100 Eur Zuverdienst

Begonnen von Hamburger 171189, 08. November 2024, 19:17:17

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Hamburger 171189

 :smile:
Hallo,

wer kennt die genaue Auslegung der Zuverdienstgrenze ?

Wenn man 98 Eur als "Springer" zum Bürgergeld dazu
verdient hat, ist man dann wieder Aufstocker oder
nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung ?

Gruss aus Hamburg

 :ok:

Harald53

Es gibt keine Zuverdienstgrenze.

Wieviel vom Verdienst angerechnet wird findest du hier
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Sheherazade

Zitat von: Hamburger 171189 am 08. November 2024, 19:17:17ist man dann wieder Aufstocker oder nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung

Es gibt diese Klassifizierungen nicht. Man ist Bürgergeldempfänger, egal ob mit oder ohne Einkommen und/oder mit oder ohne Weiterbildung.
 
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann