Vollmacht für Bankkonto

Begonnen von Kikiriki, 05. September 2024, 14:31:16

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Kikiriki

Hallo,
nachdem ich diesen Thread (https://hartz.info/index.php/topic,134664.0.html) durch Zufall gelesen habe, brauche ich dringend eine Beratung.

Mein Vater ist leider verstorben. Meine Mutter (Rentnerin) hat ein neues Konto eröffnet und wir haben und gegenseitig eine Vollmacht für Alles(alle Zugriffe, Abhebungen usw) wegen der Einfachheit(Meine Mutter hatte vollen Zugriff auf Vaters Konto) für unsere Konten ausgestellt. Jetzt lese ich (BG-Empfänger), dass es bei einer Abfrage bei mir zu Problemen kommen kann. Ich denke, dass zumindest meine Vollmacht widerrufen werden muss.
Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?

Hat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat? Muss ich das auch widerrufen?
MfG
Kikiriki

Sheherazade

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?

ZitatWenn Sie eine Bankvollmacht ausstellen, ist sie so lange gültig, wie Sie es festlegen. Dabei unterscheiden die Banken folgende drei Arten von Bankvollmachten:
Transmortale Bankvollmacht

Damit eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig ist, muss eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Die Vollmacht erlischt nicht, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Diese Art der Bankvollmacht kann nur von den Erben des oder der Kontoinhaber:in aufgelöst werden.
Prämortale Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht, die nur vor dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in gültig ist, heißt prämortale Vollmacht. In diesem Falle erlischt die Vollmacht für den oder die Bevollmächtigte:n wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt.
Postmortale Bankvollmacht

Möchten Sie eine Kontovollmacht, die erst nach dem Tod gültig ist, ausstellen, wählen Sie eine Postmortale Bankvollmacht. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Erbende Bevollmächtigte haben dann direkt nach dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in Zugriff auf das Konto. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die Vollmacht nicht das Testament ersetzt.
Quelle und mehr Infos

ZitatHat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Nein, nicht solange sie keine Sozialleistungen bezieht.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kikiriki

Edit:
Es sollte klar sein, dass die neue Vollmacht keinen Streß mit dem Jobcenter verursachen soll.


Zitat von: Sheherazade am 05. September 2024, 14:36:12
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?

ZitatWenn Sie eine Bankvollmacht ausstellen, ist sie so lange gültig, wie Sie es festlegen. Dabei unterscheiden die Banken folgende drei Arten von Bankvollmachten:
Transmortale Bankvollmacht

Damit eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig ist, muss eine transmortale Bankvollmacht ausgestellt werden. Die Vollmacht erlischt nicht, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Diese Art der Bankvollmacht kann nur von den Erben des oder der Kontoinhaber:in aufgelöst werden.
Prämortale Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht, die nur vor dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in gültig ist, heißt prämortale Vollmacht. In diesem Falle erlischt die Vollmacht für den oder die Bevollmächtigte:n wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt.
Postmortale Bankvollmacht

Möchten Sie eine Kontovollmacht, die erst nach dem Tod gültig ist, ausstellen, wählen Sie eine Postmortale Bankvollmacht. Sie tritt erst dann in Kraft, wenn der oder die Kontoinhaber:in verstirbt. Erbende Bevollmächtigte haben dann direkt nach dem Tod des oder der Vollmachtgeber:in Zugriff auf das Konto. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass die Vollmacht nicht das Testament ersetzt.
Quelle und mehr Infos

ZitatHat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Nein, nicht solange sie keine Sozialleistungen bezieht.


Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen.

turbulent

Mach mal langsam. Du solltest genau abwägen, was Dir das Leben am Leichtesten macht. Denn die (gegenseitige) Vollmacht ist wichtig.
Bitte übereile nichts. Auch das JC weiß, dass Du mit einer Vollmacht nur der Bank gegenüber das Recht hast, über das Geld zu verfügen. Mit Deiner Mutter ist abgesprochen, dass das für Notfälle gilt.
Und selbstverständlich solltet Ihr nichts hin- und her-überweisen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen
Wozu?

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall -will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Genau darum geht es, man braucht den in diesem Fall sinnlosen Erbschein nicht.

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Hat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Vermutlich ist sie Rentnerin und bekommt halt Wohngeld, das hat keine Auswirkung.

Solange vom JC keine Nachfrage kommt, muss rein gar nichts gemacht werden.

Notfalls setzt deine Mutter ein Schreiben auf, diese Vollmacht ist nur für extreme Notfälle.
Wenn sie z.B. mal länger in ein KH müsste, um Zahlungsverpflichtungen zu erledigen.

Ansonsten hast du keinerlei Zugriff auf das Konto, die Auszüge sowie dem Kontostand.
Auch bist du nicht in Besitz von Karten zum Geldabheben.
Selbstverständlich darfst du auch nichts für dich über das Konto laufen lassen.

Habe auch eine Vollmacht, wurde direkt in der Bank erledigt, vom JC kam noch nie eine Nachfrage.

Kikiriki

Zitat von: turbulent am 05. September 2024, 16:20:04Mach mal langsam. Du solltest genau abwägen, was Dir das Leben am Leichtesten macht. Denn die (gegenseitige) Vollmacht ist wichtig.
Bitte übereile nichts. Auch das JC weiß, dass Du mit einer Vollmacht nur der Bank gegenüber das Recht hast, über das Geld zu verfügen. Mit Deiner Mutter ist abgesprochen, dass das für Notfälle gilt.
Und selbstverständlich solltet Ihr nichts hin- und her-überweisen.

Das ist klar. Wir haben das nur gwmacht, weil es eben extrem unkompliziert ist im Not-/Todesfall.

Zitat von: Kopfbahnhof am 05. September 2024, 16:49:20
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen
Wozu?

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall -will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Genau darum geht es, man braucht den in diesem Fall sinnlosen Erbschein nicht.

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Hat es eine Auswirkung, dass meine Mutter auch eine Vollmacht für mein Konto hat?
Vermutlich ist sie Rentnerin und bekommt halt Wohngeld, das hat keine Auswirkung.

Solange vom JC keine Nachfrage kommt, muss rein gar nichts gemacht werden.

Notfalls setzt deine Mutter ein Schreiben auf, diese Vollmacht ist nur für extreme Notfälle.
Wenn sie z.B. mal länger in ein KH müsste, um Zahlungsverpflichtungen zu erledigen.

Ansonsten hast du keinerlei Zugriff auf das Konto, die Auszüge sowie dem Kontostand.
Auch bist du nicht in Besitz von Karten zum Geldabheben.
Selbstverständlich darfst du auch nichts für dich über das Konto laufen lassen.

Habe auch eine Vollmacht, wurde direkt in der Bank erledigt, vom JC kam noch nie eine Nachfrage.
.

Das mit dem Erbschein habe ich wohl damals missverstanden, weil er bei einem Vertrag für die Überschreibung auf meine Mutter verlangt wurde.

Natürlich heb ich da nix ab, oder schieb was um oder sonstwas. Ist ausschliesslich für den Notfall.
Will hauptsächlich keinen Streß für uns beide, deswegen der Thread.

Ottokar

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Meine Mutter (Rentnerin) hat ein neues Konto eröffnet und wir haben und gegenseitig eine Vollmacht für Alles(alle Zugriffe, Abhebungen usw) wegen der Einfachheit(Meine Mutter hatte vollen Zugriff auf Vaters Konto) für unsere Konten ausgestellt.
In welcher Form wurden die Vollmachten erteilt?
Wurde die Vollmacht selbst aufgesetzt um sie bei Bedarf vorzeigen zu können?
Oder wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kikiriki

#7
Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:23:34
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Meine Mutter (Rentnerin) hat ein neues Konto eröffnet und wir haben und gegenseitig eine Vollmacht für Alles(alle Zugriffe, Abhebungen usw) wegen der Einfachheit(Meine Mutter hatte vollen Zugriff auf Vaters Konto) für unsere Konten ausgestellt.
In welcher Form wurden die Vollmachten erteilt?
Wurde die Vollmacht selbst aufgesetzt um sie bei Bedarf vorzeigen zu können?
Oder wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen?
Wir waren bei der Bank.
Da steht :die Daten des Bevollmächtigten werden gespeichert. Wo sie gespeichert werden steht da nicht drin.

Sheherazade

Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 16:00:37Da Wohngeld welches sie derzeit bezieht als Sozialleistung zählt, werde ich wohl auch das ändern müssen.

Nein, musst du nicht, die Wohngeldstelle interessiert sich nicht für solche Dinge.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#9
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 18:42:41Wir waren bei der Bank.
Da steht :die Daten des Bevollmächtigten werden gespeichert. Wo sie gespeichert werden steht da nicht drin.
Also wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen, damit erfährt jede Behörde davon, welche Kontenstammdaten abfragen darf (§ 93 Abs. 8 AO). Dazu gehören auch JC und Wohngeldstelle.
Nach § 33 Abs. 5 WoGG darf die Wohngeldstelle die Kontenstammdaten deiner Mutter an das JC übermitteln, sofern das für die Aufgabenerfüllung des JC erforderlich ist, was der Fall ist, wenn du als Bezieher von Leistungen des SGB II dort als Verfügungsberechtigter aufgeführt wirst.
Das JC kann dir so unterstellen, frei über das Guthaben des Kontos deiner Mutter verfügen zu können.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kikiriki

Zitat von: Ottokar am 06. September 2024, 13:41:21
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 18:42:41Wir waren bei der Bank.
Da steht :die Daten des Bevollmächtigten werden gespeichert. Wo sie gespeichert werden steht da nicht drin.
Also wurde bei der Bank die Vollmacht/Verfügungsberechtigung in den Kontostammdaten eingetragen, damit erfährt jede Behörde davon, welche Kontenstammdaten abfragen darf (§ 93 Abs. 8 AO). Dazu gehören auch JC und Wohngeldstelle.
Nach § 33 Abs. 5 WoGG darf die Wohngeldstelle die Kontenstammdaten deiner Mutter an das JC übermitteln, sofern das für die Aufgabenerfüllung des JC erforderlich ist, was der Fall ist, wenn du als Bezieher von Leistungen des SGB II dort als Verfügungsberechtigter aufgeführt wirst.
Das JC kann dir so unterstellen, frei über das Guthaben des Kontos deiner Mutter verfügen zu können.
Genau das habe ich so aus dem anderen Thread und den Links hier herausgelesen. Und deswegen auch meine Bedenken.
Was wäre jetzt die beste Alternative, die mich vom Jobcentersreß fernhält und meinen Anforderungen entspricht?

Ottokar

#11
Zitat von: Kikiriki am 05. September 2024, 14:31:16Welche Vollmacht wäre denn für folgenden Anforderungen geeignet?
-voller Zugriff auf alle Konten ausschliesslich im Todesfall
-will mir den Erbschein ersparen, da ich eh Alleinerbe bin
Postmortale?
Hier sollte eine Vorsorgevollmacht das richtige Mittel sein (Download).
Die Vollmacht/Verfügungsberechtigung bei den Banken würde ich zeitnah widerrufen, am Besten hingehen und direkt löschen lassen.
Eine solche Vollmacht nur als postmortale Vollmacht zu erstellen, die nur nach dem Tod gilt, macht imho keinen Sinn, da im Fall einer Handlungsunfähigkeit wegen Krankheit etc. eine weitere Vollmacht erforderlich wird.
Behörden geht die Existenz dieser Vollmacht nichts an, nur wenn man als Bevollmächtigter tätig wird, muss man sie vorlegen, und auch Banken müssen diese bei Vorlage anerkennen.
Man kann bei der zuständigen Betreuungsbehörde einen Termin zur Beglaubigung der Vorsorgevollmacht vereinbaren. Der Vollmachtgeber unterzeichnet im Beisein der Urkundsperson die Vollmacht und diese beglaubigt das anschließend auf der Vollmacht. Niemand wird eine amtlich beglaubigte Vorsorgevollmacht zurückweisen.

Anbei noch eine konsolidierte Fassung der Vorsorgevollmacht. Diese basiert auf dem Muster des BMJ und passt auf ein Blatt (Vor- und Rückseite). Sie kann so z.B. zum Schutz laminiert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 11:37:25und auch Banken müssen diese bei Vorlage anerkennen.
Aber genau das machen viel Banken eben nicht, wenn es um die Finanzen geht.
Die wollen dann einen Erbschein, welcher als Alleinerbe ja Schwachsinn ist.
Zumindest bei einer nicht extra beglaubigten Vollmacht.

https://emagazine.psd-nuernberg.de/leben-und-finanzen/bankvollmacht

https://emagazine.psd-nuernberg.de/leben-und-finanzen/vorsorgevollmacht

Ist jedenfalls günstiger, als eine Vollmacht extra beglaubigen zu lassen.

Am Ende aber muss jeder selbst entscheiden, was das Bessere ist.

Hary

Warum sind die Behörden eigentlich so scharf auf eine Kontovollmacht? Im Grunde bedeutet dies ja nur, dass man im Auftrag des Kontoinhabers Dinge erledigen darf. Eine Vollmacht ist ja keine Verfügungsvollmacht über das Vermögen. Selbst wenn mir eine Vollmacht für ein Konto mit mehreren Millionen Euro Guthaben vorliegt, es gehört mir ja nicht und ich darf ohne Zustimmung nicht darüber verfügen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 07. September 2024, 18:35:27Warum sind die Behörden eigentlich so scharf auf eine Kontovollmacht?
Weil die bei den Einheimischen gern die volle Kontrolle darüber haben möchten.
Man sieht es öfter mal, 10 Jahre werden dann schon mal zurückgefordert.
Selbst wenn es das Sparbuch für das Enkelkind ist, was Oma und Opa bedient haben.

Dazu wird jeder auch noch als potenzieller Betrüger angesehen.