Kindergarten Zwang umgehen

Begonnen von Hanswurst, 28. Dezember 2023, 19:36:19

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Sheherazade

Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 12:20:19Wenn die Mutter Studentin ist

Der Vater macht auf Student mit kA wievielen Urlaubssemestern, die Mutter beruft sich auf eine Elternzeit anscheinend ohne vorhandenes Arbeitsverhältnis, wo sie Elternzeit nehmen könnte. Es ist nicht neu, dass es Elternzeit im reinen Sozialleistungsbezug nicht gibt, bestenfalls die Unzumutbarkeit bei Kindern unter 3 Jahren. Und genau da ist der TE mit seiner Familienzeitplanung angekommen, das jüngste Kind ist 3 Jahre alt und die Schonzeit vorbei, einer von beiden wird jetzt mal was tun müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hanswurst

Zitat von: Sheherazade am 31. Dezember 2023, 13:45:00
Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 12:20:19Wenn die Mutter Studentin ist

Der Vater macht auf Student mit kA wievielen Urlaubssemestern, die Mutter beruft sich auf eine Elternzeit anscheinend ohne vorhandenes Arbeitsverhältnis, wo sie Elternzeit nehmen könnte. Es ist nicht neu, dass es Elternzeit im reinen Sozialleistungsbezug nicht gibt, bestenfalls die Unzumutbarkeit bei Kindern unter 3 Jahren. Und genau da ist der TE mit seiner Familienzeitplanung angekommen, das jüngste Kind ist 3 Jahre alt und die Schonzeit vorbei, einer von beiden wird jetzt mal was tun müssen.

Natürlich ist sie Vollzeitbeschäftig, sonst würde man nicht vom genehmigter Elternzeit reden. Deswegen war ja die Sorge das sie die Kinder anschieben wollen damit meine Frau die Elternzeit früher beendet und gezwungen wird wieder beim alten Arbeitgeber zu arbeiten, sonst laut JC Streichung oder Darlehen, genauen Wortlaut kann sie sich nicht mehr erinnern.

Für mich sieht alles im Endeffekt so aus, um weiter Bürgergeld zu bekommen:
1. Kinder anschieben
2. Elternzeit beenden/ kündigen
3. Nach Urlaubssemester exmatrikulieren

Zumal wir wohl beide als Fachkräfte uns mit 30+km Hilfsjobs Angeboten rumschlagen müssen, habe bereits 2 bekommen bevor der Bescheid für mich oder das Geld auf dem Konto ist...

Da ist das Leben unter Wohngeld und Kinderzuschlag um Welten einfacher, obwohl ich vom Staat dabei sogar fast noch mehr bekomme.
Verrückt wie die ganze Verarsche hier noch Menschen verteidigen bei dem was in DE sonst so mit dem Geld macht...

red1765

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Für mich sieht alles im Endeffekt so aus, um weiter Bürgergeld zu bekommen:
1. Kinder anschieben
2. Elternzeit beenden/ kündigen
3. Nach Urlaubssemester exmatrikulieren

Gibt auch noch eine zweite Möglichkeit: Verzicht auf das Bürgergeld.
Es gibt nun mal Regeln an die man sich halten muss.
Wenn man anderer Meinung ist gibt es noch rechtliche Mittel sich dagegen zu wehren.
Mann kann aber nicht erwarten dass der Staat für jeden Lebensentwurf aufkommt.
Einfach mal mit dem Studium in die Potte kommen und selber Geld verdienen.

180

Da du scheinbar immer noch etwas am Rad drehst, nochmal ganz deutlich: Füße hochlegen und NICHTS machen! Abwarten! Es gibt keinen Grund irgendwie zu handeln oder gar das JC zu kontaktieren/nachzufragen. Bis ihr was schriftliches mit RFB vom JC bekommt, sind alle Worte vom SB nur belangloser Schall und Rauch.

