Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse

Begonnen von Rotti, 17. Januar 2024, 15:46:37

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Rotti

Hallo,
wer kennt sich bitte aus, mit zu viel bezahlten Beiträgen aus meiner früheren freiwillig in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung wird das Guthaben auf mein Konto vom JC oder Sozialamt angerechnet?
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Fettnäpfchen

Rotti

Fällt für mich unter anderem zum Berechnungskram von dem ich aufgrund der vielen Möglichkeiten nicht wirklich viel Ahnung habe.
Schau doch mal im Ratgeber Einkommensanrechnung nach oder über das www in dem https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html oder über die Datenbank der BA

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

ich könnte mir vorstellen, dass die das wie mit Guthaben Betriebskosten Zufluss im Bürgergeld auch bei der Krankenversicherung einkassieren. Muss ich das überhaupt dem JC melden?
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Sheherazade

In der Regel sind erstattete Versicherungsbeiträge kein anrechenbares Einkommen.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.