Jc droht mit Mitwirkung Unterlagen

Begonnen von Bimimaus5421, 04. Januar 2024, 14:50:34

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Bimimaus5421

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2024, 15:18:53Bimimaus5421

Ich glaube es ist erforderlich dass du hier schreibst das deine Mutter die Hälfte der Miete verlangt sonst nimmt das nie ein Ende.

Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:21:48Wenn der (Unter)Vermieter keine Forderungen stellt, gibt es keine Grundlage eine KDU zu übernehmen
ja
aber die Mutter stellt ja die Forderung denn nur weil es nicht da steht muss das ja nicht so sein oder meinst du die zahlt vom SGB 12 Taschengeld noch den Mietanteil der Tochter mit. Das geht ja schon rechnerisch nicht
und
Zitat von: september23 am 18. Januar 2024, 23:21:48Voraussetzung dass Dun das bekommt, ist aber eine KBV oder ein Untermietvertrag, irgendwas aus dem hervorgeht, dass Deine Mutter Kosten von Dir für die Miete fordert und Du damit auch eine Pflicht hast, welche zu zahlen.
Falsch auch mdl. Verträge haben Gültigkeit!

Was hier fehlt sind die im Schreiben erwähnten Belege zu diversen Mieterhöhungen denn bis dahin wurden ja auch die KdUH übernommen ohne das ein U.-MV oder eine KBV existierten.
und selbst die wurden anscheinend eingereicht:
Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Januar 2024, 12:27:31Die Betriebskosten und Neuberechnung haben Sie bereits drei mal nachweislich also was soll hier die Schikane des Jc ?
Ich gehe doch mal davon aus dass die Unterlagen die sind die das JC aktuell gefordert hat.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 09:50:32Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es keine Kostenteilungsvereinbarung oder einen Untermietvertrag gibt bzw. deine Mutter auch gar keine anteilige Miete von dir fordert oder du den Anteil an deine Mutter abgibst? Wenn dies der Fall ist, gibt es m.E. keine tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Damit wurden die Leistungen bisher zu Unrecht erbracht. Ich stelle mir dann die Frage, auf welcher Grundlage die Kosten der Unterkunft bisher übernommen wurden. Alle aufgrund einer Entscheidung in einer anderen Sache beim Sozialgericht (da anderer Rechtskreis sehr wahrscheinlich sogar andere Kammer), kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

Und das mdl. MV ebenso gelten sollte eigentl. klar sein gibt ja auch so
Unterkunftskosten und Urteile wie folgendes
Zitat- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 31/07 R:
Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Entscheidend sei dabei nicht, dass sie einen förmlichen Mietvertrag vorlegen können, sondern dass sie tatsächlich Geld für ihren Wohnraum zahlen.
das wegen dem Urteil das hier erwähnt wurde:
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.

Zu klären wäre jetzt mMn ob dass
Die Betriebskosten und Neuberechnung haben Sie bereits drei mal nachweislich
die aktuellsten Zahlen sind
und wenn das so ist entweder auf das Aktenstudium zu verweisen
oder die selbst ausgefüllte Mietbescheinigung nach zu liefern.

MfG FN
Danke :ok:  du bist der einzige der dies Verstanden hat und genau nichts anderes erwähnte mein Anwalt
.Ich weiß nun wie ich dagegen vorgehe...

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 19. Januar 2024, 17:28:58Danke :ok:  du bist der einzige der dies Verstanden hat und genau nichts anderes erwähnte mein Anwalt
.Ich weiß nun wie ich dagegen vorgehe...
Dass das JC einen Schrieb mit der Forderung der Mietzahlung von Deiner Mutter benötigt, hab ich Dir vor mindestens einer Seite schon geschrieben und darauf meintest Du, Dein Anwalt habe genau das anders dargestellt.

Wogegen willst Du rechtlich vorgehen?
Dass DU nicht eine notwendige Information einreichst? Möchtest Du gegen Dich selbst prozessieren?

