Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld

Begonnen von SunnyFunny, 14. Mai 2024, 23:00:04

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SunnyFunny

Hallo  :flag:
Ich bin neu hier und habe Fragen, die mich umtreiben. Im Dezember bin ich umgezogen. Wenn der Vermieter die Kaution von der ehemaligen Wohnung zurück zahlt, wird das dann aufs Bürgergeld angerechnet? Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.

Liebe Grüße an alle hier
SunnyFunny

Bodoballermann

Wenn du die selber bezahlt hast ist es dein Geld geht dem Job Center auch nichts an.
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Sheherazade

Kautionserstattungen gehören zu deinem Vermögen und werden nicht angerechnet solange du unterhalb des Vermögensfreibetrages bleibst.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

Rotti

Zitat von: SunnyFunny am 14. Mai 2024, 23:00:04Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.
nein, aber die Zinsen aus der Kaution sind Einkommen, falls es über 100 € werden.
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut:

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut: