Kindergarten Zwang umgehen

Begonnen von Hanswurst, 28. Dezember 2023, 19:36:19

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Hanswurst

Zitat von: lappa am 29. Dezember 2023, 23:41:33Mindestens mal googlen. Bei größeren Angelegenheiten evtl. vom Anwalt beraten lassen.

Gibt's da nicht wo man kostenlos oder auf Staatskosten das Zeug vom JC prüfen kann? Als jemand der all die Tricks vom JC nicht kennt ist man echt aufgeschmissen. Hätte noch nie so extreme Abneigungen gespürt wie beim ersten JC Termin und ich hatte schon mit allen Behörden zu tun....


Im Internet steht irgendwie immer das selbe 0815 Zeug und selbst hier im Forum bist du der einzige der tatsächlich einem Tipps gibt. Der Rest spielt hier nur Moralapostel als wären sie Hobby JC Mitarbeiter...

september23

#31
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 18:29:27Im Internet steht irgendwie immer das selbe 0815 Zeug und selbst hier im Forum bist du der einzige der tatsächlich einem Tipps gibt. Der Rest spielt hier nur Moralapostel als wären sie Hobby JC Mitarbeiter...
Die Frage war sachlich: Welche Elternzeit, die laut Deiner Aussage noch Jahre gehen soll, liegt bei euch vor, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Was ist daran Moralapostel? Wenn ich ehrlich bin, habe ich eher den Verdacht, dass Du uns hier einen Bären aufbindest, so von wegen "Kind ist 3 und Frau in Elternzeit" oder offen "kann ich nicht auf Staatskosten prüfen, wie ich der Rechtslage entgehen kann, da diese ein Trick ist".

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 18:29:27Hätte noch nie so extreme Abneigungen gespürt wie beim ersten JC Termin und ich hatte schon mit allen Behörden zu tun...
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Kann man sich vorstellen. Ist immer so, wenn man im Grund weiß, dass man im Unrecht ist.

   :bye:



Hanswurst

Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:18:05Die Frage war sachlich: Welche Elternzeit, die laut Deiner Aussage noch Jahre gehen soll, liegt bei euch vor, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.
Zitat von: september23 am 30. Dezember 2023, 19:18:05Die Frage war sachlich: Welche Elternzeit, die laut Deiner Aussage noch Jahre gehen soll, liegt bei euch vor, wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.

Pro Kind stehen Frauen 3 Jahre zu. Wir haben schneller Kinder bekommen wie alle 3 Jahre, also steht meiner Frau noch Elternzeit zu. Sie hat nach dem jüngsten direkt alle Jahre beantragt und es sind noch einige

Und soviel ich weiß ist Klagen und rechtliche Hilfe für Bürgergelder kostenlos, also auf Staatskosten. Was ist daran falsch?

Tini911

Ich finde es krass sich auf der Elternzeit auszuruhen und sich sein Leben von der sozialkasse zahlen zu lassen, jeder kann seine Kinder natürlich komplett alleine betreuen, aber dann bitte auch auf eigene Kosten inklusive Krankenversicherung und sonstigen

Hanswurst

Zitat von: Tini911 am 30. Dezember 2023, 20:19:37Ich finde es krass sich auf der Elternzeit auszuruhen und sich sein Leben von der sozialkasse zahlen zu lassen, jeder kann seine Kinder natürlich komplett alleine betreuen, aber dann bitte auch auf eigene Kosten inklusive Krankenversicherung und sonstigen

Und wieder eine Moralapostel. Vielleicht solltest du dich mal erkundigen was DE mit den Steuergeldern sonst so anstellt. Bevor du einem wie mir eine Moralpredigen hälst.
Kann mich noch gut erinnern als ich wegen irgendwas erstes mal beim Amt war und ein Mitarbeiter mit einem stolzem Grinsen im Gesicht dem neuen nicht deutsch sprechenden Mitbürger erklärt hat wie er Geld von dem Automat bekommt und das er sich jetzt damit alles kaufen kann was er will. Wie glücklich der Beamte war....
Aber einem Familienvater der sich täglichen den Arsch aufgerissen hat hält man eine Moralpredigt.
Erspart mir das bitte. Wirkt schon lange nicht mehr

Tini911

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 21:22:19
Zitat von: Tini911 am 30. Dezember 2023, 20:19:37Und wieder eine Moralapostel. Vielleicht solltest du dich mal erkundigen was DE mit den Steuergeldern sonst so anstellt. Bevor du einem wie mir eine Moralpredigen hälst.
Kann mich noch gut erinnern als ich wegen irgendwas erstes mal beim Amt war und ein Mitarbeiter mit einem stolzem Grinsen im Gesicht dem neuen nicht deutsch sprechenden Mitbürger erklärt hat wie er Geld von dem Automat bekommt und das er sich jetzt damit alles kaufen kann was er will. Wie glücklich der Beamte war....
Aber einem Familienvater der sich täglichen den Arsch aufgerissen hat hält man eine Moralpredigt.
Erspart mir das bitte. Wirkt schon lange nicht mehr

Das ist doch lächerlich!!!


