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Kautionsrückzahlung Anrechnung auf Bürgergeld

Begonnen von SunnyFunny, 14. Mai 2024, 23:00:04

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SunnyFunny

Hallo  :flag:
Ich bin neu hier und habe Fragen, die mich umtreiben. Im Dezember bin ich umgezogen. Wenn der Vermieter die Kaution von der ehemaligen Wohnung zurück zahlt, wird das dann aufs Bürgergeld angerechnet? Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.

Liebe Grüße an alle hier
SunnyFunny

Bodoballermann

Wenn du die selber bezahlt hast ist es dein Geld geht dem Job Center auch nichts an.
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Sheherazade

Kautionserstattungen gehören zu deinem Vermögen und werden nicht angerechnet solange du unterhalb des Vermögensfreibetrages bleibst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: SunnyFunny am 14. Mai 2024, 23:00:04Muss ich das dem Jobcenter melden? Gibt es da nicht ein Art Eigenbehalt? Ich danke euch von Herzen für eure Hilfe.
nein, aber die Zinsen aus der Kaution sind Einkommen, falls es über 100 € werden.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut:

SunnyFunny

Ich danke euch von Herzen und wünsche euch eine gute Zeit  :sehrgut: