Muss ich ab 2024 noch meine AU melden?

Begonnen von Neanderthaler, 14. Dezember 2023, 15:24:46

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Neanderthaler

Huhu,

wie damals (klick mich) stellt sich mir nun erneut die Frage für das kommende Jahr.

Weiß da jemand was?

Liebe Grüße

Ottokar

Es gilt nach wie vor und auch weiterhin:
Zitat von: BigMama am 20. Januar 2023, 14:36:12Das JC erhält diese Informationen nicht und eine AUB muss nach wie vor dort eingereicht werden, egal ob Erst- oder Folgebescheinigung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Wie läuft das dann praktisch ab? Ich bin hier schon in der elektronischen Akte drinnen, da wir hier ein Pilotprojekt haben. Mein Arzt kann keine Krankenscheine mehr drucken und auch keine Rezepte, es ist alles digital. Mein Arbeitgeber ruft es dann auch ab ohne Probleme. Ich selbst könnte zwar einen Auszug ausdrucken, da sind aber auch Diagnosen enthalten. Wenn nun nach und nach immer mehr elektronische Akten eingeführt werden, dann trifft es ja immer mehr.

jens123

Ja. Man kann es sich (vielleicht?) so merken: Es betrifft nur Arbeitnehmer. Alle Anderen müssen weiter abliefern. Kassenärzte sind verpflichtet diese Bescheinigung nach Aufforderung zusätzlich auszudrucken, da es inklusiver Bestandteil des Honorars ist. Wichtig ist, den Bedarf dem ausstellenden Mitarbeiter beim Arzt sofort mitzuteilen, weil der Vorgang wohl nur einmalig und sofort mit der AU ausgedruckt werden kann, nicht im Nachhinein.

Hier ist eine Patienteninformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die das kurz und gut auf den Punkt bringt: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf

Leider hat sich solch simples Basiswissen noch nicht in jede medizinische Einrichtung herumgesprochen, weshalb Betroffene in überflüssige Rechtfertigungsgespräche verwickelt werden.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Neanderthaler

Das ist sehr ärgerlich. Also weiter jeden Monat den blöden Zettel in einem Drucker einscannen, Diagnosen zensieren, in pdf umwandeln und per E-Mail an das JC senden, Mail speichern und hoffen, dass alles ankommt und bearbeitet wird. Nervtöted, wenn man Gesichtsschmerzen und noch mehr hat. Vielen Dank an die Bürokratie.

Danke für die Infos hier :)

Hary

Zitat von: Neanderthaler am 14. Dezember 2023, 21:06:55Vielen Dank an die Bürokratie.

Die Ablehnung der Politik und Bürokratie hat eben ihre Gründe. Jede Firma, jedes noch so kleine Gewerbe musste zusehen, dass sie das mit der eAU fristgerecht hinbekommen. Andernfalls hätte es Konsequenzen für diese. Naja eine Behörde merkt eben, dass es aufwändig ist und anstatt genau so wie jedes Unternehmen eben etwas zu tun, bekommen sie einfach Sonderrechte, die viele Betriebe viel nötiger gehabt hätten. Aber wo kämen wir denn hin, wenn wir irgendjemanden Sonderrechte geben... Gut nur nicht für Behörden.

Naja und dann kann sich keiner erklären warum die Menschen Politik immer mehr ablehnen...

Neanderthaler

Für Jobcenter Bautzen habe ich zufällig das gefunden: klick

Demnach muss ich doch nicht monatlich meine AU-Bescheinigung einscannen, zensieren, zu pdf wandeln und dorthinmailen.
ABER ich muss jedes Mal eine Info schicken, dass ich weiterhin krankgeschrieben bin und wie lange. <<--- Liebe Politiker, das ist genauso bekl*ppt wie vorher.

Zitat von: Ottokar am 14. Dezember 2023, 15:36:49Es gilt nach wie vor und auch weiterhin:
Zitat von: BigMama am 20. Januar 2023, 14:36:12Das JC erhält diese Informationen nicht und eine AUB muss nach wie vor dort eingereicht werden, egal ob Erst- oder Folgebescheinigung.

Demnach stimmt diese Aussage - zumindest für JC Bautzen - nicht (mehr) (ganz).


Ottokar

Aufgrund des zum 01.01.2024 in Kraft getretenen §109a SGB IV darf die Bundesagentur für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung abrufen.
Eine vergleichbare Regelung für Jobcenter gibt es nicht und ist imho derzeit auch nicht geplant.
Da die Regelung (aktuell) explizit auf das SGB III beschränkt ist, lässt sie sich auch nicht auf das SGB II anwenden.
Empfänger von ALG II/Bürgergeld müssen also weiterhin vom Arzt einen Ausdruck verlangen und diesen dem JC vorlegen.
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Grotesque

Zitat von: Neanderthaler am 09. Februar 2024, 20:08:12ABER ich muss jedes Mal eine Info schicken, dass ich weiterhin krankgeschrieben bin und wie lange. <<--- Liebe Politiker, das ist genauso bekl*ppt wie vorher.

Das müsstest du beim Arbeitgeber auch tun, denn ob Arbeitgeber oder Amt: die eAU's dürfen nur abgefragt werden, wenn du dort konkret mitgeteilt hast, dass du AU bist. Allein auf Verdacht hin ist das nicht erlaubt.

Neanderthaler

Wenn du wie ich fast 5 Jahre AU bist, weißt du was ich meine :)

180

Da das nicht Melden von einer AU weder sanktionierbar noch anderweitig "bestraft" werden kann, ist es egal ob du sie dem JC meldest.
Nur wenn du einen Meldetermin/Maßnahme/etc. hast, ist es relevant die AU zu melden, um Sanktionen zu vermeiden.

Ottokar

Von "egal" kann hier keine Rede sein.
§ 56 SGB II regelt die Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Auch wenn die Verletzung dieser Pflicht nicht sanktioniert werden kann, so kann es doch zu erheblichen Nachteilen führen, wenn insbesondere eine längerfristige AU nicht mitgeteilt wird.
Z.B. wenn man sich auf gesundheitliche Einschränkungen bei der Vermittelbarkeit oder Jobsuche berufen will, oder wenn eine befristete oder dauerhafte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit vorliegt und verbindlich festgestellt werden soll.
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jens123

Außerdem bleibt schleierhaft, welchen Vorteil man sich davon verspricht, seine AU nicht anzuzeigen. Was soll man davon haben? Insb. bei Krankschreibungen, die von der Länge nicht klar abzusehen sind und verlängert werden, kann man sinnlos in Erklärungsnot kommen. Da man als Krankgeschriebener der (imaginären) Arbeitsvermittlung auch garnicht zur Verfügung steht, ist die Info an das JC auch nachvollziehbar.