TripleH

Lest es doch mal so: Die Mutter hat damals die volle Miete vom Sozialamt bekommen, also wollte sie nichts von der TE. Dann gab es das Gerichtsverfahren zum SGB XII, wo das Gericht richtigerweise auf das Kopfteilsprinzip verwiesen hat und dass die Mutter nicht die volle Miete vom Sozialamt verlangen kann.

Spätestens ab da wird sie ja dann auch die halbe Miete haben wollen, denn ansonsten wäre gar kein ausreichendes Geld da. Anders sähe es aus, wenn die Mutter der TE von einer schönen Rente leben würde und es sich leisten könnte, die TE kostenfrei wohnen zu lassen.

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 19. Januar 2024, 18:23:09Spätestens ab da wird sie ja dann auch die halbe Miete haben wollen, denn ansonsten wäre gar kein ausreichendes Geld da.

Schon klar. Aber dafür braucht es eben einen Beleg, damit das Jobcenter diese Hälfte auch im Rahmen der Beantragung der KdU bewilligen kann - entweder einen Untermietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung oder eine Mietbescheinigung von der Mutter als Vermieterin. Es ist kontraproduktiv sich in allen Belangen des Jobcenters einfach nur zu verweigern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Sheherazade am 19. Januar 2024, 18:33:44Aber dafür braucht es eben einen Beleg, damit das Jobcenter diese Hälfte auch im Rahmen der Beantragung der KdU bewilligen kann

Mietvertrag und letzte BK-Abrechnung mit aktueller Miethöhe oder Mieterhöhungsschreiben..
Ja, klar. Da es aber schon seit Jahren die halbe Miete vom Jobcenter gibt, muss ja was vorliegen.

Die Frage ist halt: Warum scheint das Jobcenter davon auszugehen, dass mit der gemeldeten Höhe der Miete was nicht stimmt? Denn einfach grundlos wird keine Mietbescheinigung verlangt.

september23

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Januar 2024, 15:18:53Bimimaus5421
Ich glaube es ist erforderlich dass du hier schreibst das deine Mutter die Hälfte der Miete verlangt sonst nimmt das nie ein Ende.
Dann müsste sie zurücknehmen, dass sie genau das Gegenteil bereits geschrieben hat. Die Mutter "fordert keine Miete".

Dass sie kaum die andere Hälfte der Miete selbst tragen kann, ist klar, aber offenbar ist Bimimaus5421 und MutterBimimaus5421 nicht klarzumachen, dass in einem Verwaltungsablauf des 21. Jahrhunderts irgendwelche Dokumente vorliegen müssen und ein "was denken denn Sie, wie meine Mutter die ganze Miete stemmen soll" als Begründung für die Bewilligung der KDU nicht ausreicht.

Jimmy Neutron

Zitat von: TripleH am 19. Januar 2024, 19:25:24Ja, klar. Da es aber schon seit Jahren die halbe Miete vom Jobcenter gibt, muss ja was vorliegen.
Woher hast du die Information? Die einzigen Informationen, die ich finden konnte, sind, dass der Sozialhilfeträger 8 Jahre die volle Miete übernommen hat, dann aber wohl nicht mehr. Per Eilverfahren sollte der Sozialhilfeträger dann zur vollen Mietzahlung verpflichtet werden. Das Eilverfahren wurde von einem Anwalt geführt und obwohl die Fragestellerin ebenfalls dort wohnt, ist der mega kompetente Anwalt davon ausgegangen, dass der Sozialhilfeträger dennoch die volle Miete übernehmen muss. Auch im Beschwerdeverfahren blieb dies ohne Erfolg. Dies war irgendwann im Jahr 2022. Es ist völlig unklar, wann die Miete erstmals vom JC übernommen wurde.

