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JC möchte mir neues Angebot vorstellen: Ganzheitliche Betreuung

Begonnen von zoolander, 22. April 2024, 23:55:34

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zoolander

Hallo zusammen!

Vor ein paar Tagen hatte ich diese Einladung (siehe bitte Anhang) im Briefkasten.

Nur dieses Schreiben ohne jegliche Information oder Erklärung.
Direkt danach im Forum gestöbert, aber allzu viel Erfahrung scheint es damit noch nicht zu geben.

Ich habe weder psychische noch familiäre Probleme und die Bewerbungsschreiben, die ich vor längerem mit einer Psychologin des JC erstellt habe, treiben mir heute noch die Schamesröte ins Gesicht:
"Hiermit bewerbe ich mich auf"..."begeistert laß ich Ihre Anzeige"... :wand:
Nennt mir einen beliebigen Bewerbungsfehler und er war in diesen Anschreiben.

Eine Person im Forum sprach positiv von dieser Maßnahme, aber die dahintersteckenden Verhältnisse, und wovon im Einzelnen profitiert wurde, davon war im Beitrag natürlich keine Rede.

Meine eigenen Vorschläge zur wirklich gezielten Weiterbildung und Schärfung meines Profils wurden bisher immer abgeschmettert, weshalb ich hier ehrlich gesagt nichts Konstruktives erwarte.
"Das können Sie sich doch alles im Internet anlesen"... :sehrgut: Klar.

Wie sollte ich hier eurer Meinung nach jetzt am Besten verfahren?
a) Die Einladung wahrnehmen, mir das ganze in Ruhe anhören
b) Im Vorfeld dankend ablehnen

Mir ist bewusst, dass diese Betreuung auf freiwilliger Basis stattfindet.
Ich möchte letztendlich nicht über Hintertüren in einen 1€-Job zur "Wiedereingliederung" geleitet werden, wenn ich mich sonst speziell auf Stellen bewerbe, die zu meinem Profil passen.

Yasha

Zitat von: zoolander am 22. April 2024, 23:55:34Meine eigenen Vorschläge zur wirklich gezielten Weiterbildung und Schärfung meines Profils wurden bisher immer abgeschmettert, weshalb ich hier ehrlich gesagt nichts Konstruktives erwarte.

Ziemlich übel, was Dir da ersatzweise angedreht werden soll. Denn es kann und soll wahrscheinlich die nachgeschobene Begründung dessen bilden- wenn es nach freiwilliger Teilnahme aussehe und damit dem Eingeständnis viel zu vieler Hemmnisse, die einer (teueren) Weiterbildung entgegenstehen, ist meine erste starke Einschätzung dessen.

Es handelt sich dabei wohl um jene neue Maßnahme nach 16k:

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neue-foerdermoeglichkeiten-ab-dem-01072023-ganzheitliche-betreuung-gem-16k-sgb-ii/

Die es inzwischen vorrangig als Standard Konzeption bei vielen
Nichtkommunalen Jobcentern gibt.

Diese 16k Maßnahme hat wirklich mehr übergriffige Komponenten als andere.bisherige Maßnahme Konzepte sonst.

Das erkennt aber nicht jeder Kunde, weil der die Konzepte dahinter nicht kennt. Flyer bilden nie den ganzen Inhalt ab und das ist Absicht.

Nachtrag.
Zitat von: zoolander am 22. April 2024, 23:55:34Ich möchte letztendlich nicht über Hintertüren in einen 1€-Job zur "Wiedereingliederung" geleitet werden,

Wenn, dann wird eine 16k gerne als mögliche Selektion für eine geförderte Arbeit nach 16e oder 16i danach genutzt.
https://www.iab-forum.de/gefoerderte-beschaeftigung-fuer-langzeitarbeitslose-eine-zwischenbilanz-nach-vier-jahren-teilhabechancengesetz/

Das wird gerne versucht. Weil ja 16e/16i dann auch wieder ein ergänzendes Pflichtcoaching ganzheitlicher Art enthalten würde und was dann auch Kunden  mit multiplen Problemlagen bevorzugt.

Das ist aber ( noch) nicht bei allen nichtkommunalen Jobcentern üblich. Aber möglich.

Kommunale Jobcentern haben manchmal für diese 16k Maßnahme auch vorzugsweise besondere andere Zielgruppe vorgesehen. Beispielsweise Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahre oder Kunden mit Pflegaufgaben

Zitat von: zoolander am 22. April 2024, 23:55:34Wie sollte ich hier eurer Meinung nach jetzt am Besten verfahren

Ich würde ablehnen- wegen fehlender Problematik.

