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JC fordert weitere Kopien an. Mietbscheinigung, ...

Begonnen von Micky, 27. Juni 2024, 22:08:39

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Micky

Hallo,

Meinen Erstantrag und weiteres angeforderte hatte ich per internen Hausbriefkasten
eingereicht. Nun soll ich nachreichen Anlage EK (Einkommen), Kopie der Krankenkassenkarte, Mitgliedsbescheinigung, aktuelle Mietbescheinigung, Kopie Mietvertrag, letzte Mietkostenabrechnung.

Was ist eine Mietbescheinigung, muss ich diese beim Vermieter anfordern?
Anlage EK hatte ich nicht eingreicht, da ich zuletzt kein Einkommen hatte.

Zur Miete hatte ich nur das Schreiben des Vermieters kopiert, das die neu
festgelegte Miethöhe mit Nebenkosten zum Juni ankündigte, eingereicht. Das reicht dem JC scheinbar nicht. Frist 11 Tage.

Muss ich außer der Kopie Krankenkassenkarte auch noch dieser Art Bescheinigung anfordern?
https://www.aok.de/pk/versichertenservice/mitgliedsbescheinigung-beantragen/

Sheherazade

Entweder die Kopie der Versichertenkarte ODER die Mitgliedsbescheinigung. Gleiches gilt für die aktuelle Mietbescheinigung (vom Vermieter ausgefüllt) ODER Kopie des Mietvertrages.
Alles andere muss dahin, Anlage EK und die letzte Betriebskostenabrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Micky am 27. Juni 2024, 22:08:39Anlage EK hatte ich nicht eingreicht, da ich zuletzt kein Einkommen hatte.
Woher soll das JC das wissen, wenn Du es nicht entsprechend ausfüllst?

Zitat von: Sheherazade am 28. Juni 2024, 09:00:46Entweder die Kopie der Versichertenkarte ODER die Mitgliedsbescheinigung
Bei meiner KK z.B. kann ich diese Bestätigung online anfordern.

talokatel823

Der Mietvertrag IST die Mietbescheinigung für das JC. Beides zu verlangen ist nicht zulässig. Mietvertrag reicht aus.
Genauso mit der Krankenkassen-Karte. Da braucht es nicht auch noch eine Mitgliedsbescheinigung.

Warum die letzte Betriebskostenabrechnung notwendig sein soll, verstehe ich auch nicht. Die Mieterhöhungsankündigung vom Vermieter sollte ausreichen, wenn dem eine Vergleichsauflistung "vorher-nachher" der Kosten anhängt.

Anlage EK ist für den Antrag notwendig.

Pyramus

Wo steht denn, dass ein verlangen nach Mietbescheinigung und Mietgliedsbescheinigung bei einer KK nicht zulässig ist?

Man kann schließlich einen Mietvertrag haben, aber selbst dort nicht wohnen sondern untervermieten und wenn der Vermieter davon weiß, wird er die Mietbescheinigung auch nicht ausfüllen.

Die Mietbescheinigung ist Pflicht geworden, auch beim ummelden, bei Umzug z.B., reicht ein Mietvertrag auch nicht mehr aus.

Einfach alles besorgen und nicht mit dem JC anlegen. Wenn du kein Geld hast dann Mittellosigkeit anmelden und sofort Geld bekommen. Den Antrag hast du ja schon gestellt. Aber alles ausfüllen musst du natürlich komplett.

LG

Sheherazade

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:33:42Die Mietbescheinigung ist Pflicht geworden, auch beim ummelden, bei Umzug z.B., reicht ein Mietvertrag auch nicht mehr aus.

Du verwechselst da gerade die Wohnungsgeberbescheinigung mit der Mietbescheinigung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pyramus

Zitat von: Sheherazade am 28. Juni 2024, 16:57:52
Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 16:33:42Die Mietbescheinigung ist Pflicht geworden, auch beim ummelden, bei Umzug z.B., reicht ein Mietvertrag auch nicht mehr aus.

Du verwechselst da gerade die Wohnungsgeberbescheinigung mit der Mietbescheinigung.

Stimmt, habe ich verwechselt. Dann frage ich mich ob in dem eingereichten Mietvertrag vielleicht Informationen fehlen, die bei einer Mietbescheinigung eingetragen werden. Warum sollten sie ihn sonst verlangen?

Fettnäpfchen

Micky

Antwort 1 von Sheherazade ist zielführend.

