Problem wegen Erbschaft

Begonnen von Tabsi, 25. Oktober 2023, 15:25:46

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Tabsi

Ich habe im Oktober 23 meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Auf dem Kontoauszug war ersichtlich, dass ich eine geringe Summe von der Erbengemeinschaft (Mutter verstorben) überwiesen bekommen habe. Heute wurde ich aufgefordert, einen Erbschein als Nachweis zu erbringen. Das blöde ist, dass ich enterbt wurde. Also bekomme ich ja gar keinen. Wir haben uns innerhalb der Erbengemeinschaft auf gleiche Teile geeinigt. Ich wurde nicht benachteiligt. Testament liegt vor.

Soll ich da jetzt das Testament schicken? Da steht ja nichts weiter als die Namen der Erben.

Wer kann mir einen Rat geben?

Fettnäpfchen

Tabsi

Zitat von: Tabsi am 25. Oktober 2023, 15:25:46dass ich eine geringe Summe von der Erbengemeinschaft (Mutter verstorben) überwiesen bekommen habe. Heute wurde ich aufgefordert, einen Erbschein als Nachweis zu erbringen.
am besten mal das Schtreiben anonymisiert hier einstellen aber das Datum stehen lassen.

Um was für eine Summe geht es denn und würdest du damit dein Schonvermögen erhöhen?
Seit 01.07.23 gilt Erben nicht mehr als Einkommen sondern als Vermögen.

Darüber hinaus kostet ein Erbschein meines Wissens nach Geld und das würde ich nicht ausgeben wenn es das JC will und es eine rechtmäßige Forderung ist/wäre (dass weiß ich leider nicht) soll es auch vorab die Kosten übernehmen,
oder sich die Daten auf anderem Weg besorgen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Tabsi

Hier das gewünschte Schreiben vom Jobcenter.

VG Tabsi

Kopfbahnhof

Auch wenn es aus einer Erbengemeinschaft kommen sollte, wegen 360 € sollte das JC nicht so ein Theater machen.

Allein schon, dass es eh nicht Angerechnet werden kann.

Schreib denen es gibt keinen Erbschein, der geht ein JC eh nichts an.
Zumal der auch Geld kosten würde, was nun mal nicht jeder Erbe ausgeben möchte wenn der nicht gebraucht wird.

Die besagten 360€ sind dein Anteil vom Erbe, nach der Aufteilung und Abzüge aller Kosten.
Wodurch die entstanden sind ist völlig Egal.

Zitat von: Tabsi am 25. Oktober 2023, 15:25:46Das blöde ist, dass ich enterbt wurde
Dann war es dein Pflichtanteil?

Testament geht ein JC auch nichts an.

Tabsi

Ja das war mein Pflichtteil. Hab ja Konto-Auszüge usw. alles gesehen. Beerdigung war ja auch teuer.
Mich wundert es ja auch, warum die wegen dem bisschen Geld jetzt einen Erbschein wollen. Darf ja eh nicht angerechnet werden.

Danke für die Antwort

Ach noch eine Frage: wäre es klug zu erwähnen, dass ich enterbt wurde? Eher nicht oder?

Kopfbahnhof

Zitat von: Tabsi am 25. Oktober 2023, 17:39:44wäre es klug zu erwähnen, dass ich enterbt wurde?
Ist eher Unerheblich, diese Information braucht das JC nicht.

Wichtig ist nur, was an Erbe du bekommen hast.

Eben die 360€ weiteres Erbe gibt es nicht, ebenso keinen Erbschein oder Testament.

Die Erbschaft ist abgeschlossen und nichts weiter offen, wie z.B. noch ein Hausverkauf.

Tabsi

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe ein Schreiben aufgesetzt und werde es ans JC senden. Ich hoffe, damit ist dann alles erledigt und es kommt dann diesbezüglich keine Post mehr.

VG Tabsi

Rotti

Zitat von: Tabsi am 25. Oktober 2023, 15:25:46Das blöde ist, dass ich enterbt wurde. Also bekomme ich ja gar keinen. Wir haben uns innerhalb der Erbengemeinschaft auf gleiche Teile geeinigt. Ich wurde nicht benachteiligt. Testament liegt vor.
Die werden bestimmt das anrechnen so lange das nicht gerichtlich angefochten hast, enterbt gibt es nicht dein Pflichtteil steht dir zu.
Die brauchen den Erbschein wo auch dein Name steht lass dir eine Kopie geben von der Erbengescheinschaft.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Tabsi

Ich habe meinen Pflichtteil bekommen, mehr gab es nicht zu erben. Habe doch die ganzen Unterlagen gesehen. Die Beerdigung war ja schon richtig teuer und die ganzen anderen Kosten noch dazu. Keiner von uns hat einen Erbschein. Ich würde ja gar keinen bekommen. Zur Not sollen sie halt die paar Euros anrechnen. Hab ich halt Pech gehabt.

Rotti

Zitat von: Tabsi am 25. Oktober 2023, 21:02:57Keiner von uns hat einen Erbschein.
ohne Erbschein kein Geld so ist es nun mal in unseren Staat.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

TG

Zitat von: Tabsi am 25. Oktober 2023, 21:02:57Ich habe meinen Pflichtteil bekommen, mehr gab es nicht zu erben.

Ein Anspruch auf Pflichtteil entsteht nur, wenn man KEIN Erbe ist. DU bist nicht Erbe!

september23

Zitat von: TG am 26. Oktober 2023, 08:04:25Ein Anspruch auf Pflichtteil entsteht nur, wenn man KEIN Erbe ist. DU bist nicht Erbe!
Nein. Der Pflichtteil ist das, was man in jedem Fall als gesetzlicher Erbe bekommt, WENN man enterbt wurde. Man kann jemand nicht komplett enterben und auf Null stellen, der gesetzlicher Erbe ist.

Wenn man regulär erbt, bekommt man keinen Pflichtteil, sondern sein Erbe eben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 25. Oktober 2023, 21:16:39ohne Erbschein kein Geld so ist es nun mal in unseren Staat
Das ist total falsch.
Zitat von: Rotti am 25. Oktober 2023, 20:48:08Die brauchen den Erbschein wo auch dein Name steht
Brauchen sie nicht.
Es reicht die Erklärung was das Erbe ist, fertig.


Es gibt genug Erbschaften ohne Erbschein, auch bei Erbengemeinschaften.
Wenn der nicht benötigt wird, kann man sich das Geld dafür locker sparen.

Zitat von: TG am 26. Oktober 2023, 08:04:25Ein Anspruch auf Pflichtteil entsteht nur, wenn man KEIN Erbe ist.
So ein Quatsch, gerade wenn man Enterbt wurde bekommt man einen Pflichtanteil.
Nur in wenigen Fällen kann auch dieser weg sein. (hier aber nicht das Thema)

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Oktober 2023, 18:15:45Brauchen sie nicht.
Es reicht die Erklärung was das Erbe ist, fertig.
dann reicht ja das Testament des Verstorbenen, das er ja hat. Eine Erklärung von dem Notar ja.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 26. Oktober 2023, 21:35:37reicht ja das Testament des Verstorbenen
Auch das braucht ein JC nicht.
Meine Erklärung an das JC wäre, es gibt kein Testament und keinen Erbschein, fertig.

Einen Notar braucht es hier auch nicht.

Alles sinnloses Geld ausgeben, für das JC.

Wollen die einen Erbschein, sollen sie den auch Bezahlen.
Abgesehen davon, steht im Erbschein eh nichts davon drin, wer wieviel bekommt.