sich Reden lässt.
Die Bemühungen waren erfolglos. Ich werde andere Schritte gehen müssen.

Rettungsfuzzy

Ist die Ablehnung Rechtsmittelbewährt? - Dann könntest du weitere Schritte einleiten, andernfalls lediglich hingehen und ausschließlich nur sage "Ich bin hier und Punkt." ... und nichts weiter machen (z.B. Unterschreiben und so) ... soll er Verwaltungsakte regnen lassen ... die sind dann auf jeden Fall Rechtsmittelbewährt und du kannst dagegen vorgehen, wenn das nicht passt!

PS: Auf jeden Fall niemals alleine zu dieser Person hingehen - immer eine Vertrauensperson als Zeuge dazu holen!!!

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Phil_N

Zitat von: Rettungsfuzzy am 04. August 2023, 14:16:29Ist die Ablehnung Rechtsmittelbewährt? - Dann könntest du weitere Schritte einleiten, andernfalls lediglich hingehen und ausschließlich nur sage "Ich bin hier und Punkt." ... und nichts weiter machen

Ich rate davon ab. Wer zum Termin geht und schweigt, kann sehr wohl dafür sanktioniert werden, weil dadurch der Zweck der Meldung nicht erreicht wird. Es muss ein Mindestmaß an Mitwirkung gezeigt werden, was i.d.R. umfasst, auf angemessene Fragen (das sind solche, die hinsichtlich Arbeitsmarktintegration relevant sind) zu antworten. Das kann kurz und bündig erfolgen.

Mein Tipp, was man tun kann, ist:

1) Beistand mitnehmen, wenn man sich selbst unsicher fühlt (z. B. Freund oder Bekannten).
2) Sich auf das Gespräch vorbereiten, d.h. sich im Vorfeld Gedanken machen, was man (nicht) will.
3) Sich im Vorfeld Gedanken machen, wie man auf bestimmte Fragen oder Angebote reagieren will.
4) Sachlich und freundlich bleiben. Emotionalität hilft in der Verwaltung selten weiter.
5) Sich im Vorfeld nicht total schlimme Dinge ausmalen, was wohl passieren wird. Oft ist das, was real folgt, wenig(er) dramatisch.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Vilu

Grüß dich Rettungsfuzzy, ich muß doof nachfragen
was bedeutet Rechtsmittelbewährt.
Also meine Anfrage bzw, Bitte war völlig formlos, ebenso die Antwort des Jobcenters.
Zitat von: Rettungsfuzzy am 04. August 2023, 14:16:29PS: Auf jeden Fall niemals alleine zu dieser Person hingehen - immer eine Vertrauensperson als Zeuge dazu holen!!!
Das ist leichter gesagt als getan. Mein Umfeld ist Vormittags überwiegend in Arbeit.
Es ist ja auch nicht so, dass ER mir Böses will oder so
aber ich fühle mich mit IHM als Arbeitsvermittler unwohl.
Ausserdem gefällt mir nicht, dass ER Zugriff auf meine Daten hat.
Ich weiß ja nicht wie es im Jobcenter geregelt ist, könnte er auch in meiner "Akte" rumschnüffeln, wenn jemand anderes für mich zuständig wäre?