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Garage ist Teil der Miete aber wird seit Jahren nicht vom JC bezahlt.

Begonnen von fidikus, 10. Oktober 2023, 12:31:58

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Rotti

Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53Ich kann die Garage net kündigen sie steht ja im Mietvertrag drin ich hatte ihn ja geschrieben das ich das schreiben. Dann musste das JC ja rückwirkend auch zahlen? Werde mal einen überprüfungsantrag stellen die Tage.
aber man hätte wenigstens einen Nachweis von dem Schreiben des VM das JC Fragen das sicher auch ob die Kündigung der Garage möglich.

Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53Wie würdest du jetzt handeln?
Ohne die beiden Varianten vom MV zu kennen?
Was soll man da raten?

Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53kann die Garage net kündigen sie steht ja im Mietvertrag drin
Dann soll dir dein VM genau das Bestätigen.

Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53Dann musste das JC ja rückwirkend auch zahlen?
Wenn es davon schon bei Antragsstellung wusste und es dafür, einen Nachweis gibt.

Keiner weiß was ja genau, was du da Abgegeben hast.

hotwert

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Oktober 2023, 17:41:35
Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09und schreiben das die Maklerin wohl ausversehen einen Entwurf dabei hatte
Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09Ist jetzt nicht ungewöhnlich

Doch ist es schon und es hätte mindestens rein gehört, für was die 30€ sein sollen.
Ist ja eh fast alles nur Handschriftlich gemacht.

Ja, das hätte man auf jedenfall besser aufschreiben sollen. Ich meine nur das handschriftliche Ausbesserungen in Verträgen nicht ungewöhnlich sind. Nur muss man es dann auch richtig machen und nicht einfach irgendeine Zahl hinschmieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 24. Oktober 2023, 15:14:39Ich meine nur das handschriftliche Ausbesserungen in Verträgen nicht ungewöhnlich sind.
Das ist schon richtig, aber dann müssen beide Verträge identisch sein.

Hier scheint der VM ja schon seine Unterschrift, darunter gesetzt zu haben.
Da ist es Verboten, nachträglich noch irgendetwas rein zu schreiben, ohne sein Wissen.

Wie schon geschrieben, irgendwie seltsam die Sache.

Jimmy Neutron

Es kommt m.E. auch darauf an, was im Antragsformular angegeben wurde. Sollte dort der Gesamtbetrag inkl. Garage angegeben worden sein, dann hätte das Jobcenter von Amts wegen ermitteln müssen, was damit auf sich hat. Neben dem Vertrag hätte es ja auch Erhöhungen geben können und was weiß ich nicht noch alles.

Bevor der Überprüfungsantrag gestellt wird, wären noch folgende Fragen zu klären:
Wurde die Wohnung vor oder während des Leistungsbezuges bezogen?
War der Bewilligungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 oder abweichend?
Auf welches Datum ist der Bescheid für den Bewilligungszeitraum bzw. -zeiträume datiert?
Könnte eine Überprüfung der Bescheide auch nachteilig für dich sein? Die Überprüfung muss nicht auf die Einwände beschränkt werden.

Beim Überprüfungsantrag ist aufwendiger als ein Widerspruch. Macht man dort Fehler, ist der Ü-Antrag unzulässig.

fidikus

Hi, ich hab mir so ein Formular geladen wo man nur noch seine Daten eingeben muss. Was scheibe ich den am besten bei: Seit wie lange die Bescheide zurückliegende geprüfte werden sollen??? Am liebsten natürlich vor 10j... Wie ich das genau alles formuliere weiß ich auch noch net vielleicht wäre ne anwaltliche Beratung ganz gut?


@Jimmi

Wieso sollte der Überprüfungsantrag von Nachteil für mich sein?

Datiert sind die Bewilligungs Bescheide immer für 12 Monate. Mein jetziger würde zum 1.11 ablaufen also ist der neu von 1.11-1.11.2024




Jimmy Neutron

Naja, es gibt immer mal wieder Entscheidungen, wo das Jobcenter vielleicht was vergessen hat und worüber man ganz froh ist.
Könnten z.B. unangemessene Kosten der Unterkunft sein, die bisher nicht aufgefallen sind oder ein Einkommen wurde nicht berücksichtigt. Der Überprüfungsantrag ist nicht auf die Gründe im Ü-Antrag beschränkt, sondern bedeutet grundsätzlich eine komplette Überprüfung des Verwaltungsaktes, was eben auch ein Nachteil sein kann. Daher nur die Absicherung, ob da vielleicht was auffallen könnte.

