Med. Sache im Koop-Plan enthalten

Begonnen von kazuni, 13. Juli 2023, 10:53:51

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kazuni

Guten Morgen.
Ich habe meinen Koop-Plan, da steht eine med. Sache jetzt drin. Wie die meisten wissen, war das eigentlich verboten in EGVs.
Glücklicher Weise steht das unter dem Punkt: Zusätzlich unterstützt mich

Text: Wenn ich bemerken sollte, dass ich zusätzl. Unterstützungsbedarf habe, suche ich mir in Eigenregie einen Coach/ therapeutische Unterstützung.

Phil_N

Und was genau ist jetzt deine Frage?
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

kazuni

#2
Hintergrund: Bei der EGV waren med. Dinge als Inhalt der EGV absolut Tabu (war oft Thema hier im Forum)und meine Fragen:
- Wie ist es beim neuen Koop-Plan mit med. Inhalten?
- Dürfen die SBs alles jetzt ab Juli in den Plan "reinschreiben"?

Bsp.: Herr xy beginnt eine Psychotherapie
Oder: Herr xy darf nicht seine Medikamente absetzen.
Herr xy muss Diät halten oder mehr Sport betreiben.
Herr xy muss in Krankengymnastik

Phil_N

Siehe dazu die fachlichen Hinweise der BA zum Kooperationsplan.

Darin (S. 18) heißt es: "In den Kooperationsplan können auch Maßnahmen und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in Arbeit entgegenstehen, aufgenommen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB II). Dies können z. B. [...] Maßnahmen [...] jeweils mit Gesundheitsanteilen, und die psychosoziale Betreuung als kommunale Eingliederungsleistung (§ 16a Nr. 3 SGB II) sein."

Ferner heißt es dort (ebd.): "Ebenfalls kann Gegenstand des Kooperationsplans sein, welche anderen Leistungsträger im Hinblick auf diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich zu beteiligen sind (z. B. Angebote der Gesundheitsförderung und Präventionsangebote der Krankenkassen."
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Sheherazade

Zitat von: kazuni am 13. Juli 2023, 10:53:51Ich habe meinen Koop-Plan, da steht eine med. Sache jetzt drin.

Bist du dir sicher, dass es sich um eine medizinische "Sache" handelt? Oder geht es bei dir um Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kazuni

#5
Ja, es geht um Reha. Und habe sehr  sehr lange schon gesundheitliche Handicaps psychisch und körperlich.

Psychotherapie hatte ich zig mal, aber half mir nie wirklich. In die Werkstatt lassen die mich nicht.
Aber das hört sich freiwillig an?:

Im Koop-plan:

Zusätzl. unterstützt mich:
- "Wenn ich bemerken sollte, dass ich zusätzl. Unterstützungsbedarf habe, suche ich mir in Eigenregie einen Coach/therapeutische Unterstützung."

Ich muss selber doch dafür bereit sein. Jemanden mit Geldentzug drohen und dann in eine Therapie zu stecken? Was bringt das nach so vielen Jahren?


Sheherazade

Zitat von: kazuni am 13. Juli 2023, 13:25:47Im Koop-plan:
Zusätzl. unterstützt mich:
- "Wenn ich bemerken sollte, dass ich zusätzl. Unterstützungsbedarf habe, suche ich mir in Eigenregie einen Coach/therapeutische Unterstützung."


Das ist aber keine medizinische Sache, die in den EGV verboten bzw. untersagt gewesen wäre. Offenbar vertraut man darauf, dass du dich um dich selbst kümmerst und dir Hilfe suchst, wenn du merkst, dass du sie brauchst. Das ist keine Androhung von irgendwas.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Felixxx

kazuni, konntest du dich bei dem Kooperationsplan nicht mit einbringen?



Yasha

Zitat von: kazuni am 13. Juli 2023, 10:53:51Text: Wenn ich bemerken sollte, dass ich zusätzl. Unterstützungsbedarf habe, suche ich mir in Eigenregie einen Coach/ therapeutische Unterstützung.

...und wenn nicht,dann überlasse ich der SB ersatzweise mir eine entsprechende Komb-Maßnahme zu empfehlen bzw. zuzuweisen??

Mit dieser Formulierung im Kooperationsplan wird auf jeden Fall ein grundsâtzliches gesundheitliches vermittlungsrelevantes Hemmnis als solches bestâtigt.Oder/und ein Verdacht der SB bestâtigt.

Was für SB grundsãtzlich günstig ist,weil es zig Jobcenter Maßnahmen mit Psychologen gibt,Für ein solches Hemmnis.

Ist meine unverbindliche Einschâtzung dazu.


kazuni

#9
@Yasha
Aufsuchende Beratung daheim etwa oder im Job?
Therapien brachten mir nie etwas.

Ohne Freiwilligkeit bringt das sowieso kaum etwas.
https://www.apotheken.de/krankheiten/hintergrundwissen/10549-grundlagen-der-psychotherapie

Die ganzen Jahre lang hat mich besonders in Therapien belastet, dass ich meine ganze Lebensgeschichte erneut immer wieder erzählen musste. 10 Euro Praxisgebühr damals noch alle 3 Monate neue Überweisung für Therapie, Fahrkosten, war alles umsonst.

@Felixx
Im großen und ganzen schon. Aber der genannte Punkt kam vom SB.

