Nachzahlung von Bürgergeld erst Ende des Leistungszeitraumes ?

Begonnen von Family_NRW, 13. Januar 2024, 16:06:10

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Fettnäpfchen

PetraL

Nur so am Rande:
Zitat von: PetraL am 16. Januar 2024, 12:59:47Meine Bescheide sind ebenfalls seit etlichen Jahren immer vorläufig - leistungsrelevante Änderungen wurden trotzdem immer direkt umgesetzt (oder halt abgelehnt).
da solltest du nach der Nachberechnung darauf bestehen das du einen endgültigen Bescheid über den nach berechneten Bescheid bekommst!
Der Grund:
Ratgeber Einkommensanrechnung
ZitatVorläufige Bewilligung
Wenn das Jobcenter die genaue Höhe des Einkommens nicht kennt oder Einkommen in unterschiedlicher Höhe zufließt, muss es über die Leistung vorläufig entscheiden (§ 41a Abs. 1 SGB II). Diese Regelung wurde zwar als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist dafür kein separater Antrag erforderlich, in der Praxis sieht es aber meist anders aus.
Nach Ablauf des Zeitraumes der vorläufigen Bewilligung sollte man unbedingt eine abschließende Entscheidung über den ALG II Antrag auf der Grundlage des tatsächlichen monatlichen Einkommens beantragen. Andernfalls kann das JC bis zu 10 Jahre danach noch Rückforderungen stellen.

MfG FN
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Family_NRW

#16
Zitat von: Jimmy Neutron am 15. Januar 2024, 15:48:51Sind die 400,- € der Normalfall?
Wie oft schwankte das Einkommen in den beiden Bewilligungszeiträumen vor dem 01.12.2023?
Wie oft ist ein schwankendes Einkommen im Zeitraum 12/2023 bis 05/2024 zu erwarten?

Es sind immer 400 €...bis auf jetzt einmalig im Dezember 2023, die 100 € weniger.
Brutto ist gleich Netto bei mir.
Seit ich da angefangen habe zu arbeiten (Anfang 2023) blieb es immer bei 400 € .
Bis 04/24 bleibt es bei monatlich 400 €...sofern ich nicht arbeitslos werden würde !

Und :
Da hier viele Nutzer NICHT begreifen wollen, das es in meiner Frage NICHT um meinen Arbeitsvertrag geht und NICHT um meine Arbeitszeit und NICHT um meinen Arbeitgeber und NICHT um meine 1 x pro Woche Arbeit, ist es sinnlos, dass ich hier weiter etwas erkläre.
Außerdem ist es ja Blödsinn wenn ich was schreibe, was jemand anderen nicht passt und ich nicht alles weiß.
Meine Erklärungen, zu meiner Arbeit, wird offensichtlich nicht akzeptiert.
Das es mir hier nur um Die berechnungen vom Jobcenter geht, wird auch nicht akzeptiert.

Und wenn ich hier vergessen habe (ausversehen) das Wort "VORLÄUFIG" zu schreiben, in meiner Eröffnung, ist das wohl ein Verbrechen.

Väkalsprache scheint hier auch zu gefallen. Es wird ständig von DÜNNSCHISS geschrieben.
Von Nettiquette haben diese Nutzer noch nie was gehört. Ich habe es gemeldet,

An meiner Frage wird vorbei diskutiert und offensichtlich hat hier keiner wirklich Ahnung von dem was ich schreibe und niemand kann mir wirklich weiter helfen. Also sinnlos, wenn ich hier weiter frage.

ENDE !

Sheherazade

Zitat von: Family_NRW am 16. Januar 2024, 19:06:55Bis 04/24 bleibt es bei monatlich 400 €...sofern ich nicht arbeitslos werden würde !

Mit knapp über 30 Stunden im Monat (= 7,5 Stunden in der Woche) ist man immer noch arbeitssuchend im Bürgergeldbezug und bekommt nach dem Minijob ohnehin kein ALGI.

Das Jobcenter hat leider Recht, mit 100€ einmalig weniger in 6 Monaten besteht KEINE Bedarfsunterdeckung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"