Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld

Begonnen von SunnyFunny, 14. Mai 2024, 23:00:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

SunnyFunny

Hallo  :flag:
Ich bin neu hier und habe Fragen, die mich umtreiben. Im Dezember bin ich umgezogen. Wenn der Vermieter die Kaution von der ehemaligen Wohnung zurück zahlt, wird das dann aufs Bürgergeld angerechnet? Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.

Liebe Grüße an alle hier
SunnyFunny

Bodoballermann

Wenn du die selber bezahlt hast ist es dein Geld geht dem Job Center auch nichts an.
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Sheherazade

Kautionserstattungen gehören zu deinem Vermögen und werden nicht angerechnet solange du unterhalb des Vermögensfreibetrages bleibst.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Rotti

Zitat von: SunnyFunny am 14. Mai 2024, 23:00:04Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.
nein, aber die Zinsen aus der Kaution sind Einkommen, falls es über 100 € werden.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut:

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut: