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JC verweigert Informationen

Begonnen von JoeyTH, 05. November 2024, 15:15:06

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JoeyTH

Hallo zusammen,
ich bin selbstständig und habe erneut ergänzendes ALG II beantragt. Ich bin Pendler und Aufgrund der hohen Benzinkosten musste ich mir eine Pendlerwohnung am Arbeitsort nehmen.
Vor einigen Tagen erfuhr ich, dass zwei Mitarbeiter des Jobcenters vor meiner Tür standen – eine Frau mit einer Liste in der Hand und ein männlicher Mitarbeiter. Als meine Nachbarin sie fragte, was sie wollten, gaben sie keine Antwort und fragten lediglich, wann ich wieder da wäre. Als ich im Amt anrief, um zu erfahren, warum der Antrag so lange dauert (mittlerweile 9 Wochen), wurde mir gesagt, dass auf eine Rückmeldung von einer "anderen Stelle" gewartet wird. Auf meine Nachfrage, welche Stelle das sei, erhielt ich wieder keine Auskunft.
Nun habe ich von der Sachbearbeiterin – nicht vom Jobvermittler – eine Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten. Als ich erneut anrief, um zu klären, worum es bei dem Gespräch geht, wollte man mir auch hier keine Informationen geben.

Meine Frage ist nun: Habe ich nicht das Recht, mich auf diesen Termin vorzubereiten und zu erfahren, worum es überhaupt geht?

Hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir sagen, worum es hierbei gehen könnte? Danke schon mal im Voraus!

Rotti

Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06Vor einigen Tagen erfuhr ich, dass zwei Mitarbeiter des Jobcenters vor meiner Tür standen – eine Frau mit einer Liste in der Hand und ein männlicher Mitarbeiter.
Die waren vom Aussendienst und wollten sich bei dir zu Hause die Räumlichkeiten anschauen, die Einladung zum JC sagt ja nichts genaues aus Beratungsgespräch da würde ich wenn möglich mit einem Beistand hingehen.
Zitat2. Außendienst
(1) Außenermittlungen – insbesondere Hausbesuche – können für die JC im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 20 SGB X) erforderlich werden.Im Rahmen des Außendienstes soll insbesondere geprüft werden,ob die Anspruchsvoraussetzungen von Personen, die Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen, beziehen oder bezogen haben, vorliegen bzw. vorlagen. Dabei sollen Sachverhalte überprüft werden, die nicht allein aufgrund der Aktenlage beurteilt werden können.
Die Arbeit des Außendienstes soll nicht nur ungerechtfertigten Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch verhindern, sondern auch zu einer rechtmäßigen und zweckmäßigen Leistungsgewährung beitragen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba029350.pdf

Sheherazade

Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06Vor einigen Tagen erfuhr ich, dass zwei Mitarbeiter des Jobcenters vor meiner Tür standen

Vor welcher Tür, am Hauptwohnsitz oder bei der Zweitwohnung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Nimm am Besten einen Beistand mit.
Es gibt keine Pflicht, dass du dich bei einem Termin zu irgendwas äußerst. Wenn der SB versucht dich zu verhören oder Fangfragen zu stellen, einfach Papier und Stift zücken, Frage aufschreiben und sagen "Dazu werde ich mich schriftlich äußern. Die nächste Frage bitte."
So kannst du in aller Ruhe zu Hause Antworten formulieren, die man nicht gegen dich verwenden kann.

Möglicherweise versucht man dich auch zu überrumpeln, dass du sofort im Anschluss mit dem Stasi Dienst zu deiner Wohnung fährst.
Wenn du keine Angst hast, spiel mit, lass dich vor die Wohnung fahren, sage "Vielen Dank für den Taxi Service. In die Wohnung kommt niemand. Tschüss." Und dann lässt du dir Stasi einfach vor der Tür stehen.

Hinterher kannst du dir in Ruhe über die DSGVO oder Akteneinsicht die Infos beschaffen, was man dir unterstellt.