Bis zum 31.12.2023 können alle Verwaltungsakte überprüft werden, die nach dem 01.01.2019 ergangen sind.  Eine Nachzahlung kann aber nur für Leistungen ab 01.01.2022 erfolgen. Wirklich Sinn macht eine Überprüfung also nur für die Bescheide, mit denen die Leistungen von 11/2021 bis 10/2022 bzw. 11/2022 bis 10/2023 bewilligt wurden.

Dabei ist aber, wie zuvor erwähnt, einiges zu beachten. Z.B. müssen die Verwaltungsakte korrekt mit Datum etc. benannt werden. Ein allg. Verweis auf alle Bescheide in einem bestimmten Zeitraum kann als unzulässig zurückgewiesen werden. Ich würde daher den Überprüfungsantrag hier noch mal einstellen, um Formfehler zu vermeiden.

Per Anwalt geht natürlich auch. Dafür kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Sollte dann aber ein Fachanwalt für Sozialrecht sein.

fidikus

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Oktober 2023, 16:04:25Naja, es gibt immer mal wieder Entscheidungen, wo das Jobcenter vielleicht was vergessen hat und worüber man ganz froh ist.
Könnten z.B. unangemessene Kosten der Unterkunft sein, die bisher nicht aufgefallen sind oder ein Einkommen wurde nicht berücksichtigt. Der Überprüfungsantrag ist nicht auf die Gründe im Ü-Antrag beschränkt, sondern bedeutet grundsätzlich eine komplette Überprüfung des Verwaltungsaktes, was eben auch ein Nachteil sein kann. Daher nur die Absicherung, ob da vielleicht was auffallen könnte.

Bis zum 31.12.2023 können alle Verwaltungsakte überprüft werden, die nach dem 01.01.2019 ergangen sind.  Eine Nachzahlung kann aber nur für Leistungen ab 01.01.2022 erfolgen. Wirklich Sinn macht eine Überprüfung also nur für die Bescheide, mit denen die Leistungen von 11/2021 bis 10/2022 bzw. 11/2022 bis 10/2023 bewilligt wurden.

Dabei ist aber, wie zuvor erwähnt, einiges zu beachten. Z.B. müssen die Verwaltungsakte korrekt mit Datum etc. benannt werden. Ein allg. Verweis auf alle Bescheide in einem bestimmten Zeitraum kann als unzulässig zurückgewiesen werden. Ich würde daher den Überprüfungsantrag hier noch mal einstellen, um Formfehler zu vermeiden.

Per Anwalt geht natürlich auch. Dafür kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Sollte dann aber ein Fachanwalt für Sozialrecht sein.


Huhu, also ist es nicht so das ich 4j rückwirkend geld zurück bekommen könnte? Wäre ja schön wenn es so wäre...

Jimmy Neutron

Nur wenn du falsch beraten worden wärst oder eine falsche Auskunft bekommen hättest. So eine Situation könnte einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründen bzw. sogar einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch. Ist aber eine ganz andere Hausnummer und schwer nachzuweisen.

Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 25. Oktober 2023, 16:50:09also ist es nicht so das ich 4j rückwirkend geld zurück bekommen könnte?
Es sind 3 Jahre.

Warum hast du damals nicht sofort beim JC Nachgefragt, warum die 30 € Abgezogen wurden?
So was muss doch Auffallen?

Da hätte man doch schon klären können, dass es um die zugehörige Garage geht.

Rotti

dein Überprüfungsantrag wird beim JC nichts bringen oder meinst du die werden sagen oh verdammt wir werden ihnen natürlich sofort das Geld für die Garage + Zinsen nachzahlen, nee dann lieber gleich einklagen wenn negative Antwort vom JC kommt.

fidikus

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Oktober 2023, 17:30:31
Zitat von: fidikus am 25. Oktober 2023, 16:50:09also ist es nicht so das ich 4j rückwirkend geld zurück bekommen könnte?
Es sind 3 Jahre.

Warum hast du damals nicht sofort beim JC Nachgefragt, warum die 30 € Abgezogen wurden?
So was muss doch Auffallen?

Da hätte man doch schon klären können, dass es um die zugehörige Garage geht.

Sry für die Verspätung. Ich dachte die Garage muss ich selber bezahlen deswegen. Ich habe diesbezüglich noch nix in die Wege geleitet mir geht's Psy nicht gut. Was würdet ihr machen?


Zitat von: Rotti am 25. Oktober 2023, 21:09:45dein Überprüfungsantrag wird beim JC nichts bringen oder meinst du die werden sagen oh verdammt wir werden ihnen natürlich sofort das Geld für die Garage + Zinsen nachzahlen, nee dann lieber gleich einklagen wenn negative Antwort vom JC kommt.

Ja gut, dann würde ich dagegen klagen.