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Jc droht mit Mitwirkung Unterlagen

Begonnen von Bimimaus5421, 04. Januar 2024, 14:50:34

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Bimimaus5421

Zitat von: Ottokar am 21. Januar 2024, 16:55:51Wenn hier die Stadt Hamburg der Vermieter ist, sehe ich keine Probleme dabei, dass diese deiner Mutter eine neutrale Mietbescheinigung ausstellt. Damit ist Problem gelöst.
Wenn du dich stattdessen weiter mit dem JC HH herumstreiten willst, dann mach das bitte mit deinem Anwalt.
@ Ottokar ,dann nenne doch mal die Rechtsgrundlage das meine Mutter gegenüber dem Jc verpflichtet wäre eine Mietbescheinigung dem Jobcenter einzureichen obwohl Sie nichts mit dem Jc zu tun hat ..

Jimmy Neutron

Das ist ein Strohmann-Argument. Weder Ottokar noch jemand anderes hat behauptet, dass deine Mutter verpflichtet wäre, beim Jobcenter eine Mietbescheinigung einzureichen.

Kuramon

#62
Zitat von: Bimimaus5421 am 21. Januar 2024, 23:06:07@ Ottokar ,dann nenne doch mal die Rechtsgrundlage das meine Mutter gegenüber dem Jc verpflichtet wäre eine Mietbescheinigung dem Jobcenter einzureichen obwohl Sie nichts mit dem Jc zu tun hat ..
Das Jobcenter verlangt von dir keine Mietbescheinigung, sondern einen lückenlosen Nachweis über alle Mietänderungen seit dem 01.01.2023 in geeigneter Form - beispielsweise in Form einer Mietbescheinigung, aber eben auch nicht zwingend.

Somit lautet die Rechtsgrundlage ganz unstrittig § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I.

Weiterhin wird bei einer Haushaltsgemeinschaft davon ausgegangen, dass ihr gemeinsam wirtschaftet und dementsprechend auch gemeinsam Zugriff auf die Unterlagen habt, aufgrund derer ihr eure Ausgaben tätigt. Deine Mutter muss grundsätzlich gar keine Nachweise gegenüber dem Jobcenter erbringen, wohl aber im Innenverhältnis dir gegenüber, wenn du dich an ihren Mietzahlungen beteiligst. Die Bringepflicht gegenüber dem Jobcenter liegt dann allein bei dir und ansonsten besteht auch keine Veranlassung, dir kopfteilige Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen.

Bimimaus5421

Zitat von: Kuramon am 21. Januar 2024, 23:45:24
Zitat von: Bimimaus5421 am 21. Januar 2024, 23:06:07@ Ottokar ,dann nenne doch mal die Rechtsgrundlage das meine Mutter gegenüber dem Jc verpflichtet wäre eine Mietbescheinigung dem Jobcenter einzureichen obwohl Sie nichts mit dem Jc zu tun hat ..
Das Jobcenter verlangt von dir keine Mietbescheinigung, sondern einen lückenlosen Nachweis über alle Mietänderungen seit dem 01.01.2023 in geeigneter Form - beispielsweise in Form einer Mietbescheinigung, aber eben auch nicht zwingend.

Aha ,und warum sagt mir die Hotline eine Mietbescheinigung und warum steht es in der Anforderung?
Das würde sich dann widersprechen
Ich kann nix dafür das der oder die SB zu blöd ist eine Berechnung zu erstellen
Ich muss nicht deren Job erklären .Zumal bestätigt wurde das die Unterlagen eingereicht wurden

Somit lautet die Rechtsgrundlage ganz unstrittig § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I.

Weiterhin wird bei einer Haushaltsgemeinschaft davon ausgegangen, dass ihr gemeinsam wirtschaftet und dementsprechend auch gemeinsam Zugriff auf die Unterlagen habt, aufgrund derer ihr eure Ausgaben tätigt.

Du interpretierst hier
Und Lückenlose Nachweise habe ich gebracht
Ich kann nur bringen was wir haben .
Was nicht gibt kann man nicht einreichen


Deine Mutter muss grundsätzlich gar keine Nachweise gegenüber dem Jobcenter erbringen, wohl aber im Innenverhältnis dir gegenüber, wenn du dich an ihren Mietzahlungen beteiligst. Die Bringepflicht gegenüber dem Jobcenter liegt dann allein bei dir und ansonsten besteht auch keine Veranlassung, dir kopfteilige Bedarfe für Unterkunft und Heizung anzuerkennen.

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 00:40:05Ich kann nur bringen was wir haben .
Was nicht gibt kann man nicht einreichen
Stimmt und wenn es keine Mietforderung der Mutter an einen gibt, kann man die nicht einreichen.
Wenn man keine Mietbescheinigung mit aktueller Miete bei der Stadt Hamburg angefordert, liegt die einem nicht vor und kann nicht einreicht werden.

Und da der blöden Sachbearbeiterin dann nichts vorliegt, gibt es halt nichts zu bearbeiten. So einfach ist das.
 :coffee:


Kuramon

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 00:40:05Aha ,und warum sagt mir die Hotline eine Mietbescheinigung und warum steht es in der Anforderung?
Das würde sich dann widersprechen
Ich kann nix dafür das der oder die SB zu blöd ist eine Berechnung zu erstellen
Ich muss nicht deren Job erklären .Zumal bestätigt wurde das die Unterlagen eingereicht wurden
Der Wortsinn von "beziehungsweise" ist dir ein Begriff? Und über die Hotline reden wir besser nicht. Da bekomme ich schon wieder Puls.

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 00:40:05Du interpretierst hier
Jedenfalls nehme ich zur Kenntnis, dass du reichlich lebensfremde Hinderungsgründe anführst.

