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Mein Kooperationsplan (KOOP)

Begonnen von Hansejunge, 09. September 2023, 16:09:46

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Hansejunge

Hallo zusammen,

nächste Woche habe ich erneut ein Gespräch beim JC. Dann geht es um den Kooperationsplan.

Meine Idee war ja, einfach eine eigene Version vom KOOP zu erstellen, um zu zeigen, dass man Willen und Ziele hat, ebenso, dass man sich einen Kopf gemacht hat. Auch möchte ich damit noch einmal die Freiwilligkeit der Hilfsangebote unterstreichen, auf die ich gerne zurück komme, wenn ICH es will. Ebenso ist hier noch einmal der Irrsinn quasi festgehalten zum Thema Bewerbungstraining. Ursprünglich soll ich eines absolvieren mit Rund-Um-Paket, obwohl man meine Bewerbungsunterlagen gar nicht anschaute, siehe anderer Thread von mir ("Wir im JC haben da nicht so die Ahnung, dafür gibt es ja die Experten bei den Trainings.")

Aber hier zunächst jetzt mein Entwurf als Info und Angebot an das JC, wie ich ihn schreiben würde. Und ja, man darf ja noch träumen. Wie der KOOP nächste Woche dann tatsächlich aussieht, kann ich hier gerne berichten.



KOOPERATIONSPLAN

Mein Ziel ist:

Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in meinen Berufs- und Studienfeldern zu finden. Hierzu zählen verwaltungsspezifische Tätigkeiten, ebenso soziale, pädagogische und kulturelle Bereiche.


Zunächst möchte ich Folgendes erreichen:

Ich möchte häufiger zu Bewerbungs- und Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Diese sind bisher zu selten erfolgt.


Meine nächsten Schritte sind:

Überprüfung der Bewerbungsunterlagen, ob diese den Anforderungen genügen > Recherchieren und Organisieren einer (eigenen) Beratungsstelle dazu

Aktives Bewerben auf offene Stellen in meinen Berufsfeldern, ebenso initiatives Bewerben bei potentiellen Arbeitgebern


Mein Jobcenter unterstützt mich durch:

Auf Antrag Übernahme von Fahrt- und eventuellen Übernachtungskosten (deutschlandweit) für Vorstellungsgespräche (Bewerbungskosten)


Zusätzlich unterstützt mich:

(bisher kein Bedarf, gerne zusätzliche Unterstützung bei Nachfrage meinerseits)


Was sonst noch wichtig ist:

Weitere Vermittlungsgespräche erfolgen vor Ort im Jobcenter

alfa

Zitat von: Hansejunge am 09. September 2023, 16:09:46Zunächst möchte ich Folgendes erreichen:

Ich möchte häufiger zu Bewerbungs- und Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Diese sind bisher zu selten erfolgt.

Zitat von: Hansejunge am 09. September 2023, 16:09:46Meine nächsten Schritte sind:

Überprüfung der Bewerbungsunterlagen, ob diese den Anforderungen genügen


Das ist doch schon fast eine Einladung an das Jobcenter, dir wieder ein Bewerbungstraining mit Rundumbetreuung aufzudrängen. Du ahnst nicht, wie Jobcentermitarbeiter die Aussagen ihrer Kunden auslegen. So viel Fantasie wie ein AV hat nichtmal Joanne K. Rowling

Hansejunge

Zitat von: alfa am 09. September 2023, 16:22:21Das ist doch schon fast eine Einladung an das Jobcenter, dir wieder ein Bewerbungstraining mit Rundumbetreuung aufzudrängen.

"Beratungsstelle" steht ja sogar mit drin in meinem KOOP. Und dieses Angebot hätte ich echt gerne.

Aber eben nur eine BERATUNG. Also gerne ein Gespräch von 1-4 Stunden dazu, also einen kleinen "Workshop", aber kein 1-15 wöchiges Training / Maßnahme.

alfa

Du hast also schon direkt eine Beratungsstelle im Auge? Wäre tatsächlich von Vorteil um das Jobcenter von deinen Absichten zu überzeugen.

Hansejunge

Zitat von: alfa am 09. September 2023, 16:35:55Hast du da schon eine Beratungsstelle im Auge? Wäre von Vorteil um das Jobcenter zu überzeugen.

Ja, habe ich. Den Akademikerservice von der Bundesagentur darf ich nicht nutzen, da das JC für mich zuständig ist, aber die Uni vor Ort bietet was für Absolventen an, Beratung, Seminar, je nachdem, was man braucht.

Ich hätte halt gerne erst einmal einen "Check-Up", ob überhaupt was nötig ist bei mir.


alfa

Du hast sogar eine Uni/Hochschulausbildung. Klasse

Da passt das Angebot der Uni doch wie Ar... auf Eimer. Das hört sich doch richtig gut an. Bin gespannt wie dein Gespräch mit dem Jobcenter ausgeht.

Hansejunge

KLEINES UPDATE:

Ich hatte ja diese Woche meinen Termin zur "gemeinsamen Erarbeitung des KOOP". Doch leider hat man mir nichts mitgegeben, deshalb weiß ich noch nicht "auf dem Papier", was von meinem KOOP-Entwurf bzw. von meinen Plänen, Vorschlägen und Ideen übrig geblieben ist. Dazu dann hier mehr, wenn ich den KOOP erhalten habe. Jetzt kann ich schon einmal sagen, dass das Gespräch eher eine Farce war.

Aber dennoch gab es eine Merkwürdigkeit, die jetzt schon "Gültigkeit" hat:

Mein SB, der für mich zuständig ist, war gar nicht anwesend, sondern der Teamleiter des SB. Er meinte, der SB sei erkrankt und der Teamleiter könne mit mir auch den KOOP erstellen. Anschließend wird der SB den KOOP schriftlich verfassen / niederschreiben und mir per Post schicken.

Meine Frage hier schon einmal: Ist das denn rechtens oder schon ein Formfehler? Es wird ja wohl der Kontakt des SB auf dem KOOP stehen, aber mit dem habe ich den KOOP gar nicht erstellt. Auch habe ich ihn nicht sofort ausgehändigt bekommen, sondern erhalte ihn erst nach x Tagen per Post.


Hansejunge

Hallo zusammen,

ich hatte diese Woche meinen Termin zur (erneuten) Erstellung des KOOP. Es waren wieder mein SB und der Teamleiter anwesend.

Im Gespräch erläuterte ich, dass ich bereits ein Bewerbungscheckup habe durchführen lassen vom Career Service meiner Heimatuni. Dies belegte ich auch mit einer schriftlichen Teilnahmebestätigung. Alle Unterlagen wurde überprüft, alle Unterlagen sind in Ordnung. Beide, SB und Teamleiter, nahmen das zähneknirschend entgegen.

Anbei jetzt mein KOOP mit der Bitte um Prüfung. Er hat natürlich mit meiner eigens eingereichten Fassung fast nichts zu tun.

Anmerkungen:

1. Ich finde es fraglich, dass mir hier eine Frist von 4 Monaten gesetzt wird für eigene Berufs- und Tätigkeitsfelder und ich danach "alles" machen muss. Dieser Passus ist auch obsolet, da ich mich eh schon auch anderweitig bewerbe und nicht nur "streng" nach Studium.
2. Der Bereich mit den Bewerbungsunterlagen, professionalisieren, verbessern, überarbeiten, ist hinfällig, da ich ja das Bewerbungscheckup schon hinter mich brachte und das auch nachwies.
3. Ich verstehe nicht, warum manche Punkte bis zum 31.12.2023 befristet sind.
4. Der KOOP widerspricht sich in Teilen selbst. Im Punkt 1 "darf" ich mich noch 4 Monate auf Stellen bewerben, die meiner Qualifikation entsprechen, im Punkt 3 steht, dass ich mich ab heute aktiv auf kaufmännische Berufe bewerben soll.
5. Kann man mich wirklich verpflichten, private Arbeitsvermittler mit einzubeziehen? Mir wurde im Gespräch auch schon gesagt, dass nach den 4 Monaten dann alle freiwilligen Hilfsangebote (Arbeitgeberservice, Coaching, etc.) verpflichtend seien, wo ich meine Zweifel habe.

Jetzt die große Frage: Schlichtung ja/nein?

DANKE

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 14:20:49dass mir hier eine Frist von 4 Monaten gesetzt wird für eigene Berufs- und Tätigkeitsfelder und ich danach "alles" machen muss
Sehe ich eher sogar positiv, eigentlich muss man sich eh auf fast alles Bewerben.