Eine Maßnahme muss immer einem konkreten Bedarf oder einer Notwendigkeit beim Kunden entsprechen.

Und wenn es die nicht gibt,dann gibt es keinen Anlass Deinerseits zur Wahrnehmung des Angebots.

Sofern dem Schreiben keine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt wurde.

So ein Angebot ist vielfach sowas wie ein Testlauf ins Blaue. Also versendet dann das Jobcenter Einladungen nach Vermutung.


Yasha

Zitat von: Yasha am 23. April 2024, 08:11:54Kommunale Jobcentern haben manchmal für diese 16k Maßnahme auch vorzugsweise besondere andere Zielgruppe vorgesehen.

Ich fand zufällig eine geplante Konzeption der 16k Maßnahme eines kommunalen Jobcenters in Hessen, auf  deren spezielle Kunden. zugeschnitten.

Zu finden, wenn Du die Leistungsbeschreibung anklickst. Dazu in dem folgendem Link den blauen Button anklicken. Dann öffent sich auf der Folgeseite der Zugang zur besagten Leistungsbeschreibung.

Bei Interesse. Der Zugang dazu ist übrigens nur temporär möglich.
Meint, wenn sich dafür ein Träger findet, dann ist der Zugang nicht mehr möglich.

https://www.had.de/onlinesuche_ehadunterlagen_noreg.html?TenderOID=54321-Tender-18eadbc3422-3708df4cf944ee3b

Ich hätte gerne auch eine Standard Konzeption Ausschreibung eines nichtkommunalen Jobcenters angefügt. Nur ist momentan keine aktuell vorhanden.


Ottokar

Zitat von: zoolander am 22. April 2024, 23:55:34Direkt danach im Forum gestöbert, aber allzu viel Erfahrung scheint es damit noch nicht zu geben.
Erfahrung nicht, aber Fakten genug.

Die Ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II) gibt es seit 01.07.2023.
Es handelt sich um Coaching und aufsuchende Sozialarbeit.
Leistungsbeziehende werden faktisch rund um die Uhr in allen Lebensbereichen überwacht und angeleitet. Das Jobcenter erfährt so buchstäblich alles über den Leistungsempfänger und darf diesem de facto vorschreiben, wie er zu leben hat.
Damit diese umfassende Einmischung Dritter in höchstpersönliche Lebensbereiche nicht per se verfassungswidrig ist, darf die Verweigerung der Mitwirkung bei einer solchen Maßnahme nicht sanktioniert werden.
D.h. die Ganzheitliche Betreuung ist freiwillig.

Ob du dir jemanden an die Seite stellen lassen willst, der kontrolliert, wann du aufstehst, wie deine Hygiene ist, dich zum Einkaufen oder zu Vorstellungsgesprächen begleitet, dir beim Bewerbungsschreiben über die Schulter sieht und vorschreibt, wie diese inhaltlich auszusehen haben - und über Alles das JC informiert - musst du selbst entscheiden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


zoolander

@Yasha
@Ottokar

Ich danke euch sehr für eure Ausführungen.

Zitat von: zoolander am 22. April 2024, 23:55:34Ich habe weder psychische noch familiäre Probleme und die Bewerbungsschreiben, die ich vor längerem mit einer Psychologin des JC erstellt habe, treiben mir heute noch die Schamesröte ins Gesicht:

Nur damit ihr den Satz im Eingangspot nicht falsch versteht:
Einen Psychologen hatte ich nie nötig. Das sollte damals (als Neukunde) wohl so eine Art Einstiegsmotivation darstellen und mich zusätzlich davon überzeugen, auch einen Umzug in Erwägung zu ziehen.


Zitat von: Yasha am 23. April 2024, 09:32:17Ich fand zufällig eine geplante Konzeption der 16k Maßnahme eines kommunalen Jobcenters in Hessen, auf  deren spezielle Kunden. zugeschnitten.

Zu finden, wenn Du die Leistungsbeschreibung anklickst. Dazu in dem folgendem Link den blauen Button anklicken. Dann öffent sich auf der Folgeseite der Zugang zur besagten Leistungsbeschreibung.

