Problem wegen Erbschaft

Begonnen von Tabsi, 25. Oktober 2023, 15:25:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Tomaten_Torsten

Okay...du weißt es also nach wie vor besser als die bereits zitierten Fachanwälte. Geht klar....

Tabsi

Also, heute kam mein neuer Bescheid ohne Abzüge. Die haben nichts angerechnet. Oh man, ich bin wirklich froh darüber.

Ich wollte mich nochmal bedanken für die vielen Antworten, die mir wirklich sehr geholfen haben.

Dank dem tollen Forum hier ist alles gut ausgegangen.

Gruß Tabsi

Ottokar

Zitat von: Tomaten_Torsten am 02. November 2023, 13:54:50Okay...du weißt es also nach wie vor besser als die bereits zitierten Fachanwälte. Geht klar....
Das der eine Anwalt nahezu das Gleiche schreibt wie ich, ist dir offensichtlich nicht aufgefallen, trotz Hinweis meinerseits.
Und nein, ich weis es nicht besser, denn beide Anwälte schreiben klar und deutlich nur Ihre - im Übrigen nicht identische - Meinung, weil sie es auch nicht wissen. Aber auch das ist dir offenbar entgangen.
Und wenn Anwälte immer Recht hätten, bräuchte es keine Gerichte.
Und wenn Gerichte immer Recht hätten, bräuchte es davon keine 3 Instanzen.
Und auch ich schreibe nur meine Meinung und begründe diese entsprechend.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Tabsi am 02. November 2023, 15:20:57Die haben nichts angerechnet. Oh man, ich bin wirklich froh darüber.
Na dann Glückwunsch dazu.

Hat wohl mal einer im JC Bescheid gewusst, laut neuer Regelung eben kein Einkommen.

Völlig Wurscht ob Pflichtteil oder nicht, Erbe ist Erbe.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. November 2023, 17:51:05Völlig Wurscht ob Pflichtteil oder nicht, Erbe ist Erbe.
ja genau er ist enterbt und der Staat sagt nein er muss einen Pflichtteil bekommen also ist das doch Erbe.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Tabsi

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. November 2023, 17:51:05
Zitat von: Tabsi am 02. November 2023, 15:20:57Die haben nichts angerechnet. Oh man, ich bin wirklich froh darüber.
Na dann Glückwunsch dazu.

Hat wohl mal einer im JC Bescheid gewusst, laut neuer Regelung eben kein Einkommen.

Völlig Wurscht ob Pflichtteil oder nicht, Erbe ist Erbe.

Danke

Ja richtig, hätte nie gedacht, dass das dann doch so reibungslos ging. Kann also auch Mal was positives vom JC kommen.

Ottokar

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2024 im SGB II und XII eine Klarstellung zur Nichtberücksichtigung von Erbschaften vorgenommen.
Die jeweilige Regelung lautet nunmehr:

Zitat§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
[...]
7. Einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen.

Zitat§ 82 Begriff des Einkommens
(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Nicht zum Einkommen gehören
[...]
9. einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen,

Damit ist nun unmissverständlich geregelt, dass auch Vermächtnisse und Pflichtteilszuwendungen zu dieser Ausnahme gehören.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.