Zitat von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 14:20:49Kann man mich wirklich verpflichten, private Arbeitsvermittler mit einzubeziehen?
Nein das geht nicht, sehe ich hier auch nicht unbedingt so.
Gilt ja nur wenn so ein priv. AV was passendes hat und woher willst du das Erfahren?
Man kennt nicht alle priv. AV.
Dazu braucht es auch den Gutschein vom JC, selbst zahlen (Vermittlungsgebühr für den AV) würde ich hier niemals etwas.

Zitat von: Hansejunge am 27. Oktober 2023, 14:20:49Mir wurde im Gespräch auch schon gesagt, dass nach den 4 Monaten
Davon steht ja nichts drin, mündliches hat eh keinen Wert beim JC.

Was seltsam ist, dass soll nur bis 31.12.203 gelten und dann schon wieder neu gemacht werden?
Oder geht es da nur um einzelne Punkte?

Jeden Monat zum JC kommt auf deine Situation an, ob das Sinn macht.

Hansejunge

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Oktober 2023, 17:18:31Was seltsam ist, dass soll nur bis 31.12.203 gelten und dann schon wieder neu gemacht werden?


Keine Ahnung, was das zu bedeuten hat.

Hansejunge

Nachfrage:

In meinem KOOP, siehe Scan, steht drin, dass mir das JC Vermittlungsvorschläge als Bürokaufmann zuschickt, ebenso steht dort der Satz: "Ich bewerbe mich auf passende Vermittlungsvorschläge für Arbeitsstellen als Bürokaufmann, die ich von meinem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalte."

Bedeutet das jetzt, ich muss mich auf ALLE VVs bewerben oder nur jene mit RFB? Oder ist die RFB jetzt gar nicht mehr notwendig, da so im KOOP festgehalten?

180

Das kannst du alles viel entspannter sehen:

Zwar bist du offiziell verpflichtet jeden zumutbaren Job anzunehmen. Inoffiziell kannst du dich aber ausschließlich auf deine Traum-Jobs bewerben. Es ist unmöglich zu sanktionieren, so lange du genügend Bewerbungen verschickst.
Und im Zweifel hast du leider nur Traum-Jobs gefunden - das ist eine Haltlose Unterstellung vom JC, dass du dir die Rosinen rauspicken würdest....

Du musst dich nur auf VVs mit RFB bewerben. Inhalte des KO Plans sind vollkommen unverbindlich. Erst wenn eine Aufforderung mit RFB zur Einhaltung des KO Plans kommt, kann es Rechtsfolgen geben.

Man kann dich niemals verpflichten "freiwillige" Angebote anzunehmen - egal wie lange du schon Kunde bist. Das JC kann dich aber zu Maßnahmen zuweisen (Zuweisung mit RFB). Anschließend hast du die freie Wahl, ob du dieser "Pflicht" nachkommst, oder Widerspruch einlegst und klagst oder kommentarlos lieber die Sanktion als die Maßnahme wählst (beim 1. Verstoß sind es 10% für 1 Monat).

Das mit den monatlichen Terminen musst du Mal abwarten. Dazu muss der SB dir jeden Monat eine Einladung zum Termin schicken. Falls er das machen sollte, kannst du immer noch dafür sorgen, dass er keine Lust mehr hat dich sonoft zu sehen....

Wie du siehst: Auch bei Bürgergeld kannst du weiterhin das meiste frei entscheiden und musst dich nicht nach den Wünschen/Anordnungen vom SB/JC richten.

Hansejunge

Zitat von: lappa am 28. Oktober 2023, 06:46:09Falls er das machen sollte, kannst du immer noch dafür sorgen, dass er keine Lust mehr hat dich sonoft zu sehen....


Wie soll das denn funktionieren?


180

Indem du die Beratungspflicht ausnutzt und zu den Terminen mit langen Fragenkatalogen rund ums SGB erscheinst. Zuerst werden deine Fragenkataloge abgearbeitet und ausführlich diskutiert für mindestens 30 Minuten. Erst danach darf der SB mit seinem Anliegen zu Wort kommen.

Nach ein paar Mal wir der SB keine Lust mehr haben dich einzuladen. Sanktionieren kann er dich nicht, weil du einen Rechtsanspruch auf Beratung hast und der SB dich zur Beratung eingeladen hat. :grins:

Hansejunge

Mein SB ist gar nicht in der Lage, solche Fragen zu beantworten. Er rennt dann immer zum Teamleiter und fragt da nach. Deshalb waren die letzten Treffen immer mit SB und Teamleiter, wir saßen da zu dritt.