Ein Mietvertrag liegt dem JC wohl nicht vor. Die Fragestellerin hat das JC auch danach gefragt, ob die Miete ohne Mietvertrag übernommen wird. Von welchem Zeitraum die Mieterhöhungsschreiben und Abrechnungen vorliegen, ist ebenfalls unbekannt. Es ist also völlig unklar, was dem JC tatsächlich vorliegt. Die unterschiedlichen Informationen machen es umso schwerer. So hat das JC keine Mietbescheinigung gefordert. Die Fragestellerin mag dies aber in diesem hier vorliegendem Schreiben so lesen bzw. so verstehen.

Zitat von: TripleH am 19. Januar 2024, 19:25:24Die Frage ist halt: Warum scheint das Jobcenter davon auszugehen, dass mit der gemeldeten Höhe der Miete was nicht stimmt? Denn einfach grundlos wird keine Mietbescheinigung verlangt.
Aus dem Schreiben vom JC kann nicht abgeleitet werden, dass das JC eine Mietbescheinigung verlangt. Das erste Schreiben ist ja auch unbekannt. Das mit der Mietbescheinigung hat die Fragestellerin nur am Telefon erfahren. Ich gehe davon aus, dass dem JC nur der Beschluss der Mutter vom LSG vorliegt und die Änderungen der Betriebskosten zu einer erneuten Prüfung geführt und man festgestellt hat, dass es keinen Nachweis für die Miete gibt.

Die Tatsache, dass evtl. gar keine anteilige Miete an die Mutter geht, macht die Sache nicht gerade einfacher. Es ist völlig egal, wie die beiden das miteinander ausmachen. Wenn sie aber schreibt, dass sein Anwalt ihr gesagt, hat, dass auf eine tatsächliche Zahlungspflicht nicht ankommt, sie selbst dadurch die Feststellung trifft, dass Bürger in der Hinsicht verarscht werden, ist dies eine vollkommen falsche und gefährliche Rechtsauffassung und das geht auch beim JC und Gericht nach hinten los.

Es ist damit zu rechnen, dass Zahlung der KdU zum Februar wie angekündigt eingestellt wird. Ich denke, dass es Zeit ist gegenüber dem JC einen Gang herunterzuschalten. Ganz so willkürlich wie der anfängliche Eindruck scheint die Sache nicht zu sein. Weil klare und wichtige Informationen fehlen, fangen wir jetzt auch noch an zu diskutieren.

Der Vorschlag von @Ottokar mit der Bestätigung des Vermieters ist m.E. alternativlos. Damit wären alle Eventualitäten abgedeckt und das JC wird sich zufriedengeben.

TripleH

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Woher hast du die Information? Die einzigen Informationen, die ich finden konnte, sind, dass der Sozialhilfeträger 8 Jahre die volle Miete übernommen hat, dann aber wohl nicht mehr.

Ganz einfach, schon bereits im Eingangsbeitrag steht:

Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 14:50:34Hallo Forumsmitglieder, das Jc droht mir mit Mitwirkung die Kosten der Unterkunft bei Ausbleiben der Nachweise nicht länger berücksichtigt werden

Oder Beitrag Nr. 9

 
Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 18:05:20Sie wissen das ich dort bei meiner Mutter wohne und übernehmen die hälftigen Kosten .

 
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Es ist also völlig unklar, was dem JC tatsächlich vorliegt

Jepp. Nur, weil die TE behauptet, es liegt alles vor, heißt das nicht, dass das stimmt. Ich fürchte aber, dass wird hier auch niemand ermitteln können, denn die TE ist ja felsenfest überzeugt, während das JC immer wieder schreibt, dass sich die Mietkosten verändert hätten und die Nachweise dafür fehlen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Ich gehe davon aus, dass dem JC nur der Beschluss der Mutter vom LSG vorliegt und die Änderungen der Betriebskosten zu einer erneuten Prüfung geführt und man festgestellt hat, dass es keinen Nachweis für die Miete gibt.

Aus eigener Erfahrung vermute ich eher, dass im WBA andere Werte zu KdUH stehen, als das Jobcenter bisher berücksichtigt hat.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Es ist damit zu rechnen, dass Zahlung der KdU zum Februar wie angekündigt eingestellt wird.

