Aufhebungsbescheid, Aufrechnungsbescheid. Kommt noch ein Erstattungsbescheid.??

Begonnen von Terminator62, 06. Oktober 2024, 13:53:11

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Terminator62

Hallo an alle, habe im August 2024 einen Aufhebungsbescheid bekommen , da ich in diesem Monat Zufluss von Einkommen hatte (ca. 1815€ ).Der Aufhebungsbescheid geht über 1000,94€. Das ist das was ich monatlich bekomme.

Dort wird auch erwähnt das ich noch nichts überweisen soll, es würde noch ein Aufrechnungsbescheid kommen.
Die Aufrechnung habe ich nun bekommen .Ab dem 01.11.2024 sind es 56,30€ ca. 10% des Bürgergeldes.
Ich gehe davon aus das dies für die restliche Summe gilt. :weisnich:

Dort steht auch "Die mit dem Bescheid vom 21.08.2024 festgesetzte Erstattung ist noch in Höhe von 1000,94€ offen und zurückzuzahlen."

Was heißt das jetzt, kommt noch ein gesonderter Bescheid ( Erstattungsbescheid ), oder muss ich das überweisen. Sonst kommt doch immer, Bite zahlen sie Summe X an aufgeführtes Konto, bis zum Termin X.

Es gibt ja auch keinen Verwendungszweck, möchte da jetzt nichts falsch machen. :nea:
MfG  MK

Sheherazade

Und den Satz weiter unten "den oben genannten Betrag brauchen Sie somit nicht zu überweisen" hast du nicht gesehen? Darüber hinaus wird noch auf die Ausführungen in dem hier nicht eingestellten Bescheid verwiesen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Terminator62

Zitat von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 14:25:56Und den Satz weiter unten "den oben genannten Betrag brauchen Sie somit nicht zu überweisen" hast du nicht gesehen?

Hallo doch den habe ich gesehen, ich dachte es geht um die 56,30€.  :weisnich:
MfG  MK

Sheherazade

Und selbst wenn dem so wäre (was es aber nicht ist), müsstest du alles weitere in dem Aufhebungsbescheid nachlesen können.  Ohne den zu kennen, gehe ich davon aus, dass dir/euch ab November die insgesamt offenen 1000,94€ in monatlichen Raten zu 56,30€ einbehalten werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Terminator62

Zitat von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 14:51:01Und selbst wenn dem so wäre (was es aber nicht ist), müsstest du alles weitere in dem Aufhebungsbescheid nachlesen können. Ohne den zu kennen, gehe ich davon aus, dass dir/euch ab November die insgesamt offenen 1000,94€ in monatlichen Raten zu 56,30€ einbehalten werden.

Ok Danke. habe jetzt mal den Aufhebungsbescheid vom 21.08.2024. hochgeladen. vielleicht bin ich ja nur zu blöd das zu verstehen. :scratch:
Es sind ja auch 1815€ die hier zur Debatte stehen. Deswegen dachte ich die 1000,94€ mussich so überweisen. und der Rest wird aufgerechnet. ????
MfG  MK

Sheherazade

Nein, du musst nur die bereits erhaltenen Leistungen für August zurückzahlen, das sind lt. dem Bescheid eben diese 1000,94€.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Terminator62

Zitat von: Sheherazade am 06. Oktober 2024, 16:53:45Nein, du musst nur die bereits erhaltenen Leistungen für August zurückzahlen, das sind lt. dem Bescheid eben diese 1000,94€.

Und wie siehst du das kommt da jetzt noch was oder wie muss ich das zurück zahlen. Steh auf'm Schlauch.
Oder geht das über die Aufrechnung, sind ja 1815€.??? SORRY.
Tut mir leid daß ich das irgendwie nicht verstehe.
MfG  MK

turbulent

Ich schreibe jetzt mal das gleiche wie @She die ganze Zeit - aber in anderen Worten.
Du hast in einem Monat 1,8k Einkommen gehabt und 1k Bürgergeld.
Durch das Einkommen hätten Dir die 1k nicht zugestanden, die musst Du erstatten. Dein Einkommen darfst Du selbstverständlich behalten.
Diese 1k Erstattung wird monatlich abgezogen von Deinem Bürgergeld - in Raten von jeweils 56,30. Momentan sind noch die kompletten 1k offen.
Du musst jetzt nichts machen, Du wirst aber zukünftig jeden Monat 56,30 weniger bekommen, bis die "Schulden" abbezahlt sind.

Terminator62



Zitat von: turbulent am 06. Oktober 2024, 17:23:03Ich schreibe jetzt mal das gleiche wie @She die ganze Zeit - aber in anderen Worten. Du hast in einem Monat 1,8k Einkommen gehabt und 1k Bürgergeld. Durch das Einkommen hätten Dir die 1k nicht zugestanden, die musst Du erstatten. Dein Einkommen darfst Du selbstverständlich behalten. Diese 1k Erstattung wird monatlich abgezogen von Deinem Bürgergeld - in Raten von jeweils 56,30. Momentan sind noch die kompletten 1k offen. Du musst jetzt nichts machen, Du wirst aber zukünftig jeden Monat 56,30 weniger bekommen, bis die "Schulden" abbezahlt sind

Erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen, jetzt sollte auch ich es verstanden haben.  :schaem:
Ich dachte ich müsste die gesamte Summe (1815€) zurückzahlen.
Nochmal Danke. :sehrgut:
MfG  MK