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Arbeitsgelegenheit

Begonnen von Turok, 09. Februar 2024, 14:13:40

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Turok

Guten Tag,

bei meinem letzten Termin im JC wurde mir eine neue SB zugewiesen.

Das Gespräch mit der neuen SB war ziemlich lang und eigentlich genau das selbe wie bei den letzten SB den ich hatte.

Allerdings möchte die neue SB mich jetzt in eine "Arbeitsgelegenheit" bei der Diakonie verweisen.

Im Gespräch hat Sie mir erzählt das es 30 Stunden in der Woche sind und pro Stunde würde ich 2 Euro bekommen.

Macht pro Woche also 60 Euro, die mir auch laut SB nicht angerechnet werden und mir voll zur Verfügung stehen.

Problem ist nur das Sie mir gesagt hat das die Reisekosten nicht Erstattet werden, bedeutet also für mich dann

10 x 3,30 Euro Pro Woche für die Busfahrt hin und zurück, macht also 33 Euro pro Woche für den ÖPNV.

Was würde passieren wenn ich diese Maßnahme bzw. Arbeitsgelegenheit ablehne?

Erlässt sie das dann per Verwaltungsakt? oder werde ich direkt Sanktioniert?

Was kann ich dagegen machen?, ich sehe nicht ein 33 Euro pro Woche für den ÖPNV zu Bezahlen.

Ein Fahrrad habe ich auch nicht, und zu Fuß dann 10km hin und zurück?

Grüße



Sheherazade

Zitat von: Turok am 09. Februar 2024, 14:13:40ich sehe nicht ein 33 Euro pro Woche für den ÖPNV zu Bezahlen.

Würde ich auch nicht tun, das Deutschlandticket ist erheblich günstiger mit 49€ im Monat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 09. Februar 2024, 14:13:40Was würde passieren wenn ich diese Maßnahme bzw. Arbeitsgelegenheit ablehne?
Ich lese immer nur gesagt.
Wenn es was schriftliches gibt dann stelle das doch mal ein dann kann man mehr schreiben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Turok am 09. Februar 2024, 14:13:40pro Stunde würde ich 2 Euro bekommen.
vor 6 Jahren gab es das auch nur 2 Euro ob die Fahrtkosten da dabei waren oder man die vor antritt der Maßnahmen bekommt steht doch in dem schreiben sehe es als Ehrenamt an du was gutes.

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Ottokar

Bei Maßnahmen nach § 16d SGB II sind lt. Abs. 7 durch die Mehraufwandsentschädigung alle aufgrund der Maßnahme anfallenden Mehrkosten zu erstatten.
Dazu gehören u.a. Fahrkosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterialien, Körperreinigung (bei schmutziger oder schweißtreibender Arbeit), Wäschewaschen (insbesondere bei schmutziger oder schweißtreibender Arbeit, wenn täglich die Oberbekleidung gewechselt werden muss), Mehrkosten auswärtiger Ernährung, Verschleiß von Kleidung und Schuhen.
Bei 5h/d sind in Anlehnung an § 6 Abs. 3 Bürgergeld-Verordnung 2,50€ für Verpflegungsmehraufwand zu berechnen. Bei 6€ MAE Pro Tag - 2,50€ Verpflegungsmehraufwand - 3,30€ Fahrkosten bleiben noch 0,20€ für mindestens das Waschen der durch die AGH beschmutzten Kleidung. Dafür reichen 0,20€ pro Tag nicht mal ansatzweise.
Das würde ich der SB vorrechnen und eine angemessene MAE für die freiwilligte Teilnahme fordern, und für den Fall einer Zuweisung die Einklagung der tatsächlichen Mehrkosten ankündigen.
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Turok

Vielen Dank für eure Hilfe, damit lässt sich Arbeiten  :smile:

Desweiteren hat mir die neue SB tatsächlich diese alten Blätter mitgegeben: Bewerbertagebuch, wo man seine
Eigenbemühungen nachweisen soll, diese möchte Sie beim nächsten Termin von mir sehen, also wo ich mich überall beworben habe. min 10 Bewerbungen sollten es schon sein, waren ihre Worte  :smile:

Da ich mit ihr nichts schriftlich vereinbart habe, werde ich diese mal unbeachtet lassen, zumal ich diese Blätter der Eigenbemühungen zu letzt vor Jahren gesehen habe.

Wie seht ihr das?

Beste Grüße

Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 11. Februar 2024, 07:23:46Da ich mit ihr nichts schriftlich vereinbart habe, werde ich diese mal unbeachtet lassen, zumal ich diese Blätter der Eigenbemühungen zu letzt vor Jahren gesehen habe.
Also gibt es keinen KOOP in dem das festgehalten wurde?
Keine Kostenerstattung oder irgendwas in der Richtung?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Turok

Ich weiß gar nicht ob ein KOOP beim letzten Gespräch erstellt wurde, ich habe ja eine neue SB bekommen, so wie das wohl alle 2 Jahre ist.

Im ersten Gespräch wurde nur von ihr erforscht, wie es sein kann das ich über 12 Jahre dort Kunde bin, nie eine Maßnahme oder Ähnliches mitgemacht habe, und auch nie Sanktioniert wurde. Im weiteren verlauf wurde mir dann recht schnell eine Arbeitsgelegenheit angedreht und Bewerbungen soll ich auch wieder Monatlich 10 Stück schreiben :-)

Das nächste Gespräch findet am 21.02 statt, und ich glaube die Versucht es auch mit vielen Einladungen in der nächsten Zeit, aber die nehme ich gerne wahr und lasse mir auch jedes mal die Fahrtkosten erstatten. Die Gelegenheit den Termin sausen zu lassen und mich zu Sanktionieren werde ich ihr nicht bieten.

Und für den Fall das Sie mich doch wieder Öfter einladen werde ich Beschwerde beim KRM des Jobcenters einreichen, ab der 5 oder 6. Einladung dann.
Gerne sag ich bescheid was es neues gibt wenn ich beim Termin die "Arbeitsgelegenheit" verhandelt habe :-)

Beste Grüße meine Freunde

Liebe und Frieden, Licht und Segen

Harald53

Zitat von: Turok am 09. Februar 2024, 14:13:40Allerdings möchte die neue SB mich jetzt in eine "Arbeitsgelegenheit" bei der Diakonie verweisen.
Zitat von: Turok am 11. Februar 2024, 07:23:46Desweiteren hat mir die neue SB tatsächlich diese alten Blätter mitgegeben: Bewerbertagebuch, wo man seine Eigenbemühungen nachweisen soll, diese möchte Sie beim nächsten Termin von mir sehen, also wo ich mich überall beworben habe. min 10 Bewerbungen sollten es schon sein, waren ihre Worte
Höchst interessant, sie möchte dich also einer Arbeitsgelegenheit zuweisen (in welche man ja nur reinkommt wenn man absolut keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt hat) und fordert aber das du gleichzeitig Bewerbungen schreiben sollst?

Wie soll denn das zusammenpassen?
Einerseits unterstellt man dir durch die Zuweisung der AGH das du, auf gut deutsch, keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hast und andererseits sollst du dich aber trotzdem Bewerben?
Ich glaube Sinnlosbewerbungen muss niemand schreiben ... oder erfüllt die Zuweisung zur AGH etwa gar nicht die rechtlichen kriterien? Ein Schelm wer böses dabei denkt  :zwinker: 

Da muss der SB sich mal entscheiden in welche Kategorie er dich denn nun einstuft, nur die Rosinen rauspicken ist nicht.

Schnuffel01

Zitat von: Turok am 12. Februar 2024, 18:49:43Im ersten Gespräch wurde nur von ihr erforscht, wie es sein kann das ich über 12 Jahre dort Kunde bin
Ja, das ist usus. Dem Kunden ein schlechtes Gewissen machen, wie lange man sich schon auf Kosten der Gesellschaft ausruht.  :yes:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Fettnäpfchen

Turok

Zitat von: Turok am 12. Februar 2024, 18:49:43Ich weiß gar nicht ob ein KOOP beim letzten Gespräch erstellt wurde, ich habe ja eine neue SB bekommen, so wie das wohl alle 2 Jahre ist.
Dann wohl nicht denn eine Kopie musst du ja bekommen wie sonst sollst du dich daran halten.

Zitat von: Turok am 12. Februar 2024, 18:49:43Im weiteren verlauf wurde mir dann recht schnell eine Arbeitsgelegenheit angedreht und Bewerbungen soll ich auch wieder Monatlich 10 Stück schreiben :-)
Na ja da kann man ja sehr erfolgreich dagegen vorgehen da die allermeisten Maßnahmen eh nicht gesetzl. korrekt umgesetzt werden.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

10 Bewerbungen nur wenn es dein Umfeld hergibt.
Auch nur wenn es eine Kostenerstattung dafür gibt und die ist im KOOP festzulegen.
ZitatIn der Eingliederungsvereinbarung werden 15 Bewerbungen im Monat gefordert. Die enorme Anzahl an Bewerbungen sind laut dem Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 09. Dezember 2013 (Az.: S 87 AS 28359/13ER) unrealistisch.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Turok

Guten Tag, kurzes Update:

Im gestrigen Gespräch bezüglich der Arbeitsgelegenheit und den erwähnten Mehrkosten also die Mehraufwandsentschädigung wurde natürlich direct

abgeblockt, die Sachbearbeiterin war mit dem § 16d SGB II sind lt. Abs. 7 nicht vertraut. Machte sich aber kurz darauf schlau.

Sie sagte mir ich könnte die tatsächlichen Mehrkosten Pauschal z.b. auf eine Liste einreichen, aber nicht ihr sondern dem Maßnahmeträger, in diesem Fall die Diakonie. Ich persönlich glaube das nicht.
Desweiteren wurde mir mehrmals im Gespräch nahegelegt, dass die 2 Euro pro Stunde, die mir voll angerechnet werden, ausreichen würden um Fahrkosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterialien, Verpflegungsmehraufwand usw. davon zu bezahlen, ich sollte mir davon das Sozialticket oder Deutschlandticket selbst kaufen.