Ich hoffe doch nicht. Das wäre m. E. n rechtswidrig. Wenn es Nachweise für die bisherige halbe Miete gibt und jetzt mit WBA höhere Werte angegeben wurden, kann das Jobcenter nur die höheren Kosten ablehnen, da es dafür an einem Nachweis ermangelt. Aber nicht die kompletten KdUH.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Ich denke, dass es Zeit ist gegenüber dem JC einen Gang herunterzuschalten.

Das denke ich bei Bimimaus5421 (oder gismo41) schon lange.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Weil klare und wichtige Informationen fehlen, fangen wir jetzt auch noch an zu diskutieren.

Ja, da die Antworten hier nicht mehr gefallen, ist jetzt auch ein anderes Forum wieder 1. Wahl.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Der Vorschlag von @Ottokar mit der Bestätigung des Vermieters ist m.E. alternativlos.

Jepp.



 
 

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 20. Januar 2024, 00:32:51
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Woher hast du die Information? Die einzigen Informationen, die ich finden konnte, sind, dass der Sozialhilfeträger 8 Jahre die volle Miete übernommen hat, dann aber wohl nicht mehr.

Ganz einfach, schon bereits im Eingangsbeitrag steht:

Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 14:50:34Hallo Forumsmitglieder, das Jc droht mir mit Mitwirkung die Kosten der Unterkunft bei Ausbleiben der Nachweise nicht länger berücksichtigt werden

Oder Beitrag Nr. 9

 
Zitat von: Bimimaus5421 am 04. Januar 2024, 18:05:20Sie wissen das ich dort bei meiner Mutter wohne und übernehmen die hälftigen Kosten .

 
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Es ist also völlig unklar, was dem JC tatsächlich vorliegt

Jepp. Nur, weil die TE behauptet, es liegt alles vor, heißt das nicht, dass das stimmt. Ich fürchte aber, dass wird hier auch niemand ermitteln können, denn die TE ist ja felsenfest überzeugt, während das JC immer wieder schreibt, dass sich die Mietkosten verändert hätten und die Nachweise dafür fehlen.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Ich gehe davon aus, dass dem JC nur der Beschluss der Mutter vom LSG vorliegt und die Änderungen der Betriebskosten zu einer erneuten Prüfung geführt und man festgestellt hat, dass es keinen Nachweis für die Miete gibt.

Aus eigener Erfahrung vermute ich eher, dass im WBA andere Werte zu KdUH stehen, als das Jobcenter bisher berücksichtigt hat.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Es ist damit zu rechnen, dass Zahlung der KdU zum Februar wie angekündigt eingestellt wird.

Ich hoffe doch nicht. Das wäre m. E. n rechtswidrig. Wenn es Nachweise für die bisherige halbe Miete gibt und jetzt mit WBA höhere Werte angegeben wurden, kann das Jobcenter nur die höheren Kosten ablehnen, da es dafür an einem Nachweis ermangelt. Aber nicht die kompletten KdUH.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Ich denke, dass es Zeit ist gegenüber dem JC einen Gang herunterzuschalten.

Das denke ich bei Bimimaus5421 (oder gismo41) schon lange.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Weil klare und wichtige Informationen fehlen, fangen wir jetzt auch noch an zu diskutieren.

Ja, da die Antworten hier nicht mehr gefallen, ist jetzt auch ein anderes Forum wieder 1. Wahl.

Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 21:40:38Der Vorschlag von @Ottokar mit der Bestätigung des Vermieters ist m.E. alternativlos.

Jepp.



 
 
triple H oder Helga 40 ja ich kann den Nachweis erbringen den die monatlichen Zahlungen der Miete gehen auf das Konto meiner Mutter ein .
Einfach nur lustig was hier spekuliert wird 😁😂😂
Ich frage mich manchmal ob ihr Trolle seit ? Seit ihr nun glücklich das ihr rausgefunden hab das ich auch im Elo Forum bin 😁😂Sind ja hier andere auch na und .007 Agent genug spioniert 😁😂🙈😂

TripleH

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46die monatlichen Zahlungen der Miete gehen auf das Konto meiner Mutter ein

Das ist doch kein Nachweis, wie hoch die Miete ist. Wenn auf meinem Kontoauszug 300 Euro Miete stehen, bedeutet das noch lange nicht, dass die Miete auch wirklich 300 Euro beträgt.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46😁😂🙈😂

Schön, dass du angesichts deiner (teilweise wohl selbstverursachten) Probleme noch lachen kannst. Ist ja nicht so, dass es dir gerade ans Geld geht..

 

Bimimaus5421

Zitat von: TripleH am 20. Januar 2024, 23:10:36
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46die monatlichen Zahlungen der Miete gehen auf das Konto meiner Mutter ein

Das ist doch kein Nachweis, wie hoch die Miete ist. Wenn auf meinem Kontoauszug 300 Euro Miete stehen, bedeutet das noch lange nicht, dass die Miete auch wirklich 300 Euro beträgt.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46😁😂🙈😂

Schön, dass du angesichts deiner (teilweise wohl selbstverursachten) Probleme noch lachen kannst. Ist ja nicht so, dass es dir gerade ans Geld geht..

 
Es ist aber der Nachweis das die Hälfte der Miete gezahlt wird .
Weil man hier unterstellt ich würde die hälfte nicht weiterreichen ,habe ich nur auf dem Quatsch was hier davon euch gibt reagiert.
Und zur Info natürlich werden die Mietnachweise dem Mobcenter eingereicht .
Meine Mutter ist da nicht der Vermieter sondern die Stadt Hamburg

Ich kann nix dafür das ein oder eine  Sacharbeiterin zu blöd ist eine Berechnung der Leistungen zu berechnen.
Das Jc gerne Fehler machen und zwar Vorsätzlich wisst auch hier aber verdrängt dies ..Warum ist mir ein Rätsel? Und ja wenn man sich lieber das Maul zerreißt ob jemand in den  anderen Forum ist ,als anzunehmen das beim Jc  Seit Jahren alles schief läuft finde ich belustigend.
Soll ich das ernst nehmen ? Eure Unterstellungen ich würde die Probleme selber verursachen zeigt schon deine Inkompetenz

Jimmy Neutron

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46ch kann den Nachweis erbringen den die monatlichen Zahlungen der Miete gehen auf das Konto meiner Mutter ein . Einfach nur lustig was hier spekuliert wird
Wenn dem so ist, dann würde ich die Kontoauszüge (einzelne Seiten) der letzten 6 Monate deiner Mutter auf dem sich die Mietzahlung an den VM ergibt zusammen mit den Kontoauszügen (einzelne Seiten) von dir, aus dem sich die Höhe der Überweisung an deine Mutter ergibt, ab das JC schicken. Damit würde ich sich mindestens eine vorläufige Bewilligung bis zur Klärung begründen lassen. Dies zusammen mit einer freundlichen formulierten Frage, was genau als Nachweis (bis auf die Mietbescheinigung) akzeptiert wird und warum die bisherigen Unterlagen nicht ausreichen.

Die Kontoauszüge könnten für sich bereits die tatsächliche KdU belegen. Der Sozialhilfebescheid könnte hier noch helfen. Wahrscheinlich wirst du aber nicht um die Bestätigung des VM drumherum kommen.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Einfach nur lustig was hier spekuliert wird
Lustig finde ich das nicht. Wenn du nicht möchtest, dass spekuliert wird, dann stelle doch bitte das nächste Mal alle Informationen zur Verfügung, die du hast und beantworte Fragen. Im Kontext deiner Informationen bzw. fehlender Informationen und deiner absolut falschen Rechtsauffassung bzgl. der tatsächlichen Pflicht zur Zahlung der KdU hast du m.E. selbst für die Spekulationen gesorgt.

