Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?

Begonnen von 03Pq12L, 21. April 2024, 19:14:33

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lappa

Wenn du im letzten Jahr keine Sanktion hattest drohen im schlimmsten Fall 10% für 1 Monat als Sanktion.

Aber dafür muss das JC dir alles nachweisen. Es steht schließlich ganz schnell Aussage gegen Aussage: Hast du dem Sklavenvermittler gesagt, dass du dich wieder melden wirst oder hat er dir mitgeteilt, dass er sich wieder melden wird? Und du dann bis zur Sanktionsanhörung vergeblich sehnsüchtig auf seine Meldung wartest.... ;)


Ganz entspannt bleiben und abwarten.

03Pq12L

Zitat von: lappa am 24. April 2024, 19:47:54Wenn du im letzten Jahr keine Sanktion hattest drohen im schlimmsten Fall 10% für 1 Monat als Sanktion.


Genau darum ging es ja: Ich wollte raus aus der "Gefahrenzone 100 Prozent". Und das bin ich jetzt hoffentlich, ohne Arbeitsvertrag unter der Nase, siehe vorherige Posts hier.

Vollloser

@03Pg12L
Dann darfst Du Dich AB JETZT aber auf keinen Fall ein zweites mal (in diesem Jahr !?) in so eine 100 % Falle mehr locken lassen !?!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

03Pq12L

Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 20:05:01@03Pg12L
Dann darfst Du Dich AB JETZT aber auf keinen Fall ein zweites mal (in diesem Jahr !?) in so eine 100 % Falle mehr locken lassen !?!

Das kam ja auch von Dir:

"Und mein genereller Rat an alle an dieser Stelle !
GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"


Das heißt jetzt konkret, dass man sich auch nur noch auf VV mit RFB bewerben sollte, die man wirklich möchte.

Einfach eine "Negativbewerbung" oder eine halbherzige Bewerbung per Post schicken, im Hoffen, dass die sich eh nicht melden bzw. antworten werden, ist wohl nicht mehr gültig. Die schreiben dennoch. ;-)

Ich werde jetzt nur noch auf VV (mit RFB) antworten bzw. mich bewerben, die noch im persönlichen Rahmen für mich persönlich sind.

Und ja, da ist man dann schnell bei 30 Prozent gelandet in der Minderung. Aber immerhin noch besser als in die 100 Prozent - Falle zu tappen.

Und währenddessen schreibe ich meine Eigenbemühungen, also die Bewerbungen auf Stellen, die ich recherchiere und die ich will, ohne JC & Co. Der Weg vom JC passt nicht, ich werde mein eigener Vermittler.

Soweit von mir. Schönen Abend.


lappa

Es reicht bei VVs mit RFB das Minimum zu machen: Bewerbung per Post, ohne Foto, ohne Mailadresse, ohne Telefonnummer, ohne Anhänge, Standard Anschreiben und Lebenslauf (bei dem Schlüsselqualifikationen fehlen und Lücken offensichtlich bleiben).
Erst wenn die ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorliegt drohen 100% Sanktion. Bis dahin ist das ein weiter Weg. Niemenand wird als Reaktion auf so eine Bewerbung einen Arbeitsvertrag per Einschreiben schicken.


Das JC nicht mehr über Bewerbungsaktivitäten informieren oder gar Nachweise oder Liste der Bewerbung einreichen. Die Infos gibt es nur noch wenn das JC eine Sanktionsanhörung schickt. Das ist mehr als ausreichend erst dann Auskunft über Bewerbungen zu geben.



Vollloser

Zitat von: lappa am 24. April 2024, 20:23:08Niemand wird als Reaktion auf so eine Bewerbung einen Arbeitsvertrag per Einschreiben schicken.

In dem Fall wäre es ja auch eher eine Einberufung (wie beim Militär, oder sowas), und kein Vertrag zwischen zwei Handelspartnern.
Ein Vertrag muss ja immer von beiden Handelspartnern unterschrieben werden - mit mindestens ein Durchschlag, den dann der eine Handelspartner ausgehändigt bekommt.
Also solche Vertragsabschlüsse müssen (soweit ich glaube zu wissen) immer auch von in Angesicht zu Angesicht statt finden !?!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"

Ein absolut verantwortungsloser Rat :wand: Weil Du eben kurz vorher eine Minderung hattest. Und die Angelegenheit mit dem Tankstellenjob überhaupt nocht nicht ausgestanden ist.

