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neue Betriebskostenabrechnung erhalten, wie muss ich diese beim JC einreichen?

Begonnen von Micky, 16. Oktober 2024, 16:35:57

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Micky

Hallo.

von meinem Vermieter habe ich die aktuelle Betriebskostenabrechnung erhalten. Diese weist eine Gutschrift von 150 Euro aus. dennoch erhöhen
sich die Vorauszahlungen um 30 Euro in den Folgemonaten.
Wie muss ich das dem JC mitteilen, nur alles kopieren und einreichen oder
noch zusätzlich Formulare ausfüllen, wie beim Erstantrag?

Sheherazade

Idealerweise nimmst du eine Veränderungsmitteilung (aufgrund Erhöhung der Betriebskosten) und packst dazu eine Kopie der Abrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnuffel01

Ich kopiere die Abrechnung und mache ein kleines Anschreiben:

Hiermit übersende ich Ihnen die aktuelle BK/HK Abrechnung für das Jahr 2023 und bitte um Anpassung der neuen Miete ab November 2024.

Markiere mit Edding farbig die wichtigsten Dinge an.

Versendenden tue ich postalisch mit Prio.  Du kannst aber auch über Jobcenter digital oder evtl. per E- Mail einreichen.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Micky

Dank Euch, so werde ich es machen.
Wegen der einmaligen Gutschrift von 150 Euro, die zieht das JC für einen Monat dann ab oder?

Über die Antworten von Euch, bekam ich bis jetzt keine Email-Benachrichtigung der Forensoftware. Generell scheinbar nur dann, wenn mich jemand zitiert.
Ist das normal?

Sheherazade

Zitat von: Micky am 17. Oktober 2024, 16:59:56Wegen der einmaligen Gutschrift von 150 Euro, die zieht das JC für einen Monat dann ab oder?

Vermutlich, kommt auf die Höhe deines gesamten Leistungsanspruches an.

Zitat von: Micky am 17. Oktober 2024, 16:59:56Ist das normal?

Keine Ahnung, ich habe die Benachrichtigungsfunktion schon vor ewigen Zeiten abgestellt.
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Micky am 17. Oktober 2024, 16:59:56die zieht das JC für einen Monat dann ab oder?
Kommt darauf an, wann der VM es auf dein Konto packt oder mit der Miete verrechnet.
Meistens wird dann im übernächsten Monat vom JC verrechnet.
Dazu bekommst du einen extra Bescheid, wo alles dazu drin steht.

Wenn alles in der BK Abrechnung drin steht, inkl. ab wann die höhere Miete fällig wird, reicht es eine Kopie davon an das JC zu senden.
Besser noch mal eine Mitteilung dazu ab wann die neue Miete fällig wird.
Dafür braucht es nicht extra Veränderungsmitteilung.