Um dir tatsächlich helfen zu können, wäre die Einsicht in alle Schreiben bzgl. der Aufforderung zur Mitwirkung erforderlich. Deine Informationen reichen nicht.

Zitat von: Bimimaus5421 am 21. Januar 2024, 00:26:49Weil man hier unterstellt ich würde die hälfte nicht weiterreichen ,habe ich nur auf dem Quatsch was hier davon euch gibt reagiert.
Warum hast du die Frage diesbezüglich nicht beantwortet? Du hast selbst geschrieben, dass deine Mutter von dir nichts fordert.

Zitat von: Bimimaus5421 am 21. Januar 2024, 00:26:49Meine Mutter ist da nicht der Vermieter sondern die Stadt Hamburg
Die Stadt Hamburg ist sicherlich bereit, eine entsprechende Bestätigung auszustellen.

Wenn die Stadt Hamburg der VM ist, dann hat aber auch das Offenlegen des Leistungsbezugs keinerlei Nachteile. Die Stadt Hamburg wird sehr wahrscheinlich täglich mehrere Mietbescheinigungen ausstellen. Manchmal ist es sinnvoll, die Folgen und das subjektive Rechtsempfinden abzuwägen. Überlege mal bitte, wie oft du/ihr schon beim Sozialgericht gescheitert bist/seit und wenn du das Geld tatsächlich an deine Mutter abgibst, wie hoch da die Fallhöhe und der Stress ist in Verbindung mit der Dauer des Gerichtsverfahrens und dem offenen Ausgang des Verfahrens.

Sollte das JC von Beginn an ausschließlich die Mietbescheinigung gefordert habe, kannst du immer noch Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten einreichen.

september23

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Nein es gibt keine Mietvereinbarungen und keinen Mietvertrag zweischen mir und meine Mutter.

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Meine  Mutter  fordert nichts  von mir

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46die monatlichen Zahlungen der Miete gehen auf das Konto meiner Mutter ein

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Und zur Info natürlich werden die Mietnachweise dem Mobcenter eingereicht .

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Meine Mutter ist da nicht der Vermieter sondern die Stadt Hamburg

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Was hat eine Mietbescheinigung für die Leistungen zu tun ,zumal alle Unterlagen für die für Mietzahlungen revant sind eingeteicht wurden

Zitat von: Bimimaus5421 am 20. Januar 2024, 23:06:46Ich kann nix dafür das ein oder eine  Sacharbeiterin zu blöd ist eine Berechnung der Leistungen zu berechnen.


Ottokar

Wenn hier die Stadt Hamburg der Vermieter ist, sehe ich keine Probleme dabei, dass diese deiner Mutter eine neutrale Mietbescheinigung ausstellt. Damit ist Problem gelöst.
Wenn du dich stattdessen weiter mit dem JC HH herumstreiten willst, dann mach das bitte mit deinem Anwalt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kuramon

Für mich liest sich die Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung so, als liegen dem Jobcenter Anhaltspunkte für eine weitere, bisher nicht nachgewiesene Mietänderung vor.

Es gibt unzählige Fallbeispiele, in denen der Leistungsempfänger irrtümlich meint, vollständige Unterlagen eingereicht zu haben. Manchmal geht aus einer Mietanpassung jedoch hervor, dass die bisherige Miete nicht mit den beim Jobcenter bekannten Daten übereinstimmt, also zwischenzeitlich noch eine andere Mietanpassung stattgefunden hat. Oder irgendwas in der Art.

In so einem Fall ist es natürlich maximal dumm, sich komplett zu verweigern, weil man hinter jedem Schreiben eine Schikane vermutet. Sicherlich könnte das Schreiben präziser sein, aber der Versender will einfach nur seine Arbeit machen. Du schadest dir mit deinem Verhalten allenfalls nur selbst - zumal die Stadt Hamburg eine freiwillige Mietbescheinigung niemals verweigern würde.