Begutachtung und Frage nach Widerspruch dagegen

Begonnen von Goran1, 03. September 2024, 19:48:48

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Goran1

Hallo: ich beziehe Bürgergeld seit vielen Jahren, es sind jetzt so ungefähr 13 Jahr, muss ich es beziehen. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich seit vielen Jahren auch keine Einladung zum Jobcenter bekommen, allerdings gab es immer Kontakt zur Fallmanagerin.
Ich wurde vom medizinischen Dienst begutachtet und in dem Gutachten steht, dass ich für 6 Monate NICHT arbeiten kann.
Das stimmt nicht, ich kann nicht mehr arbeiten, aus gesundheitlichen Gründen und aus gesundheitlichen Gründen muss ich Bürgergeld beziehen.
Ich stehe aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Wir wollten eine unbefristete Begutachtung durch den medizinischen Dienst, das würde dem Zustand und Gesundheit entsprechen.

Was kann man jetzt tun? Kann man Widerspruch gegen das Gutachten einlegen?
Wie geht es weiter nach diesen 6 Monaten? Arbeiten kann ich leider nicht, das ist kategorisch ausgeschlossen. Was kommt nach diesen 6 Monaten.

Für Hilfe bedanke ich mich, das macht mir sehr große Sorgen und Angst!



malsumis

ZitatWir wollten
das ist nun mal kein Wunschkonzert

Goran1

Ja, das ist klar.
Es kann aber nur nicht gearbeitet werden und jeden Tag den Behörden gegenüberstehen, macht noch mehr krank.
Es gibt schwere Krankheiten, ich kann einige hier schreiben.
Das mit Behörden, dazu haben wir keine Kraft.

TripleH

Wenn ein Gutachter, der gemeinhin Medizin studiert hat, feststellt, dass eine Verbesserung möglich ist, dann wiegt das nunmal höher als deine laienhafte Meinung.

Es wird dann halt in 6 Monaten eine neue Untersuchung geben. Vielleicht hat die dann ja ein anderes Ergebnis.

Goran1

Ja, danke
Wie ist es mit Widerspruch? das geht nicht?
ich möchte nicht mit Behörden zu tun haben, die Behörden und Gesetze sind Grund für Krankheiten.

amare

Du stehst dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung...

Ist das deine Aussagen,oder die vom Amt?

Wenn du schon solange gesundheitliche Probleme hast und deine Fallmanagerin Dich auch "in Ruhe lässt" wundert es mich,dass Dir noch nicht nahegelegt wurde EU-Rente zu beantragen.

Wieso solltest da in den Widerspruch gehen?Du hast nun erstmal sechs Monate wieder Ruhe und danach wird deine Fallmanagerin wieder ein Gutachten in Auftrag geben...

Und wenn du Dich nicht mehr in der Lage siehst zu arbeiten...ist das dem Amtsarzt relativ egal...er entscheidet anhand deiner ärztlichen Befunde...

Goran1

Zitat von: amare am 03. September 2024, 22:33:46Du stehst dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung...

Ist das deine Aussagen,oder die vom Amt?

Wenn du schon solange gesundheitliche Probleme hast und deine Fallmanagerin Dich auch "in Ruhe lässt" wundert es mich,dass Dir noch nicht nahegelegt wurde EU-Rente zu beantragen.

Wieso solltest da in den Widerspruch gehen?Du hast nun erstmal sechs Monate wieder Ruhe und danach wird deine Fallmanagerin wieder ein Gutachten in Auftrag geben...

Und wenn du Dich nicht mehr in der Lage siehst zu arbeiten...ist das dem Amtsarzt relativ egal...er entscheidet anhand deiner ärztlichen Befunde...
Danke.
Ja, dem Amtsarzt ist es vielleicht egal.

Birgit63

Geld möchtest du vom Amt haben, aber ansonsten möchtest du nichts mit den zu tun haben. So funktioniert das nicht. Solange der Amtsarzt sagt, dass du nicht erwerbsunfähig bist, wird dich das Amt nicht in Ruhe lassen. Beantrage doch Erwerbsminderungsrente.

Sheherazade

Zitat von: Goran1 am 03. September 2024, 19:48:48Arbeiten kann ich leider nicht, das ist kategorisch ausgeschlossen. Was kommt nach diesen 6 Monaten.

Wenn du dann immer noch nicht arbeitsfähig bist, kommt eine neue Begutachtung, ggf. wieder für 6 Monate. Da müssen alle durch, niemand bekommt Sonderwünsche erfüllt. Stell selbser einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherungsanstalt, dann kommst du damit vielleicht besser da raus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

hko

wenn diese 6 Monate rum sind, wird eine weitere Begutachtung durchgeführt. Sollte dann das Ergebnis sein, dass eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wirst Du an das Sozialamt abgeschoben.
Dies habe ich im Bekanntenkreis schon zweimal erlebt.

Gruß hko

Goran1


Goran1

�Eine kurze Nachfrage:

Kann man den ärztlichen Dienst kontaktieren und bitten, dass sie die Begutachtung noch mal machen und dass man dem ärztlichen Dienst vielleicht mit einer Bescheinigung vom Arzt schreibt, dass man dem Arbeitsmakrt nicht mehr zur Verfügung steht und dass sie die Begutachtung noch mal machen.

Würden sie die Begutachtung noch mal machen? Jetzt meine ich, diese Begutachtung noch mal, nicht in 6 Monaten, sondern Jetzt.

Mein Arzt würde mir eine Bescheinigung ausstellen.

malsumis

dein Arzt hat überhaupt keine Befugnis zu bestimmen, ob du erwerbsfähig bist

Goran1

Der arzt würde nur einen Bericht schreiben. von Befugnis war nicht ddie Rede

TripleH

Zitat von: Goran1 am 04. September 2024, 15:03:53Kann man den ärztlichen Dienst kontaktieren und bitten, dass sie die Begutachtung noch mal machen

Das wird der ÄD nicht machen. Die handeln im Auftrag des Jobcenters und nicht in deinem Auftrag. Und das Jobcenter muss für jede Begutachtung auch gut Kohle abdrücken. Da ist nichts kostenlos.