Totalsanktionen auf Null trotz Kinder im Haushalt – Urteil

Begonnen von selbiger, 01. Juli 2024, 19:00:28

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selbiger

Das Sozialgericht Augsburg urteilte: Ein Jobcenter kann Bürgergeld verweigern, wenn die dafür nötigen Unterlagen nicht eingereicht werden. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht der Eltern wirkt auch bei den Kindern, da diese selbst nicht mitwirken können.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-totalsanktionen-trotz-kinder-im-haushalt-urteil

was ist mit dem urteil von 2019..??also alles nur ne finte..??das ist krimminel..!!wer alles hat nnd an nichts fehlt,ist es auch leicht jemandes zu versuchen zu töten..troz kind im haushalt..elende richter  :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

OLD-MAN

ich weiß gar nicht, @selbiger, warum du dich hier so echauffierst, keine Mitwirkung = kein Leistung, so einfach ist das!

DerGreif

Versagung wegen mangelnder Mitwirkung ist KEINE Totalsanktion.

Außerdem steht in dem Artikel was von Hartz IV und nicht Bürgergeld,  also olle Kamellen von vor anno dazumal. Deshalb wurden wohl auch die Daten verkürzt.

amare

Ein Mindestmaß an Mitwirkung kann und darf man wohl von jedem verlangen der Bürgergeld beantragt.Wenn sie mal so eifrig bei der Antragsstellung gewesen wäre wie beim klagen.

selbiger

was ist denn an einem urteil das besagt max 30% seinen möglich nicht zu verstehen..??das hier nur totalverweigerer auf null gesetzt werden soll,ist nen ammenmärchen..wenn das durch geht wird jeder auf null gesetzt der nicht spurt..da ist die ausage,nur für totalverweigerer..plözlich nicht mehr wahr..
die sollen sich lieber um die wahren probleme kümmern..wie vernünftige löhne..arbeitbedingungen..dann würden die leute auch wieder arbeiten wollen..und zwar ohne noch zum amt nach almosen zu betteln..aber immer dieses auf sozialschwache ist wiederwertig..diese müssen ausnamslos immer für die dämlichkeit unserer vortänzer bluten..warum regen sich eigentlich ruheständler auf..??die haben doch ihre schäfchen im stall..finanziert vom steuerzahler..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

OLD-MAN

Zitat von: DerGreif am 01. Juli 2024, 19:56:30also olle Kamellen von vor anno dazumal.

Das ist doch extra so gemacht (augenzwinker), damit der Anschein geweckt ist, es wäre brandaktuell!

Die Redaktion scheint tatsächlich zu glauben, wir (die User) sind minderbemittelt und bemerken das nicht!

und @selbiger, es geht hier um einen Erstantrag und da ist nun mal das Mittel der Wahl: Mitwirken  und Leistung erhalten oder eben - wie hier - nicht mitwirken und keine Leistung erhalten. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum!

Aber lesen und verstehen ist ja nicht deine Stärke!

Marco1982

Das hat mit dem Urteil von 2019 nix zu tun, selbst im Bürgergeld war es schon immer so das wenn du Akten oder zum Beispiel Kontoauszüge nicht bei bringst das dein Antrag gat nicht bearbeitet werden kann.

Wenn du schon im Bezug bist und das Jobcenter braucht Akten und du die nicht bei bringst in der Frist, gibts eine Zahlungseinstellung bis das Jobcenter die Sachen bekommt.

Wir Reden hier von 2 verschiedenen sachen, einmal Sanktionen (Termine,Maßnahmen,Arbeit) da zählt das Urteil, Zahlungseinstellung wenn du keine angaben machst oder Akten bei bringst wie soll das Amt dann auch was Bearbeiten können? da gabs schon immer eine Stopp bis alles da ist.

Wer jetzt da recht hat weiß keiner, hat das Jobcenter die Post verlegt, oder hat die gute Frau sie gar nicht abgesendet? man gibt seine Akten oder Anträge am besten so ab das man was in der Hand hat.