Jobcenter-Termine dürfen aus "religiösen Gründen" abgesagt werden

Begonnen von PeterHeu1, 05. August 2023, 11:54:09

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

orpheus

Zitat von: Izzi am 08. August 2023, 12:39:43Wäre ich Arbeitgeber, würde ich diese Gläubigen einfach nicht einstellen.

Anständige Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter aufgrund von Qualifikation ein.

Izzi

Ganz sicher sogar. Rentabel sollten Mitarbeiter auch sein. Für Gebetspausen würde ich als Arbeitgeber schlichtweg nicht zahlen. Von daher würde ich von einer Einstellung absehen.

Milla

ZitatAnständige Arbeitgeber

Es gibt keine anständigen Arbeitgeber. Die haben alle nur die Dollarzeichen in den Augen. Ausgenommen vielleicht im öffentlichen Dienst. Was nützt dir die beste Qualifikation, wenn man im Jahr für ca. 80 Tage für 2 Stunden täglich wegen notwendigen medizinischen Behandlungen bezahlt von der Arbeit freigestellt werden müssen. Bevor hier wieder sinnlose Kommentare kommen man muss die versäumte Arbeitszeit nachholen oder in der Art - Nein muss man nicht.

§ 616 BGB. Arztbesuch zur Arbeitszeit

,,Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

Das Bundesarbeitsgericht beschloss in einem Urteil vom 29.02.1984 (Az.: 5 AZR 92/82):

,,Vergütung für die aus Anlass eines Arztbesuches ausgefallene Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer nur verlangen, wenn der Arztbesuch notwendig war."

Eine Notwendigkeit ist üblicherweise in folgenden drei Fällen gegeben:

1. Die medizinische Notwendigkeit

Starke Zahnschmerzen, hohes Fieber oder ein Unfall: Macht der körperliche Zustand des Arbeitnehmers einen zeitnahen Arztbesuch unumgänglich, hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter bezahlt freizustellen.

2. Die zeitliche Notwendigkeit

Auch bei Untersuchungen, die an bestimmte Uhrzeiten geknüpft sind, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Dies kann beispielsweise eine morgendliche Blutabnahme sein, zu welcher der Patient nüchtern sein muss.

3. Die terminliche Notwendigkeit

Vergibt die vom Arbeitnehmer ausgewählte Arztpraxis grundsätzlich keine Termine außerhalb der Arbeitszeiten, hat der Arbeitnehmer ebenfalls einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Auch dann, wenn für die Behandlung keine besondere Dringlichkeit besteht. Das Verlangen seitens des Arbeitgebers, einen anderen Arzt aufzusuchen, der Termine außerhalb der Arbeitszeit anbietet, ist nicht rechtmäßig (vgl.: BAG 29.02.1984, Az.: 5 AZR 92/82).


Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

orpheus

@Milla

keine Ahnung, was du mit deinem Beitrag sagen willst

Milla

Ein "Anständiger Arbeitgeber" würde sagen, das ist überhaupt kein Problem, wir sind ein Team und dafür gibt es Kollegen. Gesundheit geht vor. Aber leider schaut die Realität anders aus. Das will ich damit sagen.

Das war als Beispiel gedacht.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

tsumo

Zitat von: Izzi am 08. August 2023, 12:39:43
Zitat von: Milla am 07. August 2023, 20:15:10bezahlte Gebetpausen
Wäre ich Arbeitgeber, würde ich diese Gläubigen einfach nicht einstellen.

Verstößt gegen das AGG.

Zitat von: Milla am 08. August 2023, 13:37:22Es gibt keine anständigen Arbeitgeber.

Na wenn du das sagst muss es wohl stimmen XD

Izzi

Zitat von: tsumo am 08. August 2023, 16:32:42Verstößt gegen das AGG.
Warum? Muß ja niemand wissen, dass ich den Bewerber aufgrund seiner Religion nicht eingestellt habe.

orpheus

Zitat von: Izzi am 08. August 2023, 16:38:41
Zitat von: tsumo am 08. August 2023, 16:32:42Verstößt gegen das AGG.
Warum? Muß ja niemand wissen, dass ich den Bewerber aufgrund seiner Religion nicht eingestellt habe.

Das kannst du vielleicht bei Hilfsarbeiterjobs machen, wo du genügend Auswahl hast. Bei Fachkräften wird das bei den wenigsten Firmen ein Ausschlußkriterium sein. Warum auch? Heute wird so viel auf dem Handy rumgedaddelt während der Arbeitszeit, da kann man auch ein paar Minuten beten gehen.