Jimmy Neutron

Im Regelfall gibt es im Leistungsbezug keine dauerhafte Möglichkeit, die Betreuung durch den Kindergarten zu verhindern. Klar, es gibt aufgrund von Plätzen oder auch "verschwundene" Briefe die Möglichkeit, die Betreuung hinauszuzögern. Alles hat am Ende Auswirkungen auf die Leistungen. Gerade auch aufgrund der vorrangigen Behandlung durch die kommunalen Träger der Kindergärten.

Wie lange geht die Elternzeit der Mutter noch?

Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19Student in Erziehungsurlaub
Bist du dir da sicher? Meine Kenntnis ist, dass der Erziehungsurlaub durch die Elternzeit bereits vor über 20 Jahren ersetzt wurde und dies auch für Studenten gilt.


Der Friese

Welcher im Video bist du denn? Geschichten aus dem Paulanergarten.  :sehrgut:

https://www.youtube.com/watch?v=c7V2tTVfsbw

Hanswurst

Zitat von: Jimmy Neutron am 30. Dezember 2023, 22:35:48Im Regelfall gibt es im Leistungsbezug keine dauerhafte Möglichkeit, die Betreuung durch den Kindergarten zu verhindern. Klar, es gibt aufgrund von Plätzen oder auch "verschwundene" Briefe die Möglichkeit, die Betreuung hinauszuzögern. Alles hat am Ende Auswirkungen auf die Leistungen. Gerade auch aufgrund der vorrangigen Behandlung durch die kommunalen Träger der Kindergärten.

Wie lange geht die Elternzeit der Mutter noch?

Zitat von: Hanswurst am 28. Dezember 2023, 19:36:19Student in Erziehungsurlaub
Bist du dir da sicher? Meine Kenntnis ist, dass der Erziehungsurlaub durch die Elternzeit bereits vor über 20 Jahren ersetzt wurde und dies auch für Studenten gilt.



Erstmal danke für die normale Antwort, die man hier wohl recht selten bekommt.
Sie hat noch 2 Jahre Elternzeit und als Student kann man für Erziehung der Kinder Urlaubsemester bekommen und kann erst dann auch Bürgergeld bekommen. Die schicken dich halt lieber auf 76127 nutzlose bezahlte Weiterbildungen als dich dein Studium beenden zu lassen

Hary

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 02:13:16Die schicken dich halt lieber auf 76127 nutzlose bezahlte Weiterbildungen als dich dein Studium beenden zu lassen
Es ist in der Praxis aber auch so, dass du mir jedem Monat ohne Arbeit schlechter Chancen hast wieder in Arbeit zu kommen. Wenn man erst einmal ein paar Jahre nicht gearbeitet hat, dann hat man selbst mit den besten Qualifikationen schlechte Karten. Natürlich ist es eure Entscheidung, aber Kinder und Arbeit funktioniert auch gleichzeitig. Ich habe selbst drei Töchter und einer von uns beiden war immer arbeiten, auch wenn es nur Teilzeit oder geringfügig war. Dann hat man später auch keine Probleme wieder einzusteigen. Bedenke auch die weiteren Konsequenzen wie Rente. Vom Bürgergeld steigt dein Rentenanspruch nicht.

Hanswurst

Hier tummeln sich wohl echt 90% JC Sachbearbeiter rum. Nochmal, erspart mir bitte die Moralpredigt bei der aktuellen Politik. Vor 20 Jahren hätte ich vielleicht noch die Scham. Heute ganz sicher nicht

Sheherazade

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Pro Kind stehen Frauen 3 Jahre zu. Wir haben schneller Kinder bekommen wie alle 3 Jahre, also steht meiner Frau noch Elternzeit zu. Sie hat nach dem jüngsten direkt alle Jahre beantragt und es sind noch einige


Erstmal vorweg: Elternzeit kann man nur in Anspruch nehmen, wenn man einen Arbeitgeber hat, dann auch irgendwie hintereinander. Hätte deine Frau einen Arbeitgeber, bei dem sie sich in Elternzeit befindet, würde man sie vom Jobcenter nicht auffordern, die Kinder in Betreuung zu geben. Als reiner ALGII- bzw. Bürgergeldbezieher kann man sich bestenfalls auf die Unzumutbarkeit in den ersten 3 Lebensjahren des jüngsten (!) Kindes berufen.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass du derjenige bist, der deine Frau gerade in Probleme bringt. Wieviele Urlaubssemester für die Kinderbetreuung hast du eigentlich schon weg? Ist ein Abschluß deines Studiums überhaupt noch angedacht, du scheinst ja auch schon einen Tacken älter zu sein? Oder ist das Studium nur ein Vorwand um nicht arbeiten zu müssen?

