JC fordert Bewerbungsschreiben an, obwohl darauf schon mehrmals reagiert

Begonnen von PaulNRW, 24. Juni 2024, 12:34:19

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PaulNRW

Hallo zusammen,

ich hätte gerne mal Eure Meinung zu dem Schreiben vom JC, siehe Anhang.

Zur Vorgeschichte:

Ich legte dem JC schon meine Bewerbungsunterlagen letztes Jahr vor, die wurden durchgeblättert und man sagte mir, dass man das vor Ort nicht beurteilen kann, dafür sind dann aber die Coaches und Maßnahmen da, die sich dazu ein Bild machen können. Ich ließ daraufhin die Unterlagen extern überprüfen und holte mir Rat.

Dann bat mich das JC, die Anschreiben mitzubringen, ich schickte schriftlich nachweisbar ein Fax, wo ich auf eben jenen Termin verwies, also schon mal mitgebracht, nicht beurteilen können vor Ort, also selbst gemacht, mit Bestätigung davon.

Dann wurde ich zu einem neuen Termin eingeladen, wo man die Bewerbungsschreiben ansprach, ich verwies auf mein Fax, dann kam nichts mehr dazu im Gespräch.

Jetzt kam dieses Schreiben, siehe Anhang, wo doch steht, dass ich bisher keinerlei Gründe lieferte, warum ich die Anschreiben nicht zeige. Doch das stimmt nicht: Bereits mehrmal mündlich sagte ich dies vor Ort, das ich schon einmal etwas mitbrachte, schickte ein Fax dazu schriftlich raus mit eben diesem Sachverhalt und verwies darauf im Gespräch, doch irgendwie wird das ignoriert.

Frage:

Können die Leistungen gemindert werden, siehe Schreiben, weil man keine Bewerbungsanschreiben vorlegt und keine Gründe für das Nichtvorlegen vorweist, was ja gar nicht stimmt (Fax, Verweis auf Fax)? Auf dieses Fax wurde bisher nirgends eingegangen, weder mündlich noch schriftlich.

Was sagt ihr also zu diesem Schreiben an sich? Es wirkt wie "zusammengeschustert".

Danke

PS.: Beworben hatte ich mich natürlich ordnungsgemäß, mit Rückmeldung beim JC meinerseits. Ebenso haben die AG teilweise zurück gemeldet, dass ich mich bewarb.

Sheherazade

Wenn ich das richtig verstehe, geht es explizit um 2 bestimmte Anschreiben zu Vermittlungsvorschlägen aus Januar und Februar diesen Jahres. Warum willst du die nicht einreichen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 24. Juni 2024, 13:24:07Wenn ich das richtig verstehe, geht es explizit um 2 bestimmte Anschreiben zu Vermittlungsvorschlägen aus Januar und Februar diesen Jahres. Warum willst du die nicht einreichen?

Hallo,

nein, es geht um sieben Anschreiben, siehe Seite 2 oben.

Und ja, es gibt diese Anschreiben, ich bewarb mich auch.

Doch es ist so, wie beschrieben: Ich hatte schon einmal Anschreiben/Bewerbungsunterlagen eingereicht und man verwies auf die Maßnahmen, da man das nicht beurteilen kann.

Ich wette, dass das JC nur das Haar in der Suppe sucht, um wieder zu sagen, das und das passt nicht, also Maßnahme.

Ich bewarb mich auf die VV, ich habe sehr viele "eigene" Eigenbemühungen, ich meldete ordentlich zurück beim JC, die Arbeitgeber mitunter ebenso.

Die Frage bleibt: Wie sieht die rechtliche Seite dieses Schreibens aus?

