Angemessenheit KDU kalt oder warm?

Begonnen von Sommerkind, 16. September 2024, 10:54:51

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Sommerkind

So, es gibt Neuigkeiten

Zitat von: Sommerkind am 17. September 2024, 22:10:107,50 Euro Bruttokalt über Angemessenheit, meine jetzige liegt 38,50 Euro Bruttokalt über der Angemessenheit. Bei der Bruttowarmiete (die ja bei der Rücknahme der Kostensenkung vom JC dann angegeben wurde) liegt die neue Wohnung deutlich unter der jetzigen

Ich habe gestern das Mietangebot bei der zentralen Anlaufstelle unseres JC abgegeben, eben ein Anruf, wird abgelehnt, weil 7,50 Euro bruttokalt zu viel. Ich hatte es befürchtet.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. September 2024, 14:15:17Wie jetzt auch solange die Gesamtangemessenheit eingehalten wird muss das JC zusichern.

Gesamtangemessenheit bruttokalt, sagte der Mitarbeiter. Bruttowarm legen die nur zugrunde bei Bestandswohnungen (Wirtschaftslichkeitsberechnung bei Kostensenkungsaufforderung).
Ablehnungsbescheid, wo alles genau drin steht, geht heute raus, sagte der Mitarbeiter (der war zumindest sehr nett und hat auch meine Fragen recht ausführlich beantwortet am Telefon)

Wenn ich mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen könne, dass die Kaltmiete 10 Euro niedriger wäre, dann würde er das sofort genehmigen und es wäre ein wichtiger Grund für den Umzug vorhanden.

Ich habe das mit dem Vermieter gerade geklärt, das macht er. Also bringe ich das neue Mietangebot Montag nochmal zur zentralen Anlaufstelle und hole mir dann dort die Bestätigung der Angemessenheit ab.
Somit wäre alles noch in der Zeit, um meine Wohnung fristgerecht kündigen zu können.

Und durch wichtigen Grund für einen Umzug wäre damit auch Umzugskostenbeihilfe gesichert. (gehen wir jetzt mal davon aus, dass die mündliche Zusage auch gilt *positiv denken*)

Zitat von: Sommerkind am 17. September 2024, 22:10:10Warmwasser läuft in der neuen Wohnung nicht über die Heizung, also müsste ja dann noch ein Mehrbedarf für Warmwasser dazu kommen zu den Mietkosten? Oder zählt der nicht zu den Mietkosten?

Hab ich mich mittlerweile reingelesen.
Warmwasser über Durchlauferhitzer wird über Mehrbedarf unabhängig von den Mietkosten gezahlt.
Der Mehrbedarf muss gesondert beantragt werden. Wird der Mehrbedarf auf jeden Fall bewilligt?

Sheherazade

Zitat von: Sommerkind am 20. September 2024, 12:02:40Wird der Mehrbedarf auf jeden Fall bewilligt?


Ja, sobald man den Mehrbedarf durch dezentrale Warmwassererzeugung nachgewiesen hat, zu erklären in Nummer 3 der Anlage KDU.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: jens123 am 17. September 2024, 18:52:11Letzteres ist keine Anspruchsvoraussetzung, man riskiert aber die Differenz über den örtlichen Obergrenzen aus eigenen Mitteln tragen zu müssen, falls die Miete höher ist.
meine war auch leicht darüber durch einsparen der Heizung (wir haben am Haus rundum Isolierung) ist es mir gelungen durch die höheren KDUH Sätze im letzten Jahr wieder den Ausgleich geschafft zu haben wer meint das JC zahlt alles sollte lieber keine alte Hütte beziehen. Und das Wohnviertel sollte schon passen und ein Balkon auch dabei sein.

Sommerkind

So, erstmal herzlichen Dank an alle, die sich bis hierher beteiligt haben.  :smile:

Das (korrigierte) Mietangebot wurde mittlerweile vom JC als angemessen bescheinigt.  :mail:

Der Bescheid beinhaltet ferner die Zusicherung gemäß §22 Abs. 6 SGB II zur Übernahme von Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten sowie Darlehen Kaution.  :yes:

Kaution mache ich ohne Jobcenter, da auch die Kaution aus dem jetzigen Mietverhältnis zurückgezahlt wird und diese zudem höher war als die jetzige.

Irgendwelche Tipps, was ich nun beantragen kann?
- Mietkosten Umzugswagen und Pauschale Helfer werde ich geltend machen.
- Gibt es für eine Einzugsrenovierung auch etwas? die Wohnung wird unrenoviert übergeben... es wird nicht die Welt werden an Renovierung, allerdings werde ich wohl einmal weiß streichen müssen, wenn ich mir die Wände so anschaue bisher (noch ist die Wohnung nicht leer, das ganze Ausmaß sehe ich erst dann)
- Gehört auch ein Nachsendeauftrag Post zu den Kosten?
- Telefon bzw DSL Anschlussgebühr? (möchte im Zuge des Umzugs den Anbieter wechseln, mein alter Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden)
- Noch irgendwelche Kosten, die übernommen werden können?

Ich bin ein wenig überfordert, da ich nach über 20 Jahren nun umziehe und keinerlei Erfahrungen habe, was geht und was nicht.

Also gern her mit Tipps...

Vielen Dank vorab

Fettnäpfchen

Zitat von: Sommerkind am 26. September 2024, 14:01:01Irgendwelche Tipps, was ich nun beantragen kann?
Schau mal in den Ratgeber Umzug da ist schon einiges aufgeführt.

Auch die Einzugsrenovierung kann man beantragen wenn es im MV vertraglich geregelt ist ebenso die Auszugsrenovierung.
Das Muster https://hartz.info/index.php/topic,1355.0.html ist zwar ein Widerspruch aber ein Antragsmuster gibt es unter "Anträge" nicht.

Was Erstausstattung angeht nur das was du bis jetzt nicht hast/hattest. Natürlich nichts utopisches.

MfG FN
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