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Zumal wir wohl beide als Fachkräfte uns mit 30+km Hilfsjobs Angeboten rumschlagen müssen, habe bereits 2 bekommen bevor der Bescheid für mich oder das Geld auf dem Konto ist...
Du meinst, dass ihr Vermittlungsvorschläge mit RFB für Hilfsjobs bekommt? Dann besteht zwar Bewerbungspflicht, aber ihr könnt die Bewerbungen so gestalten, dass es sanktionsfrei scheitern wird: Bewerbung per Brief schicken (nur Standard Anschreiben und Lebenslauf, keine Anhänge, keine Mailadresse, keine Telefonnummer, kein Foto,....). Damit werdet ihr bei den meisten potentiellen Arbeitgebern schon aussortiert.
Und falls ihr doch mal eingeladen werdet, seid ihr natürlich stolze Eltern. Du kannst bei Vorstellungsgespräch sanktionsfrei lügen: Deine Frau studiert und du bist als stolzer Papa für die Kinder da (heißt übersetzt: Wenn die Kinder krank sind, bist du nicht bei der Arbeit).

Bei Vermittlungsvorschlägen ohne RFB gibt es keine Bewerbungspflicht, die könnt ihr einfach abheften und ignorieren. Und ansonsten gibt es weder einen Grund noch eine Pflicht sich überhaupt für Hilfsjobs zu bewerben. Wenn der SB euch erzählt, dass ihr das machen müsst: Ein Ohr rein, anderes Ohr raus. Fertig.

Sheherazade

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Natürlich ist sie Vollzeitbeschäftig, sonst würde man nicht vom genehmigter Elternzeit reden. Deswegen war ja die Sorge das sie die Kinder anschieben wollen damit meine Frau die Elternzeit früher beendet und gezwungen wird wieder beim alten Arbeitgeber zu arbeiten, sonst laut JC Streichung oder Darlehen, genauen Wortlaut kann sie sich nicht mehr erinnern.

Tja nun, wenn sie sich vollquatschen lässt und nicht mit Fakten antwortet.........  :weisnich:  Einfach mal das schriftliche abwarten und dann die mit dem Arbeitgeber getroffene Elternzeitvereinbarung einreichen, sollte reichen. Zumindest für deine Frau. 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hanswurst

Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 14:28:37Da du scheinbar immer noch etwas am Rad drehst, nochmal ganz deutlich: Füße hochlegen und NICHTS machen! Abwarten! Es gibt keinen Grund irgendwie zu handeln oder gar das JC zu kontaktieren/nachzufragen. Bis ihr was schriftliches mit RFB vom JC bekommt, sind alle Worte vom SB nur belangloser Schall und Rauch.

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:07:18Zumal wir wohl beide als Fachkräfte uns mit 30+km Hilfsjobs Angeboten rumschlagen müssen, habe bereits 2 bekommen bevor der Bescheid für mich oder das Geld auf dem Konto ist...
Du meinst, dass ihr Vermittlungsvorschläge mit RFB für Hilfsjobs bekommt? Dann besteht zwar Bewerbungspflicht, aber ihr könnt die Bewerbungen so gestalten, dass es sanktionsfrei scheitern wird: Bewerbung per Brief schicken (nur Standard Anschreiben und Lebenslauf, keine Anhänge, keine Mailadresse, keine Telefonnummer, kein Foto,....). Damit werdet ihr bei den meisten potentiellen Arbeitgebern schon aussortiert.
Und falls ihr doch mal eingeladen werdet, seid ihr natürlich stolze Eltern. Du kannst bei Vorstellungsgespräch sanktionsfrei lügen: Deine Frau studiert und du bist als stolzer Papa für die Kinder da (heißt übersetzt: Wenn die Kinder krank sind, bist du nicht bei der Arbeit).

Bei Vermittlungsvorschlägen ohne RFB gibt es keine Bewerbungspflicht, die könnt ihr einfach abheften und ignorieren. Und ansonsten gibt es weder einen Grund noch eine Pflicht sich überhaupt für Hilfsjobs zu bewerben. Wenn der SB euch erzählt, dass ihr das machen müsst: Ein Ohr rein, anderes Ohr raus. Fertig.



Also eine RFB sehe ich da nicht, nur die letzte Seite wo ich wohl eintragen soll ob ich mich beworben habe und Gründe falls nicht. Kenn mich mit dem ganzen halt nicht so aus und Hilfe gibt's selbst auf dem Anti Hartz Forum nur von dir  :grins:

Aber sonst natürlich ein herzliches Dankeschön. Das sind wahre Tipps von denen man hier von mehreren hier lesen sollte, statt immer das selbe gelabber was ich auch vom SB mir anhören muss.