Wenn die Stelle zumutbar ist- im Sinne von SGB II, Paragraph 10, dann muss eine Bewerbung erfolgen.Ansonsten gibt es die Gefahr einer Minderung

Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 20:45:46Also solche Vertragsabschlüsse müssen (soweit ich glaube zu wissen) immer auch von in Angesicht zu Angesicht statt finden !?!

Träum weiter. Mir hat mal ein AG auf meine Bewerbung  via VV vor einem Vorstellungsgespräch -den Arbeitsvertrag zugesandt wo ich dann den unterschriebenen Vertrag zum Vorstellungsgespräch mitbringen sollte. In diesem ging es nur noch um den Beginn, Erstellung Dienstausweis etc.

Zudem sind Deine Tipps nur für jene Kunden geeignet, die sich eben nicht auf eine solch provokative Art und Weise permanent in Szene  setzen. Bzw. den SB und AG vorführen.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54Einfach eine "Negativbewerbung" oder eine halbherzige Bewerbung per Post schicken, im Hoffen, dass die sich eh nicht melden bzw. antworten werden,

Sowas meldet der AG dann dem SB zurück. Dazu ist der verpflichtet. Und eine Schlechtbewerbung gilt dann als Nichtbewerbung.

Und das kann man niemandem empfehlen. Denn dabei bleibt es oft nicht.Das ist keine Lösung..

Diein Verhalten gegenüber dem Arbeitsvermittler war eine reine Provokation, wo der Deinen alleinigen Anspruch sicher dem SB melden wird.

Du schadest Dir selbst damit iimmens. Das ist nichts, was als Beispiel zur Nachahmung dient.

Vollloser

Zitat von: Yasha am 24. April 2024, 21:08:55Zudem sind Deine Tipps nur für jene Kunden geeignet, die sich eben nicht auf eine solch provokative Art und Weise permanent in Szene  setzen. Bzw. den SB und AG vorführen.

Da könntest Du tatsächlich Recht haben.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

03Pq12L

Zitat von: Yasha am 24. April 2024, 21:08:55
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"

Ein absolut verantwortungsloser Rat :wand: Weil Du eben kurz vorher eine Minderung hattest. Und die Angelegenheit mit dem Tankstellenjob überhaupt nocht nicht ausgestanden ist.

Wenn die Stelle zumutbar ist- im Sinne von SGB II, Paragraph 10, dann muss eine Bewerbung erfolgen.Ansonsten gibt es die Gefahr einer Minderung

Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 20:45:46Also solche Vertragsabschlüsse müssen (soweit ich glaube zu wissen) immer auch von in Angesicht zu Angesicht statt finden !?!

Träum weiter. Mir hat mal ein AG auf meine Bewerbung  via VV vor einem Vorstellungsgespräch -den Arbeitsvertrag zugesandt wo ich dann den unterschriebenen Vertrag zum Vorstellungsgespräch mitbringen sollte. In diesem ging es nur noch um den Beginn, Erstellung Dienstausweis etc.

Zudem sind Deine Tipps nur für jene Kunden geeignet, die sich eben nicht auf eine solch provokative Art und Weise permanent in Szene  setzen. Bzw. den SB und AG vorführen.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54Einfach eine "Negativbewerbung" oder eine halbherzige Bewerbung per Post schicken, im Hoffen, dass die sich eh nicht melden bzw. antworten werden,

Sowas meldet der AG dann dem SB zurück. Dazu ist der verpflichtet. Und eine Schlechtbewerbung gilt dann als Nichtbewerbung.

Und das kann man niemandem empfehlen. Denn dabei bleibt es oft nicht.Das ist keine Lösung..

Diein Verhalten gegenüber dem Arbeitsvermittler war eine reine Provokation, wo der Deinen alleinigen Anspruch sicher dem SB melden wird.

Du schadest Dir selbst damit iimmens. Das ist nichts, was als Beispiel zur Nachahmung dient.

Yasha, könntest Du bitte meine Texte genau lesen, bevor Du Dich (mal wieder) aufregst?

ICH WEISS, dass die Angelegenheit mit dem Tankstellenjob noch nicht vorbei ist.

ICH WEISS, dass mir hier noch eine Minderung drohen wird (aber hoffentlich eben keine 100 Prozent.)


Und aus den restlichen Zeilen schließe ich, dass Du natürlich zum Arbeitsvermittler gegangen wärst, Dir hättest den Vertrag vorlegen lassen, wenn es den denn gibt, und den auch unterschrieben hättest bzw. die 100 Prozent Minderung gerne kassiert hättest, nur um nicht zu "provozieren" bzw. den AV bzw. das JC "vorzuführen", wie Du es schreibst.

