Zuflussprinzip und Anrechenbarkeit auf das Bürgergeld seitens des Job Centers

Begonnen von HelmutW28, 17. Juni 2024, 12:00:39

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HelmutW28

Hallo zuammen,

ich ärgere mich immer noch sehr darüber, daß das Jobcenter mir die Rückzahlung der Mietnebenkosten 2023 seitens des Vermieters nun auf einfach auf das Bürgergeld anrechnet. Obwohl ich die Mietnebenkosten 2023 als Vorschuss von meinem ALG 1 bestritten habe. Für mich eine Kürzung entweder des ALG 1 oder jetzt eine Kürzung des Bürgergelds. Mir unverständlich, wie sowas rechtens sein kann.

Nun gut, wie dem auch sei, kann ich wohl nichts gegen machen. Allerdings stellen sich jetzt bei mir doch ein paar erhebliche Fragen wegen dieses Zuflussprinzips, die mich viel Geld kosten könnten, wenn ich sie nicht verstehe.

Hier meine Frage dazu, bei all diesen Fragen bleibe ich immer unterhalb der anrechenbaren Vermögensgrenze:

1. Wenn mir jemand Geld schuldet, und zahlt das jetzt während des laufenden Bürgergeldbezugs auf mein Konto ein, ist das dann anrechenbar?

2. wenn ich umziehe, und der Vermieter erstattet mir die Kaution von damals (privat bezahlt, nicht vom BG), ist das dann anrechenbar?

3. Wenn ich mein Auto verkaufe, was derzeit als Vermögen gewertet wird, und der Käufer überweist den Kaufbetrag auf mein Konto, wird das dann plötzlich anrechenbar auf das Bürgergeld. Oder bleibt das Vermögen?

4. Wenn meine Mutter mir Geld schenkt, und überweist das auf mein Konto, ist das dann anrechenbar?



Ich bin jetzt schon einmal in so einen Fallstrick gerannt, und möchte das ein 2. Mal vermeiden.

Danke im Voraus für die Antworten





 

Sheherazade

1. Nein, vorausgesetzt das Darlehen ist mit Hilfe eines Darlehensvertrages nachweisbar.
2. Nein.
3. Nein, Stichwort Vermögensumwandlung.
4. Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

kleinkarierter Nachtrag:
1. und 2. hätten natürlich beim Erstantrag als Vermögen angegeben werden müssen.

HelmutW28

Danke für die Antworten.

Eins noch, ganz wichtig weil aktuell:

Ich habe meinen Internetanbieter gewechselt, von Vodafone zu Telekom über Check24. Statt 15 mB/s nun 250 mb/s, für den gleichen Monatspreis. Nun gibt mir Check24 ein Cashback von 250 Euro, was das Ganze erst so günstig macht. Was ist damit? Es ist ja die Ersparnis im Tarif, die mir gutgeschrieben wird. Die hätte ich ja dann nicht, falls das auch angerechnet wird,  was eine erhebliche Benachteiligung von Bürgergeldempfängern bedeuten würde.