180

Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:57:05Also eine RFB sehe ich da nicht, nur die letzte Seite wo ich wohl eintragen soll ob ich mich beworben habe und Gründe falls nicht.
Und warum schickst du das ausgefüllt zurück? Es gilt immer der Grundsatz: Wenn ein Schreiben keine RFB hat, kann es keine negativen Folgen haben, wenn du die Wünsche/Aufforderungen/.... im Schreiben ignorierst.

Handhabe das ganz einfach: Je weniger Kontakt du mit dem JC hast und desto weniger Informationen du dem JC gibst, desto weniger kann gegen dich verwendet werden.  :smile:
Ab sofort nur noch auf Vermittlungsvorschläge bewerben, wenn du dir die Stellen auch freiwillig selbst gesucht hättest (oder eine RFB vorhanden ist). Ansonsten abheften, um zu beweisen dass keine RFB vorhanden war - falls das JC in den nächsten 6 Monaten das Gegenteil behauptet und versucht zu sanktionieren. Aus taktischen Gründen aber niemals dem SB verraten, dass du dich nur selektiv bewirbst, um zu verhindern, dass ab sofort alle VVs mit RFB kommen.

Bei Nachfragen einfach sagen: "Selbstverständlich bewerbe ich mich." und alle weiteren Nachfragen ignorieren, bzw. nochmal diese Aussage wiederholen. Es gibt keine Pflicht eine Liste der Bewerbungen vorzulegen, Auskünfte zu laufenden/abgeschlossenen Bewerbungen zu geben oder gar irgendwas davon nachzuweisen.
Mit dem Satz "Selbstverständlich bewerbe ich mich" hast du bereits eine vollumfängliche Auskunft gegeben.

Hanswurst

Zitat von: lappa am 31. Dezember 2023, 15:28:00
Zitat von: Hanswurst am 31. Dezember 2023, 14:57:05Also eine RFB sehe ich da nicht, nur die letzte Seite wo ich wohl eintragen soll ob ich mich beworben habe und Gründe falls nicht.
Und warum schickst du das ausgefüllt zurück? Es gilt immer der Grundsatz: Wenn ein Schreiben keine RFB hat, kann es keine negativen Folgen haben, wenn du die Wünsche/Aufforderungen/.... im Schreiben ignorierst.

Handhabe das ganz einfach: Je weniger Kontakt du mit dem JC hast und desto weniger Informationen du dem JC gibst, desto weniger kann gegen dich verwendet werden.  :smile:
Ab sofort nur noch auf Vermittlungsvorschläge bewerben, wenn du dir die Stellen auch freiwillig selbst gesucht hättest (oder eine RFB vorhanden ist). Ansonsten abheften, um zu beweisen dass keine RFB vorhanden war - falls das JC in den nächsten 6 Monaten das Gegenteil behauptet und versucht zu sanktionieren. Aus taktischen Gründen aber niemals dem SB verraten, dass du dich nur selektiv bewirbst, um zu verhindern, dass ab sofort alle VVs mit RFB kommen.

Bei Nachfragen einfach sagen: "Selbstverständlich bewerbe ich mich." und alle weiteren Nachfragen ignorieren, bzw. nochmal diese Aussage wiederholen. Es gibt keine Pflicht eine Liste der Bewerbungen vorzulegen, Auskünfte zu laufenden/abgeschlossenen Bewerbungen zu geben oder gar irgendwas davon nachzuweisen.
Mit dem Satz "Selbstverständlich bewerbe ich mich" hast du bereits eine vollumfängliche Auskunft gegeben.


Nene ohne Informationen was die da genau wollen und rechtliches mache ich tatsächlich nicht mehr mit denen. Nachdem ersten Besuch bei denen habe ich schon verstanden da ich da eher mit einem Staatsanwalt rede der mich am liebsten vernackt statt mit tatsächlich zu helfen.
Und nochmals danke, weil genau das die Tipps sind die jeder wirklich braucht!

Die Vermittlungsvorschläge bzw deren Jobbörse bei denen ist ja nicht so dolle. Reicht auch alle eigenverantwortlichen Bewertungen über andere Jobbörsen aufzuheben falls die mir irgendwann an den Kragen wollen ala ich mache ja nichts blabla

Jimmy Neutron

@Hanswurst
Ich habe mich noch mal eingelesen.
In eurem Fall ist es sogar so, dass die Mutter sofort eine Erwerbsfähigkeit aufnehmen müsste, da die Betreuung des Kindes durch dich sichergestellt ist.