Bei Interesse. Der Zugang dazu ist übrigens nur temporär möglich.
Meint, wenn sich dafür ein Träger findet, dann ist der Zugang nicht mehr möglich.

https://www.had.de/onlinesuche_ehadunterlagen_noreg.html?TenderOID=54321-Tender-18eadbc3422-3708df4cf944ee3b

Dieser Link ist Gold wert, da er tiefe Einblicke hinter die Kulissen und hinter das Konzept zulässt.
Ich schätze, dass sich die Ziele und Werkzeuge dieser Maßnahme von Region zu Region im Grunde nicht unterscheiden werden.
Das sollte wirklich jeder gelesen haben, der sich mit einer ganzheitlichen Betreuung konfrontiert sieht.
Nicht zuletzt auch zur Argumentation für ein Absageschreiben.


Zur Archivierung habe ich die 23-seitige Leistungsbeschreibung als pdf angehängt.
Das wäre prinzipiell ein gutes Dokument für ein FAQ zu diesem Thema. Vielleicht ist das ja was für Ottokar.


Beim ausführlichen Durchlesen des Dokuments habe ich - ohne Übertreibung - richtig Probleme mit dem Kreislauf bekommen, so hat mich das getriggert.
Zielführendes Fortbildung wird verwehrt und hier werden dann sinnlos Steuergelder verbrannt. Trotz der Budgetkürzungen. Schade, dass man aus den Unterlagen nicht das Budget erfährt, das für solch einen 12-monatigen Auftrag verbrannt wird. Aber ein VHS-Kurs mit abschließendem seriösen Zertifikat, dass wirklich bei Bewerbungen hilft und fast noch im zweistelligen Bereich liegt, nein, dies geht natürlich nicht. Teilhabe und sozialer Kontakt wären hier sogar auch noch inklusive.  :wand:
Wie Motivation funktioniert hat das JC leider immer noch nicht begriffen. 

Die Absage ist bereits formuliert.
Nochmals vielen Dank euch beiden für die super Einblicke!


Kopfbahnhof

Zitat von: zoolander am 25. April 2024, 16:52:06ohne Übertreibung - richtig Probleme mit dem Kreislauf bekommen
Würde ich nicht bekommen, da ganz klar keine Teilnahme meinerseits.

Sollten die mit solchen Müll um die Ecke kommen.

Wer sind denn diese Coaches, mit einer Schnellbesohlung vom JC?
Was sollten die mir beibringen wollen?

terrier

was das JC da loslässt ist heftig. Ich kann nur empfehlen, Finger weg und bloss nicht zustimmen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Bimimaus5421

Das ist vollbetreuung und Kontrolle pur.
Finger weg
Unglaublich damit ihre Arbeitsplätze gesichert sind ..

zoolander

Hello again,

ich habe jetzt übrigens eine Einladung erhalten, bei der man sich mit mir gern über ein besonderes Beratungs- und Unterstützungsangebot unterhalten möchte.
Stichwort beschäftigungsorientiertes Fallmanagement

Das ist doch praktisch der selbe Inhalt, nur in anderer Verpackung?
Bei psychischen Problemen, Schulden, Drogenkonsum etc...deckungsgleiche Vollbetreuung wie bei der im Thema besprochenen ganzheitlichen Betreuung.

RFB ist dabei, ich werde mir das anhören und mich an meinem alten Schreiben, mit dem ich die ganzh. Betreuung dankend abgelehnt habe, orientieren.

Sollte ich zusätzlich noch etwas beachten?

Ottokar

Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement bedeutet im extremsten Fall, einmal pro Woche beim JC einen dicken Packen Jobangebote abholen, der SB sagt einem was man in die Bewerbung schreiben soll, oder ruft gleich selbst beim AG an, vereinbart ein Vorstellungsgespräch und begleitet einen dabei.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


GoetzB

In den meisten Info Seiten der GE Jobcenter ist dargelegt, das derartiges freiwillig ist.

Kann natürlich sein, das dass vom Gegner nicht dargelegt wird,
vor allen wenn die Einladung dazu mit Rechtsfolgebelehrung ist.

Ich wurde damals statt 6 monatlich 2 monatlich vorgeladen.
Damals war mir noch nicht bekannt, das es freiwillig war -  bzw. habe mich nicht ausreichend informiert.
Erreicht wurde damit nur ein erfolgloses EU Rentenverfahren. (hatte die Hoffnung das es Erfolg hat)
Und danach ging das mit dem ÄD wieder von vorne los.

islandfeuer

ist  ja  fast  schon  eine  Art  von  gehirnwäsche  reicht  schon  das  wort  gender.........