Ich habe der Arbeitsgelegenheit nicht zugestimmt aber der SB gesagt das ich mir gerne anhöre wie die Laute das in der Diakonie bezüglich der Mehraufwandsentschädigung sehen, vermutlich werden die mir sagen dafür sei meine SB zuständig, jedoch wollte die davon nichts wissen.

Auch wird mir immer wieder gesagt ich müsse was tun.

Auch interessant, die geforderten Bewerbungsbemühungen oder Bewerbertagebuch bzw. meine Bewerbungsunterlagen die sie bei diesem Termin sehen wollte wurden nicht mehr erwähnt, nichts davon. Komisch.

Auf anfrage ob ich eine Kopie des KOOP bekommen könnte meinte Sie das wäre noch nicht nötig, da man noch nicht sicher ist wie genau es mit mir jetzt weiter geht.

Da ich für das JC nur per Post Erreichbar bin, sollte ich mich jetzt kommenden Freitag Telefonisch bei ihr melden damit Sie mir mitteilen kann wann ich nächste Woche das Gespräch bei der Diakonie habe.

Mache ich natürlich nicht. Ist ihr Problem, habe ihr gesagt bitte per Post.

Sie hat mir auch schon gesagt wenn ich diese Maßnahme ablehne, steckt Sie mich in eine andere, ich weiß leider nicht mehr wie genau das hieß.
Es ging dabei um ein Gruppencoaching und Einzelcoaching für 7 oder 8 Wochen. Hier werden aber Fahrtkosten erstattet nur Geld bekomme ich dafür keins.

Mal sehen wo die Reise noch hinführt.

Ich spiele hier erstmal auf Zeit also möglichst lange versuchen nicht Sanktioniert zu werden.

Beste Grüße liebe Freunde

Ottokar

Zitat von: Turok am 22. Februar 2024, 12:37:53Sie sagte mir ich könnte die tatsächlichen Mehrkosten Pauschal z.b. auf eine Liste einreichen, aber nicht ihr sondern dem Maßnahmeträger, in diesem Fall die Diakonie. Ich persönlich glaube das nicht.
Dein Gefühl ist richtig, die Diakonie ist weder verpflichtet noch berechtigt, dir diese Mehrkosten zu erstatten. Der Anspruch dazu besteht nur gegenüber dem JC.

Zitat von: Turok am 22. Februar 2024, 12:37:53Desweiteren wurde mir mehrmals im Gespräch nahegelegt, dass die 2 Euro pro Stunde, die mir voll angerechnet werden, ausreichen würden um Fahrkosten, Arbeitskleidung, Arbeitsmaterialien, Verpflegungsmehraufwand usw. davon zu bezahlen, ich sollte mir davon das Sozialticket oder Deutschlandticket selbst kaufen.
Du wurdest aufgefordert, deine Fahrkosten rechtswidrig aus dem Regelsatz zahlen? Das ist allerdings ein starkes Stück.

Dir wird erneut rechtswidrig die Herausgabe deines Exemplares des Koop-Plans verweigert und es wird verlangt, dass du die von der Mehraufwandsentschädigung ungedeckten Fahrkosten rechtswidrig aus dem Regelsatz zahlen sollst.
Hier ist es imho Zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
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GoetzB

Und wenn man dich als Alternative in so eine Bewerberzwangsmaßnahme
reinstecken versucht, ist ein probates Mittel die Unterschriften zu verweigern.

Turok

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde erstmal abwarten, soll mich ja heute Telefonisch bei ihr melden, was ich aber nicht machen werde. Ich denke mal daraus resultiert recht schnell eine erneute Einladung des JC.
Mir auch egal, die Reisekosten lasse ich mir jedesmal erstatten. Dann soll ich mich bestimmt rechtfertigen warum ich mich nicht bei ihr gemeldet habe, wie ich ihr schon gesagt habe bin ich nur über den Postweg erreichbar. Ich habe kein Telefon  :grins:

Dann könnte ich aber gleich die Liste der Mehraufwandsentschädigung einreichen. In der Fachweisung steht dazu Pauschal, also könnte ich alle kosten Erstatten lassen? Oder gibt es hier eine Obergrezne z.b. 6 Euro maximal?

Und @ HunzernKonzerrn Und wenn man dich als Alternative in so eine Bewerberzwangsmaßnahme
reinstecken versucht, ist ein probates Mittel die Unterschriften zu verweigern.

Dann würde diese doch als Verwaltungsakt erlassen? Oder? Könnte ich dann Wiedersprechen? Oder kommt dann das Schlichtungsverfahren in frage?

Ich meine das Schlichtungsverfahren müsste man eh in Anspruch nehmen weil für den Fall einer Sanktion und Klage könnte mich der Richter fragen warum ich nicht vom Schlichtungsverfahren profitiert habe. Richtg?

Beste Grüße Freunde