Phil_N

Zitat von: Yasha am 07. August 2023, 21:00:19Und wie sâhe es bei einem bekennenden Hindu Kunden aus?


Meine Aussage, dass ich kein Problem damit habe, einen Termin zu verschieben, wenn jemand aus religiösen Gründen darum bittet und wenn es nicht Überhand nimmt, gilt für ALLE Menschen, egal welchen Glaubens. Ich wiederhole mich:

Es kam in 5 1/2 Jahren, die ich im JC tätig war, nicht ein einziges Mal vor, dass jemand einen Termin aus religiösen Gründen verschieben wollte. Wäre es aber vorkommen, hätte ich kein Problem damit gehabt, denn was ist bitte so schlimm daran, dem Wunsch nachzukommen, wenn das problemlos möglich ist.

Es ist doch völlig egal, ob der angedachte Termin nun am Dienstag oder Mittwoch ist. Das ist jedenfalls meine Überzeugung. Allerdings hatte ich im JC manche Kollegen, die das anders sagen und - wie hier im Thread - meinten, sowas gehe schon aus Prinzip nicht. Ich gebe wenig aufs Prinzip, dafür viel auf Pragmatismus und Service.

Zitat von: Milla am 08. August 2023, 13:37:22Es gibt keine anständigen Arbeitgeber.

Diese Aussage zeigt, dass du in deiner kleinen Blase lebst und unwillens - oder unfähig - bist, diese zu verlassen. Es gibt sehr viele anständige Arbeitgeber, denen es ein Anliegen ist, dass es ihren Mitarbeitenden gut geht. Ich habe für solche AG gearbeitet - und ich habe viele Bekannte, die in Firmen mit sehr guten Arbeitsbedingungen tätig sind.

Das Ansinnen eines AG, Kapital zu akkumulieren, schließt doch die gute Behandlung von Mitarbeitenden nicht per se aus. Im Gegenteil: Gerade bei Menschen, die schwer ersetzbar sind, legen sich viele AG ins Zeug, diese Spezialisiten zu halten. Wie das? Durch gutes Gehalt und angenehme Arbeitsbedingungen.

Es gibt viele angenehme, gut bezahlte Arbeitsstellen in diesem Land. Hier im Forum werden die nur eben selten fokussiert, weil viele Leute hier eher bei AG im Niedriglohnsektor unterkommen bzw. dort Erfahrung gesammelt haben. Es gibt aber noch eine andere Arbeitswelt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Izzi

Zitat von: orpheus am 08. August 2023, 19:23:18Heute wird so viel auf dem Handy rumgedaddelt während der Arbeitszeit, da kann man auch ein paar Minuten beten gehen.
aber nicht noch zusätzlich  :grins: Muss der Arbeitgeber dann auch den Muezzin stellen. Der Gläubige soll ja auch an die richtigen Gebetszeiten erinnert werden.

Bundspecht

Zitat von: Izzi am 09. August 2023, 11:18:23Der Gläubige soll ja auch an die richtigen Gebetszeiten erinnert werden.


Ja und wenn man Pech hat, "verlangen" die Teppich Kuschler auch noch einen Raum dafür !!!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Izzi

Zitat von: Bundspecht am 09. August 2023, 11:27:06Ja und wenn man Pech hat, "verlangen" die Teppich Kuschler auch noch einen Raum dafür !!!!
Aber der Gebetsteppich muß selbst mitgebracht werden. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es nicht so viele derart Gläubige Arbeitnehmer gibt aber wenn ja, dann muß ein Evangelist auch seine Stundengebete bekommen.

orpheus

aber 160 Stunden im Jahr bezahlt kriegen wollen wegen irgendwelcher medizinischer Anwendungen! Sollte dem Arbeitgeber ja nichts ausmachen und den Kollegen auch nicht, die die Zusatzarbeit machen dürfen.

Izzi

Zitat von: orpheus am 09. August 2023, 11:50:22aber 160 Stunden im Jahr bezahlt kriegen wollen wegen irgendwelcher medizinischer Anwendungen! Sollte dem Arbeitgeber ja nichts ausmachen und den Kollegen auch nicht, die die Zusatzarbeit machen dürfen.
Du beziehst dich auf Millas Nummer 47? Ja das steht doch auch noch zusätzlich jedem Gläubigen zu, wenn es denn wirklich so ist.

Milla

Ne das Problem ist nicht die Arbeit die evtl. Kollegen machen müssen. Der AG der den Kollegen dann keine Zusatzaufgaben mehr aufbürden kann, hat dann ein Problem. Und da liegt der Hase im Pfeffer. :yes:
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!