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 00:40:05Und Lückenlose Nachweise habe ich gebracht
Ich kann nur bringen was wir haben .
Was nicht gibt kann man nicht einreichen
Und das ist der Knackpunkt: Ihr redet aneinander vorbei. Das Jobcenter geht aus irgendeinem Grund davon aus, dass noch etwas fehlt, konkretisiert das aber auch nicht. Möglicherweise ist ein bereits eingereichter Nachweis auch nicht so aussagekräftig, wie du denkst. An der Stelle sollte man noch mal nachhaken - aber auch möglichst präzise.

Einhorn

schreib doch:"was genau fehlt Ihnen noch an Unterlagen? meiner Meinung nach habe ich alles benötigte bereits eingereicht"

september23

Zitat von: Einhorn am 22. Januar 2024, 09:42:30schreib doch:"was genau fehlt Ihnen noch an Unterlagen? meiner Meinung nach habe ich alles benötigte bereits eingereicht"
und die Sachbearbeiterin muss dann nur noch im bereits zugeschickten Schreiben (siehe Eingangsbeitrag)

Ihre Mitteilung bezüglich der angeforderten Mietbescheinigung , beziehungsweise aller Mietänderungsschreiben ab 01.01.2023 haben wir erhalten .

Wir teilen Ihnen erneut mit, dass Sie gemäß pragraf 60 Sgb 1 dazu verpflichtet sind ,alle Tatsachen anzugeben ,die für die Leistung erheblich sind und Änderungen in den Verhältnissen  unverzüglich mitzuteilen!
Da sich ihre Mietkosten verändert haben ,sind Sie dazu aufgefordert entsprechende Nachweise unverzüglich einzureichen! 
Wir erinnern  Sie ferner erneut daran , dass wir Ihre Kosten der Unterkunft bei Ausbleiben der Nachweise nicht länger berücksichtigen  werden .
Bitte reichen Sie diese bis zum xx.xx.2024 ein .


das Datum am Ende ändern. Oder wenn sie ja so blöd ist, halt einfach den letzten Satz in die Tat umsetzen.

Ottokar

#68
Aus meiner Sicht gibt es hier folgende Erklärungen:
a) das JC hat die Nachweise nicht erhalten oder verschusselt; das wäre dann ein Fall für den Datenschutzbeauftragten,
b) es gibt ein Kommunikationsproblem, der SB des JC will möglicherweise etwas Anderes als er mitteilt (vielleicht einen Untermietvertrag); das kann man möglicherweise im Gespräch (Telefonat) mit dem JC klären.

Ich würde mit dem JC telefonieren oder hingehen und nachfragen, was das Ganze eigentlich soll, da die geforderten Unterlagen bereits 2 Mal eingereicht wurden. Das kann auch der Anwalt machen.
Ansonsten wird das eine unendliche Geschichte, die irgendwann vollkommen unnötig vor Gericht landet, weil man auf dem Briefweg aneinander vorbei redet.

Die Frage ist jedoch: Was willst Du?

Willst du das die Forderungen des JC aufhören und du die Unterkunftskosten bewilligt bekommst? Dann solltest du ergebnisorientiert handeln und dazu z.B. dort anrufen und versuchen zu ergründen, was das eigentliche Problem ist, oder auch eine Mietbescheinigung vorlegen, auch wenn du das rechtlich gesehen nicht musst und es dir gegen den Strich geht.
Willst du auf deinem Standpunkt beharren, auch auf die bereits absehbare Gefahr hin, dass die Unterkunftskosten abgelehnt werden und du diese erst in einem jahrelangen Rechtsstreit einklagen musst? Dann mach so weiter wie bisher.

Es wurden dir hier mögliche Lösungswege aufgezeigt, welchen du gehen willst, ist allein deine Entscheidung.
Darüber mit Arguemnten wie "das muss ich ja nicht" oder "das darf das JC ja nicht fordern" zu diskutieren, ist vollkommen sinnlos, denn das löst dein Problem nicht.
Wenn es dir allerdings nicht darum geht, das Problem zu lösen, dann ist dies das falsche Forum für sich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Jimmy Neutron

Die Entscheidung sollte nur schnell getroffen werden. Die Frist endet morgen und ist m.E. so gewählt, dass inkl. zusätzlicher Postlaufzeit am Freitag, dem 26.01. der Versagungsbescheid ergeht. 

Bimimaus5421

Ich habe bereits schon reagiert.
Wenn eine Versagung kommt , Einstweiliger Rechtschutz
Ich bin vorbereitet

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 12:39:16Wenn eine Versagung kommt , Einstweiliger Rechtschutz
Vermutlich, frag den SB warum überhaupt, oder ob er wirklich eine Mietbescheinigung haben will.

Gibt es keine BK Abrechnung?
Kennt das JC die?
Da müsste doch alles drin stehen, was die derzeitige Miete angeht.
Dann halt eine Hälfte deine Mutter die andere du.

Was will dein JC noch dazu?

Bimimaus5421

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Januar 2024, 15:53:24
Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 12:39:16Wenn eine Versagung kommt , Einstweiliger Rechtschutz
Vermutlich, frag den SB warum überhaupt, oder ob er wirklich eine Mietbescheinigung haben will.

Gibt es keine BK Abrechnung?Ja
Kennt das JC die? ja
Da müsste doch alles drin stehen, was die derzeitige Miete angeht.Ja
Dann halt eine Hälfte deine Mutter die andere du.
Ja

Was will dein JC noch dazu?
i dont know

Ottokar

Zitat von: Bimimaus5421 am 22. Januar 2024, 12:39:16Ich habe bereits schon reagiert.
Wenn eine Versagung kommt , Einstweiliger Rechtschutz
Ich bin vorbereitet

Na dann hat sich das hier ja erledigt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.