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Neue Heizkosten Abrechnung bei wechsel der Heizungsartt

Begonnen von m37, 15. Oktober 2024, 11:32:32

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m37

Hallo, ich habe meine Wohnung bisher mit Gas, Kohle und Strom beheizt, Bei Gas bekam ich vom Lieferanten eine Abrechnung über den Verbrauch und den geleisteten Monatlichen Vorauszahlungen, welche vom Amt übernommen wurden.(Bürgergeld) Bei Kohle gab es eine Rechnung über die Brennstoffe, welche auch übernommen wurden. Jetzt wird im Haus eine neue Heizung eingebaut und dadurch fällt für mich nun Gas und Kohle dann weg. Ich muss ja aber weiterhin monatliche Raten für die Heizung zahlen, um am Ende Raten und Verbrauch Abrechnen zu können. Wie wie berechne ich nun meine nötigen monatlichen Raten und teile sie dann dem Amt mit? Da er Vermieter meine Mutter ist, muss ich sie jetzt beraten, was die beste und preiswerteste Lösung wäre um das ordnungsgemäß über die Bühne zu bringen. Welche Raten für Heizung muss ich dann dem Amt melden?

Sheherazade

Ihr stellt also auf Strom um? Dann wird es doch einen Voranschlag für den Verbrauch für das Heizen geben, nehme ich an. Davon muss dir dein prozentualer Anteil (sofern du keinen eigenen Heizstromzähler hast) in Form von Abschlagszahlungen von deinem Vermieter im Zuge einer Betriebskostenänderung mitgeteilt werden. Der bisherige Verbrauch an Gas und Brennstoffen muss abschließend berechnet werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

m37

Nein, wir bauen eine komplett neue Heizung in das Haus ein. Diese wird dann mit Gas laufen, allerdings kommt Gas vom Lieferanten meiner Mutter. Ich hatte vorher einen Gasausenwandheizer Gamat aus der DDR. Der fällt ja nun weg und somit auch der bisherige Gas Lieferant für mich.

Sheherazade

Ok, die Vorgehensweise ist aber dann in etwa gleich. Wenn du jetzt den Gasabschlag zusammen mit allem anderen (Kaltmiete, kalte Betriebskosten) an den Vermieter zahlen musst, wird dir der Vermieter erstmal eine Betriebskostenabrechnung erstellen müssen mit den Abschlägen (auch für Heizgas), die du zu zahlen hast. Das ist dann die Grundlage für das Jobcenter, die Vertragsbeendigung mit deinem bisherigen Gasversorger der Veränderungsmitteilung beifügen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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m37

genau da ist ja das Problem. Die Miete und Nebenkosten (ausgenommen Gas für Heizung) zahle ich an den Vermieter, die Kosten für das Gas zum Heizen bucht der Gas Lieferant bisher bei mir direkt ab. Dafür erstellt er auch eine Abrechnung am Jahresende die dann das Amt bekommt.  Durch die neue Heizung fällt das natürlich jetzt weg, da ich meinen Gasanbieter ja kündigen muss weil ja auch die bisherige Heizung
 durch den Neubau bei mir wegfällt. Die Kosten für Gas der neuen Heizanlage laufen beim Vermieter (meiner Mutter) erstmal komplett auf und müssen dann aufgeteilt werden, je nach verbrauch. Nur muss ich ja sicher weiter Raten / Abschlag für Heizkosten zahlen um nicht am Jahresende vor einer riesen Summe zu stehen. Wie rechne ich den Abschlag aus und wie kann ich das dem Amt dann einreichen. Kann ich die bisherige monatliche Gas Rate + Rate für feste Brennstoffe addieren und das dem Amt einreichen?

Sheherazade

Zitat von: m37 am 15. Oktober 2024, 22:22:53Die Kosten für Gas der neuen Heizanlage laufen beim Vermieter (meiner Mutter) erstmal komplett auf und müssen dann aufgeteilt werden, je nach verbrauch. Nur muss ich ja sicher weiter Raten / Abschlag für Heizkosten zahlen um nicht am Jahresende vor einer riesen Summe zu stehen. Wie rechne ich den Abschlag aus

Du gar nicht. Du kündigst deinen alten Gasanbieter zum Termin X. Bis dahin muss dein Vermieter deinen  Gasverbrauch eben schätzen (idealerweise anhand des bisherigen Verbrauchs + x% anstatt fester Brennstoffe).

Zitat von: m37 am 15. Oktober 2024, 22:22:53Kann ich die bisherige monatliche Gas Rate + Rate für feste Brennstoffe addieren und das dem Amt einreichen?

Nein. Dein Vermieter kann nur auf den bisherigen Gasverbrauch prozentual was drauf schlagen anstatt der festen Brennstoffe.

Und weiter geht es dann so wie schon geschrieben
Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 14:41:14wird dir der Vermieter erstmal eine Betriebskostenabrechnung erstellen müssen mit den Abschlägen (auch für Heizgas), die du zu zahlen hast. Das ist dann die Grundlage für das Jobcenter, die Vertragsbeendigung mit deinem bisherigen Gasversorger der Veränderungsmitteilung beifügen.


 
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