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Einmalige Auszahlung nach ALG2 durch Arbeit, die während ALG2-Bezug erfolgt ist

Begonnen von Benutzer50, 13. April 2024, 12:08:55

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Benutzer50

Angenommen jemand hat in einem einzigen Monat ein paar 100 Euro mit einer Internetseite verdient (also nur in einem Monat, in anderen nicht), während er ALG2 empfängt und lässt sich das Monate nach ALG2 erst auszahlen, zählt das bei solchen Beträgen dann als "während dem ALG2-Bezug verdient" und muss das nachträglich angegeben werden bzw. wird dem Jobcenter irgendwie in Zukunft noch auffallen? Oder wird das so gesehen wie, das man sowieso nicht viel verdient und andere viel mehr zahlen könnten und es deshalb als Ausnahme geduldet wird?

180

Hallo,
das JC erfährt davon nichts. Und du musst nur Einnahmen während des Bürgergeld Bezuges melden.

Wenn du die Tätigkeit dem JC gemeldet hast, hast du bereits vorbildlich alle Pflichten erfüllt.