@Sheherazade
Genau, das hoffe ich.
Denn der Koopplan ist im ganzen eher positiv für mich. Ich würde den Plan hier reinstellen, habe Sorge erkannt zu werden...

kazuni

Die brennende Frage ist doch, ob man mich sanktionieren könnte, falls ich nicht von selbst in eine Psychotherapie gehen will?

https://www.apotheken.de/krankheiten/hintergrundwissen/10549-grundlagen-der-psychotherapie

Yasha

#11
Zitat von: kazuni am 13. Juli 2023, 21:28:16Die brennende Frage ist doch, ob man mich sanktionieren könnte, falls ich nicht von selbst in eine Psychotherapie gehen wil

Die Gretchenfrage vorab: wenn Dir Therapien bislang nichts brachten,warum ist das dann-zeitlich unbestimmt- überhaupt im Koopplan drin?

Wie auch immer,das wird dann akut,wenn da wirklich in den nâchsten 6 Monaten eine Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung kommen sollte. Dem kannst und solltest Du dann widersprechen. Die Chancen sind generell nicht schlecht.Zitatsauzug:

"Fallbeispiel: Das Jobcenter will Herrn Bauer zu einer Psychotherapie verpflichten, da es der Ansicht ist, dass diese Herrn Bauers Jobaussichten verbessern würde. Eine solche Verpflichtung wäre rechtswidrig..."

Quelle::
https://www.betanet.de/buergergeld-kooperationsplan-leistungsminderungen.html

Ich empfehle da den Abschnitt zu 5. ,Wo das Vollzitat mit drin ist.

Ansonsten -die SB rechnet sich mit dem Text auch sicherlich Chancen aus,Dich in Ihre Richtung zu beeinflussen oder Dir etwas auftuschwatzen,was  angeblich doch gut wâre blabla.

Du kannst ansonsten eine Neuverhandlung des Plans erst zur  anstehenden Fortschreibung angreifen,falls dann noc hnotwendig.

Ob die SB Dich sanktionieren kõnnte-kommt daraufan,was dieda-wenn überhaupt-noch in den nâchsten 6Monaten aus dem Hut zaubert.

Ich denke eher nicht,wenn die SB daraus wortaörtlich Ableitungen oder gar Forderungen herleitet und universelle Zustimmung als solches System generell .

Kommt sie ersatzweise mit einer Maßnahme,dann wâredas etwas anderes, kommt darauf an,ob ie dann behauptet,die hâtte sie Mit Dir zum Plan vorher besprochen.. Da gâbe es dann aber auch Mittel der Abwehr.

Wenn es soweit wãre. Bis dahin -ruhig Blut



Sheherazade

Zitat von: kazuni am 13. Juli 2023, 21:28:16Die brennende Frage ist doch, ob man mich sanktionieren könnte, falls ich nicht von selbst in eine Psychotherapie gehen will?

Nein, kann man nicht. Ausser man MÖCHTE das im Koop-Plan sehr deutlich geschriebene unbedingt missverstehen. Dann sollte man sich vor so etwas fürchten.

Gerade bei psychischen Erkrankungen gilt schon lange der Grundsatz: Man kann nur helfen, wer sich helfen lassen will. Dementsprechend kann und wird dich das Jobcenter ganz bestimmt zu nichts in der Richtung zwingen wollen und können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Miau

Zitat von: kazuni am 13. Juli 2023, 13:37:23Ich würde den Plan hier reinstellen, habe Sorge erkannt zu werden...
Schade, kannst du nicht "Heikles" schwärzen und dann hier reinstellen? Wwüsste gern wie die "unverbindliche Absprache"aufgebaut ist. z.B. erst einen allgemeinen Teil mit "allen" Maßnahmen (quasi eine Blankovereinbarung/Rahmenvereinbarung und dann angefügt der Koop-Plan, in dem die aktuellen "Absprachen" für die nächsten 6 Monate konkretisiert werden. Wurde wirklich verhandelt oder fix und fertig vorgelegt? Wie lief das alles denn ab?

jens123

Eine Psychotherapie ist eine medizinische Behandlung. Selbstverständlich kann ein JC keine medizinische Behandlung anordnen. Das wäre Zwangsbehandlung. Wenn das JC das macht oder versucht ist es Nötigung. Medizinische Behandlungen würde ich ausnahmslos mit einem Arzt besprechen und nicht mit einem Jobcenter-Uhu, der/die/das vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat.

Ich würde das Thema gänzlich meiden, das JC ist nicht berechtigt Therapiearten oder -schritte abzufragen oder deren Sinn oder Nutzen zu bewerten. Die können zwar irgendwas empfehlen, aber das wars auch schon. Sage einfach du bist in ärztlicher Behandlung und besprichst das weitere Vorgehen mit deinem Facharzt.

Wenn du den Affentanz schon X Mal hinter dir hast, steht eine nächste Therapie sowieso unter einem schlechten Licht; wenn ein Zwang dazu besteht, ist die von vorn herein sinnlos. Leider haben viel Gehirnakrobaten immer noch nicht begriffen, dass es sich hierbei oft um chronische Erkrankungen handelt, die schwer oder nicht therapierbar sind. Der Betroffene muss damit leben. Daran ändern auch Hirngespinste und Hoffungen auf Wunderheilungen der Jobcenter nichts.

Irgendetwas anordnen (bis hin zur Konsequenz von Sanktionen) kann ausschließlich die Rentenversicherung und Krankenversicherung. Wer z. B. von der DRV zu einer Reha aufgefordert wird, muss antanzen.