Ich kann dem nicht folgen, ich habe keine 1100 Euro zu "verschenken". Ich wollte meinen Ar*** retten vor der Vollsanktion, andere finden das nicht die feine englische Art. Bitte, stört mich nicht.

Aber Du kannst natürlich Deinen Weg gehen. Jeder darf sein / ihre Meinung und Ansicht haben, Stichwort Meinungsfreiheit.



Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05Ich kann dem nicht folgen,

EBEN.Du kannst oder willst Dich nicht den gesetzlichen Vorgaben von SGB II folgen.und Dich auch nicht verhalten..

Und wegen diesem Unvermögen hast Du Dir selbst die vorherige Minderung vollkommen sinnlos eingefangen. Und genau das rettet Deinen Poppes eben nicht mehr Weil Du damit nicht aufhörst.

Und propagierst solch ein selbstschädigendes Verhalten auch noch als Ratschlag..Darüber rege ich mich zu Recht auf.

Ich habe noch nie eine Minderung provoziert.ich bekam auch noch nie eine Sanktion.Weil ich mich eben nicht entgegen den gesetzlichen Vorgaben von SGB II verhalte. Ich kenne die gesetzlichen Vorgaben. Ich vergesse  sie auch nicht oder verdrehe sie.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05und den auch unterschrieben hättest bzw. die 100 Prozent Minderung gerne kassiert hättest

Was für ein Blödsinn. Die gesetzlichen Regelungen sind dann andere, wenn es eine Unterschrift unter den Vertrag gibt. Denn das wäre dann kein Grund zur Minderung

Das hat nichts mit blindem Gehorsam zu tun.

Du musst Deine selbst verschuldete Situation nicht auf mich projezieren. Das ist albern. Und zudem frech. Als ob iich mich so verhalten würde wie Du.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05Ich wollte meinen Ar*** retten vor der Vollsanktion,

Mit völlig ungeeignetem Verhalten, nach meiner Meinung..

Ich werde Dich dabei nicht stören, solange Du da andere User nicht zu selbigem Vehalten animierst.




03Pq12L

Zitat von: Yasha am 25. April 2024, 00:07:32Mit völlig ungeeignetem Verhalten, nach meiner Meinung..


Dann lass uns mal nicht um den heißen Brei reden: Du regst Dich auf, dass man das und das getan hat, dass Du das nie so getan hättest, dass Du es anders getan hättest. Du verurteilst, klagst an, etc. Mir ist das zu unkonkret.

Schreibe mir bitte exakt auf, wie Du Dich verhalten hättest,

a) Der SB gibt Dir einen VV mit RFB, dessen Stelle Du nicht möchtest (Zeitarbeit/Arbeitsvermittler) in Zeiten der neuen 100 Prozent - Minderung.

und

b) Du bewirbst Dich, egal wie, und bekommst dennoch eine Antwort / Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vom Arbeitsvermittler/Zeitarbeit.



Mit "Gemecker" kommen wir nicht weiter. Also, was hättest Du getan, kurz, knapp, konkret. Danke.

Yasha

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40um den heißen Brei reden

Da bist Du der alleinige Verantwortliche

Mit mir hat das gar nichts zu tun.weil:

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40Der SB gibt Dir einen VV mit RFB, dessen Stelle Du nicht möchtest

Nicht möchte?- gibt es im SGB II nicht. Also habe ich kein Recht darauf.Also habe ich diese Gedanken gar nicht.ich prüfe daher nur- ob die Stelle zumutbar ist oder nicht.

Analog der gesetzlichen Regel zur Zumutbarkeit nach Paragraph 10 SGB II.

Übrigens erhalte ich fast immer mehrere VV. Auch per Post. Manchmal kann ich mir die auch am Meldetermin aussuchen. Dann nehme ich immer selbst 3- 5 VV. Manchmal ohne. RFB. Manchmal mit RFB.Inzwischen kenne ich fast alle ZAF in Berlin.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40in Zeiten der neuen 100 Prozent - Minderung

Tja- Eine Minderung vermeiden und ansonsten per Widerspruch und Klage angreifen.bzw. beseitigen.Unbedingt.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40Du bewirbst Dich, egal wie,

Egal wie? Das kam bei mir noch nie so vor. Meine Bewerbungen sind stets marktadäquat, orientiert an den gewünschten Vorgaben in den Inseraten.Ich blamiere mich doch nicht. Das wäre zudem eine Zumutung für den AG, sich mit "Bewerbungsmüll" befassen zu sollen.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vom Arbeitsvermittler/Zeitarbeit.
Ja und? Hatte ich bislang hundertfach. Bin bei denen dann aber nur im Bewerbungspool, als ewige Karteileiche. Oder bekomme Absagen-der AG hätte andere Vorstellungen von einem passenden Bewerber.etc.