Leeres Portemonnaie

Für mich (liege meistens falsch, aber senfe trotzdem dazu) sind das zwei verschiedene Dinge, um die es geht: Es werden vom JC die (hier geschwärzten) diesjährigen Anschreiben auf VV verlangt.
Dir geht es um die (allgemein gehaltenen?) Unterlagen vom letzten Jahr, die irgendjemand beurteilen wollte oder sollte ...
Da ist bisher nichts geschehen.
Das hat jedoch nach meinem Verständnis nichts miteinander zu tun.

Ich denke, ihr redet aneinander vorbei, und würde einen Termin fordern, um es mündlich zu klären, worum es Dir und dem JC geht.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 13:29:06nein, es geht um sieben Anschreiben, siehe Seite 2 oben.

Und ja, es gibt diese Anschreiben, ich bewarb mich auch.

Doch es ist so, wie beschrieben: Ich hatte schon einmal Anschreiben/Bewerbungsunterlagen eingereicht und man verwies auf die Maßnahmen, da man das nicht beurteilen kann.

Dann reich doch diese 7 Anschreiben in Kopie ein. Nur, weil das Jobcenter letztes Jahr mal auf eine Maßnahme verwiesen hat (die du offenbar nicht machen wolltest), heißt das doch nicht, dass du gar keine Nachweise mehr erbringen musst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

natuerlich!

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juni 2024, 13:46:24Es werden vom JC die (hier geschwärzten) diesjährigen Anschreiben auf VV verlangt.
So habe ich es auch verstanden.

Nach meinem Verständnis will das Jobcenter kontrollieren, ob du dich überhaupt auf die VV (2024) beworben hast.
Wobei ein Anschreiben allein kein Beweis ist.

Denn wenn dein Jobcenter nichtmal in der Lage ist, deine Anschreiben zu beurteilen, bleibt nur die Überlegung übrig.

Wenn mir diese Zwischenfrage erlaubt ist
gehört es überhaupt zu den Pflichten des BG Empfängers, ein Anschreiben vorzulegen?





PaulNRW

Zitat von: Sheherazade am 24. Juni 2024, 13:56:05Dann reich doch diese 7 Anschreiben in Kopie ein.

Gut, dann gibt es zu 1000 Prozent eine neue Maßnahme, weil man das und das in den Bewerbungen gefunden hat, und nein, es sind keine "Schrottbewerbungen".

Zitat von: natuerlich! am 24. Juni 2024, 14:05:53Nach meinem Verständnis will das Jobcenter kontrollieren, ob du dich überhaupt auf die VV (2024) beworben hast. Wobei ein Anschreiben allein kein Beweis ist.

Es gab ja Rückmeldungen der Arbeitgeber, es geht ja nicht darum, dass die AG gesagt haben "Wir haben gar nichts", sondern dass das JC die Anschreiben will, obwohl es weiß, dass es die Bewerbungen gab.

Zitat von: natuerlich! am 24. Juni 2024, 14:05:53Wenn mir diese Zwischenfrage erlaubt ist gehört es überhaupt zu den Pflichten des BG Empfängers, ein Anschreiben vorzulegen?

Das genau ist die Frage, dazu ja das Schreiben im Anhang.

Für ein "Ja, ich lege alles vor." habe ich Zeit bis zum 03.07. - für einen Widerspruch einen Monat, lt. Schreiben.


Das Schreiben beginnt mit "Sehr geehrte Damen und Herren" und hat als Betreff "Warum bekomme ich diesen Brief?" und soll dann ein Verwaltungsakt oder ein Bescheid sein, gegen den man widersprechen kann?

natuerlich!

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 14:10:14Es gab ja Rückmeldungen der Arbeitgeber, es geht ja nicht darum, dass die AG gesagt haben "Wir haben gar nichts", sondern dass das JC die Anschreiben will, obwohl es weiß, dass es die Bewerbungen gab.
Das ist in der Tat verdächtig. Zumal dein Jobcenter bereits eine Bewerbungsmaßnahme angedeutet hat.

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 14:10:14und soll dann ein Verwaltungsakt oder ein Bescheid sein, gegen den man widersprechen kann?
So steht es jedenfalls in der Rechtsbehehelfsbelehrung deines Schreibens


Ottokar

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 13:29:06Ich hatte schon einmal Anschreiben/Bewerbungsunterlagen eingereicht und man verwies auf die Maßnahmen, da man das nicht beurteilen kann.
Das hat doch mit den akuellen Bewerbungen gar nichts zu tun.
Das JC will die konkrekt benannten Bewerbungsschreiben in Kopie sehen als Nachweis, dass du deiner Bewerbungspflicht nachgekommen bist.
Die Grundlage, auf die sich das JC in dem Schreiben bezieht, besteht hingegen nur, wenn die Vorlage aller Bewerbungsschreiben im Kooperationsplan vereinbart wurde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulNRW

Zitat von: Ottokar am 24. Juni 2024, 14:35:10Die Grundlage, auf die sich das JC in dem Schreiben bezieht, besteht hingegen nur, wenn die Vorlage aller Bewerbungsschreiben im Kooperationsplan vereinbart wurde.

Das wurde so nicht vereinbart im Kooperationsplan.

Da steht nur "Ich bewerbe mich auf Vermittlungsvorschläge, die mir durch das JC übermittelt werden."

Mehr nicht.

Aber gut, wenn ich das jetzt so schreibe, "steht so aber nicht im Kooperationsplan", dann bekomme ich den bestimmt sehr schnell mit dem entsprechenden Passus.

Fakt ist: Im Plan steht nichts mit Bewerbungsanschreiben.

Und ok, ich verstehe, das hat nichts mit der Qualität der Bewerbungen zu tun, sondern ob und wie ich mich überhaupt beworben habe, wobei das "ob" ja beanwortet ist durch die Rückmeldung der Arbeitgeber. Es geht hier also um die Bewerbungspflicht als solche.

Sheherazade

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 14:42:49wobei das "ob" ja beanwortet ist durch die Rückmeldung der Arbeitgeber.

Die geben aber nicht immer (eher sogar selten) eine Rückmeldung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

PaulNRW

Zitat von: natuerlich! am 24. Juni 2024, 14:05:53gehört es überhaupt zu den Pflichten des BG Empfängers, ein Anschreiben vorzulegen?


Diese Frage lässt sich also eindeutig mit "ja" beantworten? Oder wie?


Kopfbahnhof

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 14:50:36Diese Frage lässt sich also eindeutig mit "ja" beantworten?
Nein mit NEIN.

Das Anschreiben geht nur den AG etwas an, aber kein JC.

Es reicht eine Mitteilung, dass die Bewerbung raus ist, Ergebnis noch offen.

PaulNRW

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Juni 2024, 16:08:24Nein mit NEIN.


Gut, dann steht in diesem Thread jetzt Aussage gegen Aussage.


Ich empfinde die ganze Formulierung des Schreibens dennoch komisch, "sehr geehrte Damen und Herren", dann eine fettgedruckte Frage, dann, dass ich ab 03.07. wieder zur kooperativen Zusammenarbeit zurückkehren kann, etc.

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulNRW am 24. Juni 2024, 16:18:35dann steht in diesem Thread jetzt Aussage gegen Aussage
Ja, womöglich meldet sich noch jemand zu diesem Thema.

Für mich ist es eine leere Drohung vom JC.
Die können in der Einladung nicht plötzlich etwas fordern, was gar nicht vereinbart wurde.
(würde so was bei mir im Koop Plan stehen, würde ich sowieso ablehnen)

Bewerbungsschreiben sind allein für den AG bestimmt (Postgeheimnis).

Es gibt andere Möglichkeiten der Nachweise für Bewerbungen.
Für einen SB im JC würde ich niemals solche Schreiben extra ausdrucken.

Noch dazu gibt es schon viele Bewerbungen (online) wo solche Schreiben gar nicht mehr notwendig sind.