Kinderkonto eröffnen bei nicht zusammen wohnen!

Begonnen von Marie92, 02. Juni 2024, 16:20:40

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Marie92

Hallo,

ich habe ein 14 Monate altes Baby. Der Vater wohnt in seiner eigenen Wohnung, weil er derzeit Krank ist und Bürgergeld bekommt. Er ist gelegentlich bei mir in der Wohnung und übernachtet auch hin und wieder bei mir. Er verbringt aber sein Lebensmittelpunkt an seiner Adresse! Er hat die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt und dies aber bisher dem Amt nicht mitgeteil, da es unrelevant für seine Leitungen ist. Das Kind wohnt bei mir und ist auch nur hier gemeldet. Ich arbeite in Vollzeit und bin derzeit noch in Elternzeit. Ich würde gerne ein eigenes Konto/Sparbuch für unser Kind eröffnen. Auf der Bank hies es, dass der Vater weil wir beide das Sorgerecht haben dabei sein muss und auch seinen Ausweis und die Geburtsurkunde vorlegen muss. Jetzt hat der Vater aber bedenken, dass das Jobcenter ihm draus Geldwäsche oder sonst irgendwas draus stricken könnte, weil er ja rein Theoretisch auf das Geld auf diesem Konto zugreifen könnte.

Wie verhält sich das denn tatsäch in so einem Fall. Sind seine Sorgen berechtigt und könnte ihm deswegen Stress und Ärger drohen mit dem Jobcenter? Er möchte nach wie vor nicht angeben das er die Vaterschaft anerkennt hat. Grund dafür ist, dass er schon viel Ärger hatte inkl. Leistungseinstellungen, weil immer wieder anonyme Anzeigen eingehen wo behauptet wird, er würde bei mir wohnen und wäre ständig hier, was aber nachweislich nie gestimmt hat. Wenn jetzt das Amt von einem gemeinsamen Kind erfährt, so befüchtet er, geht das Theater wieder vor vorne los. Mein Freund hat ein paar schwere Schicksalschläge hinter sich und hat es seither stark an den nerven. Das wäre also alles Gift für ihn. Er befinde sich gerade Bergaufwärst und es geht ihm immer besser, aber das würde ihn wieder richtig runter ziehen und seine Genesung stark schädigen.

Schon mal vielen Dank für die Antworten. Da ich nicht jeden Tag internet habe, kann es dauern bis ich mich wieder melde! (Vodafon, mal gehts, mal nicht!)

Kopfbahnhof

Zitat von: Marie92 am 02. Juni 2024, 16:20:40Jetzt hat der Vater aber bedenken, dass das Jobcenter ihm draus Geldwäsche oder sonst irgendwas draus stricken könnte
Kann es eigentlich nicht, das Kind wohnt bei dir und das Konto gehört dem Kind.
Aber es ist normal, dass beide Elternteile zur Bank müssen, für die Kontoeröffnung.

Zitat von: Marie92 am 02. Juni 2024, 16:20:40dies aber bisher dem Amt nicht mitgeteil, da es unrelevant für seine Leitungen ist
Soweit mir bekannt ist, muss das im Antrag aber mit angegeben werden.
Er ist ja auch unterhaltspflichtig.

Birgit63

Er muss dem JC mitteilen, dass er ein Kind hat. Wie verhält es sich denn mit dem Unterhalt, den er dir und dem Kind schuldet? Verzichtest du darauf? Solange du den Unterhalt nicht von anderer Stelle haben willst, fällt es vielleicht nicht auf. Aber wenn du irgendwann auf die Idee kommst, Unterhaltsvorschussleistungen zu beantragen, weil der Vater Bürgergeld bezieht und keinen Unterhalt zahlen kann, bekommt das JC Wind davon und dann gibt es richtig Ärger. Es passiert doch jetzt erstmal gar nichts, wenn er beim JC angibt, Vater zu sein. Er kann nicht gezwungen werden, mit euch zusammenzuziehen.

Marie92

Hallo,

Bitte auf meine Frage sachkundig antworten. Es geht hier nicht um Unterhalt!
Danke

Zum Thema er muss das dem JC melden, siehe hier

https://hartz.info/index.php/topic,133222.msg1596072.html#msg1596072

Leeres Portemonnaie

Ob der Inhalt des Links nun absolut rechtssicher ist, sei dahingestellt.

Ich würde denken (auch nicht rechtssicher), dass es erst recht Fragen aufwirft, wenn eines Tages ein Kind "aus dem Hut gezaubert wird".
Es gibt ja auch das hälftige Kindergeld, was irgendwo Berücksichtigung findet.
Bei Bürgergeld zwar nicht. Aber ich finde solch' unbegründete Heimlichtuerei nie gut.
So etwas schönes wie ein Kind verschweigen.

Gemeinsames Sorgerecht bringt auch einiges mit sich.  :smile:

Ansonsten gilt: Wo kein Kläger, da keine Klage.
Wenn Du den Unterhalt für Dich und Dein Kind alleine aufbringen kannst und keine Ämter deshalb aufsuchen musst, fragt auch niemand.  :zwinker:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Marie92 am 12. Juni 2024, 13:16:30Bitte auf meine Frage sachkundig antworten.
Dann solltest du zu einem Anwalt gehen.

Die Frage zum Konto wurde beantwortet, dem Vater entsteht dadurch beim JC kein Nachteil.

Das Verschweigen, dass er Vater ist, beim JC muss er selber mit sich ausmachen.

Marie92

Hallo,

Also meine Frage ist geklärt und dafür möchte ich mich hier bedanken. Zum anderen Thema bezüglich der nicht gemeldeten Vaterschaft, wenn das Kind nicht bei ihm lebt und wohnt, würde mich mal die gesetzliche Grundlage dazu interessieren, weil wenn wir danach suchen nichts finden, wonach er verpflichtet ist das anzugeben! Von dem her macht er auch nichts falsch...