Es geht nicht um Gemecker als solches. Sondern um konformes Verhalten,analog den gesetzlichen Vorgaben.

Das ist der Unterschied. Der bei mir nie Veranlassung für Minderungen gibt oder gab.

Für Dein Verhalten habe ich kein Rezept. Warum auch!? Es ist nicht regelkonform und verhindert bislang keine Minderung.

Meine Meinung.

Wie war das noch bei Dir?

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05Bitte, stört mich nicht.




lappa

Ganz entspannt bleiben.

Wer hofft, dass das JC irgendwann eine Urkunde für vorbildliches Verhalten nach SGB verschickt, der kann das so wie Yasha machen.

Wer lieber seine eigenen Wünsche und Ziele durchsetzen möchte wie 03Pq12L, der kann das auch machen. Es ist vollkommen legitim lieber eine Sanktion zu riskieren als sich zwanghaft dem SB/JC/SGB zu unterwerfen. Das ist die freie Entscheidung des JC Kunden.

Da gibt es keinen Grund hier zu versuchen Angst vor Totalsanktionen zu machen. Die sind in der Praxis deutlich harmloser als man zunächst denkt.
Sobald die Totalsanktion kommt, fördert man den Arbeitsvermittler per Einschreiben auf einem unverzügluch den Arbeitsvertrag zur Unterschrift zuzusenden, da man die Stelle antreten wird (ohne Entschuldigung fürs eigene Fehlverhalten). Kaum ein AG wurd so jemanden noch nehmen. Das JC wird muss dann aber sofort (taggneau) die Totalsanktion aufheben (siehe Fachliche Weisung).
Und wenn der AG dich trotzdem nimmt, ist ein Tankstellenjob extrem vielseitig und anspruchsvoll mit Multi Tasking. So lange du stets bemüht bist, kann dir nix passieren, außer dass ganz schnell die Kündigung kommt.

Ganz entspannt bleiben, sonst hat die Politik ihr Ziel erreicht: Die JC Kunden unter Druck und extremen Stress zu setzen.

hotwert

Zitat von: Yasha am 25. April 2024, 01:36:03Sowas meldet der AG dann dem SB zurück. Dazu ist der verpflichtet. Und eine Schlechtbewerbung gilt dann als Nichtbewerbung

Ich hatte oft nur richtig schlechte Bewerbungen mit "ich hab vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag erhalten, deshalb bewerbe ich mich gern. Zeugnisse kann ich bei einem Vorstellungsgespräch gerne mitbringen" ohne Bild, ohne E-Mail und ohne Telefonnummer. Dazu noch noch ein Lebenslauf der extra Lücken ließ und die letzten Jahre waren immer "krankheitsbedingter Ausfall"

Da kam nie auch nur eine Beschwerde dass die Bewerbung zu schlecht ist, meines Wissens dürfen die Arbeitgeber auch keine Bewerbung weiterzeigen. Auch hat mich mein SB nie drauf angesprochen.

Und ja, auch mit so einer Bewerbung bekam ich Vorstellungsgespräche, ich hab's irgendwie geschafft in 2 Jahren zu keinem einzigen zu gehen und nie eine Sanktion zu bekommen. Und mein SB hat immer versucht Druck zu machen, der hat mir sicher keine Freude machen wollen.

Also mach den TE mal keine Angst, auch das JC und der SB können sich nur im rechtlichen Rahmen bewegen....

03Pq12L

Zitat von: Yasha am 25. April 2024, 01:36:03Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05 Bitte, stört mich nicht.


Wo habe ich das geschrieben?

Wenn Du zitierst, dann richtig und nicht so, wie Du es gerne hättest, bzw. wie es in Dein Bild passt. Unglaublich.

Auf meinen konkreten Wunsch konntest Du auch nicht eingehen, sondern hast Dich mal wieder rausgeredet und viel geschrieben ohne etwas zu sagen, meine Meinung.

Alles Gute Dir, adé.


Zitat von: hotwert am 25. April 2024, 07:11:05Also mach den TE mal keine Angst, auch das JC und der SB können sich nur im rechtlichen Rahmen bewegen....

Yasha macht mir keine Angst. Er hat seine Ansicht, seinen "Auftrag".