Fettnäpfchen

JoeyTH

Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06Ich bin Pendler und Aufgrund der hohen Benzinkosten musste ich mir eine Pendlerwohnung am Arbeitsort nehmen.
Da deine Arbeit Vorrang vor dem Termin hat solltest du einen Terminvorschlag machen wann es bei dir zeitlich passt.
Dann noch
Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
ZitatGrundsätzlich sind im Rechtskreis des SGB II aber ALLE Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Ermessensleistungen, auf die KEIN Rechtsanspruch besteht.
....
Folgende Kosten können aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 44 SGB III) beantragt werden:

- Bewerbungskosten (pauschal oder mit Nachweis),
- Reisekosten zum Vorstellungsgespräch,
- Fahrkosten für Pendelfahrten,
- Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
- Kosten für getrennte Haushaltsführung,
- Kosten für den Umzug,
- Kosten für Arbeitsmittel,
- Kosten für Nachweise,
- Unterstützung der Persönlichkeit
- Sonstige Kosten.

Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06Hat jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir sagen, worum es hierbei gehen könnte?
Nein aber vermutlich geht es denen wie immer um die Kürzung der Leistungen. Wenn das JC nichts davon weiß das du eine Zweitwohnung hast sogar bestimmt.
Denn im SGB 2 gilt der überwiegende Aufentshaltort.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Eine Verweigerung (auch auf Nachfrage) den Gesprächsgrund zu nennen, ist immer von listigem Verhalten, Dummfang und Überheblichkeit getragen. Normalerweise lehnt man als denkender Mensch solche Gespräche ab, was hier aber aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses und drohendem Existenzentzug nicht geht.

Einzige Taktik ist wohl hinlatschen, jemanden mitnehmen, konsequent nichts sagen und konsequent nichts unterschreiben. Da die Initiative hier vom JC ausgeht, einfach reden lassen und wieder gehen. ("Das muss ich dann erstmal mit meinem Anwalt besprechen...")

TripleH

Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06ich bin selbstständig und habe erneut ergänzendes ALG II beantragt. Ich bin Pendler und Aufgrund der hohen Benzinkosten musste ich mir eine Pendlerwohnung am Arbeitsort nehmen.

Wie muss man sich das vorstellen? Du arbeitest als Subunternehmer auf einer Baustelle und mietest dann dort tage- oder monatsweise Unterkünfte an? Oder ist diese Zweitwohnung was dauerhaftes? Wenn dauerhaft: wozu dann 2 Wohnungen?
 

JoeyTH

#7
Zitat von: TripleH am 05. November 2024, 22:53:40
Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06ich bin selbstständig und habe erneut ergänzendes ALG II beantragt. Ich bin Pendler und Aufgrund der hohen Benzinkosten musste ich mir eine Pendlerwohnung am Arbeitsort nehmen.

Wie muss man sich das vorstellen? Du arbeitest als Subunternehmer auf einer Baustelle und mietest dann dort tage- oder monatsweise Unterkünfte an? Oder ist diese Zweitwohnung was dauerhaftes? Wenn dauerhaft: wozu dann 2 Wohnungen?
 
Zitat von: TripleH am 05. November 2024, 22:53:40
Zitat von: JoeyTH am 05. November 2024, 15:15:06ich bin selbstständig und habe erneut ergänzendes ALG II beantragt. Ich bin Pendler und Aufgrund der hohen Benzinkosten musste ich mir eine Pendlerwohnung am Arbeitsort nehmen.

Wie muss man sich das vorstellen? Du arbeitest als Subunternehmer auf einer Baustelle und mietest dann dort tage- oder monatsweise Unterkünfte an? Oder ist diese Zweitwohnung was dauerhaftes? Wenn dauerhaft: wozu dann 2 Wohnungen?

Als Soloselbstständiger im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement betreue ich einen Kundenstamm, der sich etwa 200 km von meinem Wohnort entfernt befindet. Meine Tätigkeit erfordert regelmäßige Präsenz vor Ort bei den jeweiligen Firmen. Aufgrund der beträchtlichen Distanz wäre eine tägliche Heimfahrt weder zeit- noch kosteneffizient. Daher habe ich mich für eine praktische Lösung entschieden: Ich habe eine kleine Pendlerwohnung in der Nähe meiner Kunden angemietet. Diese nutze ich während der Arbeitswoche und kehre an den Wochenenden – manchmal auch nur jedes zweite Wochenende – zu meinem eigentlichen Lebensmittelpunkt zurück. Mein Zuhause, wo sich meine Familie, meine Freundin und mein Vereinsleben befinden, bleibt nach wie vor der Ort, an dem ich verwurzelt bin. Die Stadt, in der sich mein Arbeitsort befindet, empfinde ich als wenig attraktiv und ich habe dort keinerlei soziale Kontakte. Aus diesen persönlichen und emotionalen Gründen kommt für mich ein dauerhafter Umzug in die Arbeitsstadt nicht in Frage. Meine aktuelle Lösung ermöglicht es mir, meine beruflichen Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig meine persönlichen Bindungen aufrechtzuerhalten.

Sheherazade

Das Jobcenter weiß von dieser Zweitwohnung, du hast die Kosten dafür in der vEKS bei Antragstellung angegeben?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Und wieso hast du dort deine Kunden und nicht da, wo du wohnst? Dann ist doch deine Kundenaquise irgendwie merkwürdig..

Was genau ist "Familie"? Partner und Kinder? Ich gehe davon aus, Nein, den du scheinst eine Einzel-BG zu sein. Daher fürchte ich, dass es darum geht, zu klären, wo überhaupt dein gewöhnlicher Aufenthalt ist und ob die 2 Wohnsitz, die man sich auch erstmal leisten können muss, überhaupt notwendig sind.

JoeyTH

Zitat von: Sheherazade am 06. November 2024, 08:47:53Das Jobcenter weiß von dieser Zweitwohnung, du hast die Kosten dafür in der vEKS bei Antragstellung angegeben?

Selbstverständlich, es wurde alles korrekt offengelegt.

Sheherazade

Dann vermute ich das selbe wie @TripleH.

Zitat von: TripleH am 06. November 2024, 08:49:36Daher fürchte ich, dass es darum geht, zu klären, wo überhaupt dein gewöhnlicher Aufenthalt ist und ob die 2 Wohnsitz, die man sich auch erstmal leisten können muss, überhaupt notwendig sind.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JoeyTH

Zitat von: 180 am 05. November 2024, 16:19:12Nimm am Besten einen Beistand mit.
Es gibt keine Pflicht, dass du dich bei einem Termin zu irgendwas äußerst. Wenn der SB versucht dich zu verhören oder Fangfragen zu stellen, einfach Papier und Stift zücken, Frage aufschreiben und sagen "Dazu werde ich mich schriftlich äußern. Die nächste Frage bitte."
So kannst du in aller Ruhe zu Hause Antworten formulieren, die man nicht gegen dich verwenden kann.

Möglicherweise versucht man dich auch zu überrumpeln, dass du sofort im Anschluss mit dem Stasi Dienst zu deiner Wohnung fährst.
Wenn du keine Angst hast, spiel mit, lass dich vor die Wohnung fahren, sage "Vielen Dank für den Taxi Service. In die Wohnung kommt niemand. Tschüss." Und dann lässt du dir Stasi einfach vor der Tür stehen.

Hinterher kannst du dir in Ruhe über die DSGVO oder Akteneinsicht die Infos beschaffen, was man dir unterstellt.



Bin ich denn überhaupt verpflichtet vor Ort erscheinen zu müssen wenn die Dame angeblich "nur ein paarFragen zu meinem Antrag" hat?

Wenn ich ihr anbiete diese schriftlich, telefonisch oder per Internet Chat (wie z.B. Zoom Call) zu machen ist doch das Ziel genauso erreichbar und meine Bereitschaft zur Mitarbeit ist damit doch zweifelsfrei bewiesen.

180

Du "musst" zur Sanktionsvermeidung nur dort hin, wenn es eine RFB in der Einladung gibt.
Das JC kann aber auf Zeit spielen und einfach mit der Bearbeitung warten, bis du da warst.


Fettnäpfchen

JoeyTH

Zusätzlich zum letzten Post:
Zitat von: JoeyTH am 08. November 2024, 12:20:50Bin ich denn überhaupt verpflichtet vor Ort erscheinen zu müssen wenn die Dame angeblich "nur ein paarFragen zu meinem Antrag" hat?
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. November 2024, 16:58:59Da deine Arbeit Vorrang vor dem Termin hat solltest du einen Terminvorschlag machen wann es bei dir zeitlich passt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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