Und komm mir nicht mit der Sachbearbeiterschiene, ich habe selbst 4 Kinder während meiner Berufstätigkeit bekommen im Abstand von 9, 3 und 1,5 Jahren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Pro Kind stehen Frauen 3 Jahre zu. Wir haben schneller Kinder bekommen wie alle 3 Jahre, also steht meiner Frau noch Elternzeit zu. Sie hat nach dem jüngsten direkt alle Jahre beantragt und es sind noch einige
Danke, es war keine Frage der Mathematik. Wenn eure Kinder 5 und 3 sind, kann man das leicht ausrechnen, dass erste Kind erst 2 Jahre alt war, als das zweite kam. Also weitere 3 Jahre Elternhzeit, war auch nicht die Frage.
Nun ist aber das zweite Kind 3 Jahre alt. Ich sehe nicht die "Jahre", die Deiner Frau noch zur Verfügung stehen.

Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Und soviel ich weiß ist Klagen und rechtliche Hilfe für Bürgergelder kostenlos, also auf Staatskosten. Was ist daran falsch?
Dass Du hier mit Deiner Frage und Wortwahl offen den Sozialschma---er machst und damit provozierst.
Dir muss klar sein, dass selbst Leistungsempfänger Dir sagen werden, dass Sozialleistungen nicht dafür gemacht sind, dass man auf anderer Leute Kosten seinen Lebensstil pflegt.

Und was das angeht
Zitat von: Hanswurst am 30. Dezember 2023, 19:50:17Aber einem Familienvater der sich täglichen den Arsch aufgerissen hat hält man eine Moralpredigt.
Erspart mir das bitte. Wirkt schon lange nicht mehr
Deine Kinder sind 5 und 3. Seitdem bist Du Familienvater und seitdem offenbar im Bezug. Da es zudem "lange nicht mehr wirkt" ist schwer zu erkennen, wo Dein Allerwertester bislang beansprucht wurde.

Das Ärgerliche ist, dass Deine Haltung typische Vorteile nährt. Und Du jedem auch noch Moral vorwirfst.
Es war eher wohlwollend gemeint, dass dass nur Getrolle sein kann.

Jimmy Neutron

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 02:13:16Sie hat noch 2 Jahre Elternzeit
Nach meinem Kenntnisstand verhält es sich so, dass die Elternzeit pro Kind 3 Jahre beträgt und diese Jahre bis zum 8. Lebensjahr frei gewählt werden können. Die Elternzeit kollidiert aber mit dem Leistungsbezug und dem § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II. Ohne den finanziellen Hintergrund ist dies nicht machbar.

In Deutschland besteht zwar immer noch Erziehungsfreiheit, die ist aber nicht grenzenlos und auf die kann man sich auch nicht berufen, um die Kinder nicht in den Kindergarten zu geben.
Die fachlichen Ergebnisse sprechen beim Kindergartenbesuch für einen überwiegend positiven Einfluss auf die kindliche Entwicklung. Im Gegenteil, es gibt auch Fachkräfte, die sogar von einer Kindeswohlgefährdung sprechen, sollte das Kind den Kindergarten nicht besuchen. Dazu kommt die Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler und was weiß ich nicht noch alles.

Isoliert von den ethischen und moralischen Gründen gesehen, gibt es keine rechtliche Möglichkeit, den "Zwang" zu umgehen. Ich würde mir Wege suchen, mit dieser Realität umzugehen.

180

Das ist so typisch Deutsch hier: Nach unten treten und es ihm nicht gönnen, dass er sich für mehr Familie/Lebensqualität entscheidet, statt für ein paar Euro mehr arbeiten zu gehen.

So lange die Ampel die Gelder vorsätzlich am Fenster rauswirft, und Millionen unqualifizierte wirtschaftsflüchtlinge ins Land holt, ist es absurd auch nur eine Sekunde ein schlechtes Gewissen zu haben, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wenn die Mutter Studentin ist, dann wird sie nach den Urlaubssemestern kein Bürgergeld mehr bekommen, außer sie studiert nur Teilzeit oder ist kurz vor dem Abschluss.
Vater und Kind wären natürlich weiterhin B8rgergeld berechtigt...