Bedenke bei eurem Vorgehen bitte, dass deine Frau am Ende vor der SB sitzt und in Erklärungsnot gerät, warum sie das Kind bisher nicht angemeldet hat. Die Beantwortung der Frage kann dann auch kein Beistand übernehmen. Ich bin grundsätzlich dafür alles möglich zu versuchen. Nur in eurem Fall zögert ihr alles einfach etwas raus. Ich weiß nicht, ob es den ganzen Ärger wert ist. Eine Trotzreaktion kann heftig nach hinten losgehen.

Hanswurst

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 20:14:43@Hanswurst
Ich habe mich noch mal eingelesen.
In eurem Fall ist es sogar so, dass die Mutter sofort eine Erwerbsfähigkeit aufnehmen müsste, da die Betreuung des Kindes durch dich sichergestellt ist.

Bedenke bei eurem Vorgehen bitte, dass deine Frau am Ende vor der SB sitzt und in Erklärungsnot gerät, warum sie das Kind bisher nicht angemeldet hat. Die Beantwortung der Frage kann dann auch kein Beistand übernehmen. Ich bin grundsätzlich dafür alles möglich zu versuchen. Nur in eurem Fall zögert ihr alles einfach etwas raus. Ich weiß nicht, ob es den ganzen Ärger wert ist. Eine Trotzreaktion kann heftig nach hinten losgehen.

Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat. 2019 war das letzte Gehalt von ihr, würde also alg1 auchschließen, was sofort zu Bürgergeld kommt mit 10% Sanktionen oder?
Das mit den Kindern und der Kita kommen wohl nicht drum herum. Das ist halt so wie es ist.

180

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. Januar 2024, 20:14:43Bedenke bei eurem Vorgehen bitte, dass deine Frau am Ende vor der SB sitzt und in Erklärungsnot gerät, warum sie das Kind bisher nicht angemeldet hat.
Da sollte man hier keine unnötige Angst verbreiten:
1. Sie kann immer mit Beistand beim SB sitzen.
2. Der SB kann sie in keiner Weise "bestrafen", wenn es vorher keine Aufforderung mit RFB gab.
3. Sie muss nichts erklären. Wenn der SB laut wird, kann sie einfach ein mehrseitiges Handbuch "Grundlagen im Umgang mit Kunden" rausholen, den SB komplett ignorieren und ihm in aller Ruhe daraus vorlesen, wie er mit Kunden umzugehen hat. Entweder der SB beruhigt sich, oder explodiert vor Wut - das darf der frei entscheiden.

Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat.
Nein, auch dann könnte das JC verlangen, dass sie die Kinder zur Betreuung schickt, damit sie besser vermittelbar ist.
Sie sollte auf keinen Fall irgendwas machen, bevor sie zur Handlung "gezwungen" ist durch ein Schreiben mit RFB.

september23

Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat.
will sie nie mehr an den Arbeitsplatz zurück? War das kein guter Job? wenn sie kündigt und als vermittelbar gilt, weil ihr euch nicht beide auf die Kinderbetreuung berufen könnt, wird sie sich doch bewerben müssen, wenn sie ihren alten Job nicht hat  :scratch:

Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:012019 war das letzte Gehalt von ihr, würde also alg1 auchschließen,
Erziehungszeit könnte den Zeitraum unterbrechen und bedeuten, dass sie noch den kompletten Anspruch an ALG-I hat. Mit Sperre von 3 Monaten am Anfang, das ist korrekt.

Zitat von: lappa am 03. Januar 2024, 01:39:453. Sie muss nichts erklären. Wenn der SB laut wird, kann sie einfach ein mehrseitiges Handbuch "Grundlagen im Umgang mit Kunden" rausholen, den SB komplett ignorieren und ihm in aller Ruhe daraus vorlesen, wie er mit Kunden umzugehen hat. Entweder der SB beruhigt sich, oder explodiert vor Wut - das darf der frei entscheiden.
guter Tipp, Benimmregeln mit Einbahnstraße. Kommt mit Sicherheit gut an.

