Beitragsrückerstattung aus der freiwilligen Krankenkasse

Begonnen von Rotti, 17. Januar 2024, 15:46:37

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Rotti

Hallo,
wer kennt sich bitte aus, mit zu viel bezahlten Beiträgen aus meiner früheren freiwillig in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung wird das Guthaben auf mein Konto vom JC oder Sozialamt angerechnet?
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Fettnäpfchen

Rotti

Fällt für mich unter anderem zum Berechnungskram von dem ich aufgrund der vielen Möglichkeiten nicht wirklich viel Ahnung habe.
Schau doch mal im Ratgeber Einkommensanrechnung nach oder über das www in dem https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html oder über die Datenbank der BA

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

ich könnte mir vorstellen, dass die das wie mit Guthaben Betriebskosten Zufluss im Bürgergeld auch bei der Krankenversicherung einkassieren. Muss ich das überhaupt dem JC melden?
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

Sheherazade

In der Regel sind erstattete Versicherungsbeiträge kein anrechenbares Einkommen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger