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Kinderwohngeld

Begonnen von Hummel, 26. September 2024, 09:10:08

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Hummel

Guten morgen
Darf das Jobcenter das Kinderwohngeld bei der Mutter als Einkommen anrechnen, und mit wenigen Tagen Vorlauf den Anspruch auf Bürgergeld voll streichen? Miete etc.auch? Die Kinder sind minderjährig. 8 Jahre, 2 Jahre und 8 Wochen alt und bekommen kein Bürgergeld, das Einkommen besteht aus Kindergeld und Unterhalt, sowie Kinderwohngeld. Kindsmutti soll sich zudem ab 1.10.auch selber krankenversichern.
Die gleiche Sachbearbeiterin hatte das gleiche zu Beginn des Jahresschon versucht, alle Leistungen einzustellen. Kann man etwas gegen diese Sachbearbeiterin unternehmen, Dienstaufsichtsbeschwerde brachte anfang des Jahres scheinbar keinen Erfolg.
Danke schön
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Sheherazade

Hier wurde es dir doch gut erklärt, lies doch noch mal nach. Leider hattest du keine Rückmeldung gegeben wie das weiter gegangen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#2
Kinderwohngeld darf nur beim Kind als Einkommen berücksichtigt werden (siehe auch Weisung der BA zu §§ 11 ff SGB II, Rz 11.46).
Allerdings kann sich durch die Anrechnung von Einkommen beim Kind ein Kindergeldübertrag auf den Elternteil ergeben.
Lt. § 11 Abs. 1 S. 5 SGB II ist Kindergeld nur soweit Einkommen beim Kind, wie dieses es zur Deckung seines Bedarfes benötigt. D.h. wenn das Kind genug anderweitiges Einkommen hat, kann dies dazu führen, dass das Kindergeld teilweise oder sogar vollständig beim Elternteil als Einkommen angerechnet wird. Dabei muss vom Kindergeld ein Freibetrag von 30€ abgesetzt werden, sofern der Elternteil kein anderes Einkommen hat, wo dieser Freibetrag bereits abgezogen wird.


Bsp1:
Gesamtbedarf Kind
Regelsatz: 390€
Anteil KdUH: 150€
= 540€

Einkommen Kind
Kindergeld: 250€
Kinderwohngeld: 150€
Unterhaltsvorschuss: 301€
= 701€

D.h. das Kind hat (701€ - 540€ =) 161€ mehr Einkommen als es benötigt.
Diese 161€ werden vom Kindergeld auf den Elternteil übertragen.

Bsp2:
Gesamtbedarf Kind
Regelsatz: 390€
Anteil KdUH: 150€
= 540€

Einkommen Kind
Kindergeld: 250€
Kinderwohngeld: 150€
Unterhalt: 455€
= 855€

D.h. das Kind hat (855€ - 540€ =) 315€ mehr Einkommen als es benötigt.
Das Kind benötigt hier also sein Kindergeld gar nicht mehr zur Deckung seines Bedarfes, dieses wird hier vollständig auf den Elternteil übertragen.
Aber nur dieses, d.h. die 250€, mehr darf hier nicht übertragen werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hummel

#3
Danke.
Das hatte sich geklärt, die Sachbearbeiterin mußte einen neuen Bescheid erstellen und meine Tochter bekam weiter das Bürgergeld.
Das Kindergeld wird bei ihr angerechnet, auch sind die 30€ bei ihr gegen gerechnet worden, das stimmt alles.
Nach Rücksprache eben mit der Krankenkasse ist sie bis 15.10.noch versichert, bis dahin hat das Jobcenter den Krankenkassenbeitrag gezahlt.

Das Jobcenter schrieb, das Kindetwohngeld ist zu hoch und streicht der Mutter ihren Regelsatz vollumfänglich auf O,00€.
Sie muß also Miete etc. vom Kindergeld zahlen, dann wäre doch die Familie wieder im Bürgergeldbezug.
Das ist mir zu hoch.
Kinderwohngeld ist doch keine vorrangige Leistung, wenn die Kinder ihren Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld decken?

Danke schön
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

TripleH

Es gibt doch sicherlich einen Berechnungsbogen vom Jobcenter. Lade den bitte einfach mal hoch.

Sheherazade

Zitat von: Hummel am 26. September 2024, 10:35:27Das ist mir zu hoch.
Kinderwohngeld ist doch keine vorrangige Leistung, wenn die Kinder ihren Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld decken?

Wie dir schon geschrieben wurde, kann nicht mehr als das Kindergeld (= 3 x 250€) angerechnet werden. Hat deine Tochter noch eigenes Einkommen und wie hoch war bisher das gezahlte Bürgergeld?

Es wäre wirklich gut, du würdest den Berechnungsbogen mal anonymisiert hier einstellen, dann blickt man besser durch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hummel

#6
Den Berechnungsbogen habe ich leider nicht. Meine Tochter sagte, der jetzige Bescheid läuft eigentlich bis Mitte 2025,es kam gestern das Schreiben, das alle Leistungen ab 1.10.eingestellt sind, weil das Kinderwohngeld zu hoch ist. Da war kein Berechnungsbogen bei, nur ein WBA.
Nachher findet noch ein Tel.Gespräch mit der Teamleitung statt.Mehr kann ich erstmal dazu nicht mitteilen, ich melde mich nochmal sobald ich etwas neues weiss. Habt vielen Dank bis dahin.

Update: laut Gespräch mit dem Teamleiter wäre alles rechtens, wenn meine Tochter nächstes Jahr im Juli aus dem Bezug vom Elterngeld fällt, dann kann sie einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen und ist bis dahin über die Elterngeldstelle auch versichert.
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Sheherazade

Zitat von: Hummel am 26. September 2024, 14:44:00Update: laut Gespräch mit dem Teamleiter wäre alles rechtens, wenn meine Tochter nächstes Jahr im Juli aus dem Bezug vom Elterngeld fällt, dann kann sie einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen und ist bis dahin über die Elterngeldstelle auch versichert.

Das mit der Krankenversicherung hätte ich dir auch schreiben können als ich realisiert hatte, dass es jetzt ein 8 Wochen altes Baby bei deiner Tochter gibt. Deshalb hatte ich nach dem Einkommen deiner Tochter gefragt.

Aber gut, wenn dir die Info, dass alles rechtens ist, so reicht ......... denn mal zu.
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Hummel

Meine Tochter glaubt dem und will nichts weiter dagegen machen, da sind mir auch die Hände gebunden. Ich finde auch nach wie vor so nicht in Ordnung...
Ich danke euch trotzdem rechtherzlich.
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TripleH

Naja, wenn sie z. B. die vollen 750 Euro Kindergeld übertragen bekommt und dazu noch Elterngeld hat, dann kann die Berechnung schon stimmen.

Im Übrigen ist ihr der Kindesvater sowieso vorrangig zu Unterhalt verpflichtet.

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 26. September 2024, 18:23:23Naja, wenn sie z. B. die vollen 750 Euro Kindergeld übertragen bekommt und dazu noch Elterngeld hat, dann kann die Berechnung schon stimmen.

Ja, deshalb meine dauernden Nachfragen. Der Eingangsbeitrag hat sich nur irgendwie so gelesen als wenn das Jobcenter die Mutter mit Kindern urplötzlich nur wegen des Kinderwohngeldes im Regen stehen lässt. ;-)
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Quinky

Ob sie die vollen 3x250=750€ Kindergeld übertragen bekommt, steht ja nicht fest
denn:
wie "Ottokar" bereits im Beispiel 2 gezeigt hat, ist es durchaus möglich, das nicht das komplette Kindergeld übertragen wird. Übrigens muss für jedes Kind eine einzelne Rechnung erfolgen. Es kann ja sein,das bei einem oder 2 Kindern durch Unterhalt und Kinderwohngeld der Bedarf überdeckt ist, bzw. das ein Kind noch Teile seines Kindergeldes für seinen Bedarf benötigt !

Hummel

Meine Tochter meint, sie hat mit Kindergeld,Erziehungsgeld, Kindesunterhalt und dem Kinderwohngeld ein monatliches "Einkommen" von ca.2700€.Warmmiete bei 800€ / 4 Raum Wohnung.Der Kindsvater von Kind 1 zahlt den Mindestunterhalt, der Vater der beiden anderen Kids zahlt auch den Mindestunterhalt für beide Kinder. Er hilft bei der Betreuung der 3 Kinder, aber er wohnt nicht bei meiner Tochter.Sie selbst hat kein Erwerbseinkommen.
Ich bin ja der Meinung, daß das Kinderwohngeld und nicht für den Lebensunterhalt der Mutter herangezogen werden kann.
Das Jobcenter hat alle Leistungen eingestellt ab 1.10., also 0€.
Von dem Geld was über ist, also was sie Kinder rechnerisch nicht für den Regelsatz brauchen, muß meine Tochter ihren Mietanteil begleichen?
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Sheherazade

Zitat von: Hummel am 26. September 2024, 21:11:29Ich bin ja der Meinung, daß das Kinderwohngeld und nicht für den Lebensunterhalt der Mutter herangezogen werden kann.

Wird es ja auch nicht. Aber offenbar das vollständige Kindergeld. Wieviel Einkommen hat deine Tochter mit Erziehungsgeld und dem Kindergeld von 750€? Das dürfte ihren Bedarf (Regelsatz und anteilige Miete) mit Sicherheit decken, oder nicht?
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Hummel

Das kann ich Dir leider nicht sagen, sie gibt mir ihren Bescheid nicht zum lesen, der bis Mitte 2025 eigentlich gültig war.
Zumindest macht sie jetzt einen Widerspruch fertig, um die Berechnung zu haben, und nachvollziehen zu können warum sie kein Geld mehr bekommt. Bis jetzt hat sie nur das Schreiben, das wegen dem zu hohen Kinderwohngeld alle Leistungen gestrichen sind vom Jobcenter. Den Bescheid benötigt sie ja evtl.noch für andere Behörden.
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