MfG FN

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 17:03:09Dann frage ich mich ob in dem eingereichten Mietvertrag vielleicht Informationen fehlen, die bei einer Mietbescheinigung eingetragen werden. Warum sollten sie ihn sonst verlangen?
Da müsste man ja den MV lesen, einfacher etwas anfordern und wenn man keine Lust hat nochmal anfordern. Liegt ja nur am SB und seiner Arbeitsmoral und seinem Wissen und den internen Anweisungen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wolf27

Zitat von: Pyramus am 28. Juni 2024, 17:03:09Stimmt, habe ich verwechselt. Dann frage ich mich ob in dem eingereichten Mietvertrag vielleicht Informationen fehlen, die bei einer Mietbescheinigung eingetragen werden. Warum sollten sie ihn sonst verlangen?

Soweit ich den TE verstanden habe, hat er nicht seinen Mietvertrag, sondern lediglich das letzte Schreiben bzgl. der Mieterhöhung eingereicht.
Je nachdem, wie umfangreich sein Mietvertrag ist, würde ich hier zur Mietbescheinigung tendieren.

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? ⚔️😈

PS: Ich schreie nicht, sondern schreibe 'fett', damit ich es besser lesen kann. 😉

Rotti

Zitat von: Micky am 27. Juni 2024, 22:08:39Meinen Erstantrag und weiteres angeforderte hatte ich per internen Hausbriefkasten eingereicht.
normaler Weise stellt man einen Erst-Antrag persönlich beim JC und erhält einen Termin zur Abgabe, dann gibt es auch keine Missverständnisse.Ich würde da einen Termin machen beim JC.
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu

Micky

Dank Euch.
Stimmt den Mietvertrag, hatte ich nicht in Kopien eingereicht.
Der ist natürlich sehr alt, ich wohne hier schon lange.
Den kopierte ich nun. Letzte Betriebskostenabrechnung war 2023, die kopiere ich auch noch. Zum Juni 2024 dann Anhebung der Miete, das Schreiben habe ich schon eingereicht. Mietbescheinigung, muss ich auch noch beim Vermieter einholen?
Dann weiß der gleich was Sache ist, wer braucht sowas sonst schon.

Erst-Termin den habe ich Anfang Juli, und bis dahin soll ich auch das Fehlende nachreichen. 

Sheherazade

Zitat von: Micky am 29. Juni 2024, 17:49:13Mietbescheinigung, muss ich auch noch beim Vermieter einholen?

Nein, der Mietvertrag in Kopie sowie die letzte Betriebskostenabrechnung und das Mieterhöhungsschreiben reichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Micky

Hallo

nochwas, was ich nachreichen soll ist eine Meldebescheinigung.
Diese müsste ich beim Bürgeramt beantragen oder?

https://service.berlin.de/dienstleistung/120702/
Zitat:
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig).

    Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgeramt).
    Wenn Sie die Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung verwenden möchten, können Sie das nur persönlich vor Ort erledigen.

2. Identifikation
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), bereit. ...
Bezahlung. ...

Wie soll ich die noch kurzfristig beschaffen, wenn ich die schriftlich oder persönlich erst noch beantragen muss. Das habe ich glatt übersehen.
Online geht das auch mit BundID Konto.
Ist das die Online Ausweisfunktion?
Einen neuen PA hatte ich kürzlich beantragt und nun einen Brief bekommen zur Onlineausweisfunktion. Den neuen Ausweis selbst habe ich noch nicht, der ist persönlich abzuholen, wenn er fertig ist.

Edit: Dazu habe ich gefunden:
Meldebescheinigung digital mit BundID und Online-Ausweis
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2023/11_bundid.html

Grüsse

Sheherazade

Du kannst die Meldebescheinigung auch persönlich beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt abholen. Das Problem dabei ist der noch fehlende Personalausweis, den brauchst du auch dafür oder eine Geburtsurkunde. Oder bist du in dieser Gemeinde geboren? Hast du dir bei der Beantragung des PA keinen vorläufigen Ausweis austellen lassen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Micky

Für dieses BundID Verfahren, um eine Meldebescheinigung online zu erhalten,
brauche ich den neuen Ausweis mit Chip (NFC) und eine Ausweis APP.
Soviel habe ich inzwischer heraus bekommen.
Ein BundID Konto kann ich zwar auch so erstellen, aber für Meldebescheinigung Bestellung geht das nicht online.
Angeblich sollte mein neuer Ausweis bereits abholbar sein, laut einer Telefonauskunft
eines Service Mitarbeiters. Der sagte mir einen gesonderten Brief zur Abholung des PA,
würde nicht verschickt werden. Dann fahre ich morgen zu diesem Bürgeramt und hoffe das
der wirklich bereit liegt (Ist ein BA das nicht in meinem Stadtbezirk ist).
Mit dem neuen Ausweis, soll ich dann die Meldebescheinigung online bestellen und als pdf Datei erhalten können.

Den alten Ausweis habe ich noch, der hat die neue digitale Funktion mit Chip noch nicht.