Jimmy Neutron

Zitat von: Hanswurst am 03. Januar 2024, 00:46:01Deswegen auch meine Frage ob sich das ganze Problem bei ihr mit einer Kündigung, die sie sowieso früher oder später machen wollte erledigt hat. 2019 war das letzte Gehalt von ihr, würde also alg1 auchschließen, was sofort zu Bürgergeld kommt mit 10% Sanktionen oder?
Seit Einführung des Bürgergeldes blicke ich offen gesagt noch nicht durch, was jetzt und wann jetzt sanktioniert werden darf und was nicht. Bei einer solchen Kündigung könnten aber auch die Voraussetzungen nach § 34 (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) SGB II erfüllt sein. Ändern an der eigentlichen Situation bzgl. der notwendigen Anmeldung im Kindergarten wird es aber nicht.

Gibt es denn einen konkreten Grund, warum deine Frau die Arbeitsstelle aufgeben möchte?

Zitat von: lappa am 03. Januar 2024, 01:39:45Da sollte man hier keine unnötige Angst verbreiten: 1. Sie kann immer mit Beistand beim SB sitzen. 2. Der SB kann sie in keiner Weise "bestrafen", wenn es vorher keine Aufforderung mit RFB gab. 3. Sie muss nichts erklären. Wenn der SB laut wird, kann sie einfach ein mehrseitiges Handbuch "Grundlagen im Umgang mit Kunden" rausholen, den SB komplett ignorieren und ihm in aller Ruhe daraus vorlesen, wie er mit Kunden umzugehen hat. Entweder der SB beruhigt sich, oder explodiert vor Wut - das darf der frei entscheiden.
Ich habe eine Situation beschrieben, in die die Mutter hier gesetzt wird. Für mich gibst du hier eine DIY-Anleitung, wie man es sich völlig grundlos und heftigst mit seiner Sachbearbeiterin/Vermittlerin verscherzt. Suggerierst dabei, dass sich die SB komplett falsch verhält und sogar vor Wut herumschreien könnte. Die Situation ist unangenehm genug, mit oder ohne Beistand.

In Kenntnis der eigenen Rechte kann jeder für sich abwiegen, inwieweit er diese auch einfordert. Die persönlichen Grenzen sind individuell. Der Datenschutz und die Forderung von Unterlagen und die Schwärzungen von Kontoauszügen sind da perfekte Beispiele. Die einen legen extrem Wert auf den Datenschutz und die anderen ist dies völlig egal. Als Einzelperson geht es um meine eigenen subjektiven Grenzen. In der Familie ist dies aber noch mal anders. Wenn die Familie von @Hanswurst da jetzt die eigenen Grenzen mit den evtl. Folgen abwiegt, dann ist das weder ein Zeichen von Schwäche oder Stärke. Dabei ist ebenso zu berücksichtigen, um welche Thematik es denn überhaupt geht. Die SB/Vermittlerin sitzt bei vielen Sachen am längeren Hebel und kann das Leben ganz ungemütlich machen und dies völlig im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Sollte sich die Familie für sich entscheiden, dass sie den Weg der Konfrontation geht, dann wird sich @Hanswurst mit den Folgen hoffentlich auch hier melden und dann sieht man weiter.

Hanswurst

Zitat von: Jimmy Neutron am 03. Januar 2024, 10:51:22Gibt es denn einen konkreten Grund, warum deine Frau die Arbeitsstelle aufgeben möchte?
Ist nach dem Umzug für uns zu weit, fürs JC vermutlich nicht. Kündigung war eigentlich schon lange im Hinterkopf. Ich will eigentlich das sie nie wieder arbeiten muss, außer sie will. Im schlimmsten Fall übernehme ich alles

september23

Zitat von: Hanswurst am 04. Januar 2024, 03:44:29Ist nach dem Umzug für uns zu weit, fürs JC vermutlich nicht. Kündigung war eigentlich schon lange im Hinterkopf. Ich will eigentlich das sie nie wieder arbeiten muss, außer sie will. Im schlimmsten Fall übernehme ich alles
Das ist nicht der schlimmste, sondern der Normalfall. Wenn einer nicht mehr arbeiten soll, was man jederzeit entscheiden kann, dann übernimmt der Partner alles.
Dazu bietet es sich sehr an, sein Studium zu beenden, um einen Job annehmen zu können, der das schafft.
Also nur so als Info.