100 Eur Zuverdienst

Begonnen von Hamburger 171189, 08. November 2024, 19:17:17

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Hamburger 171189

 :smile:
Hallo,

wer kennt die genaue Auslegung der Zuverdienstgrenze ?

Wenn man 98 Eur als "Springer" zum Bürgergeld dazu
verdient hat, ist man dann wieder Aufstocker oder
nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung ?

Gruss aus Hamburg

 :ok:

Harald53

Es gibt keine Zuverdienstgrenze.

Wieviel vom Verdienst angerechnet wird findest du hier
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html

Sheherazade

Zitat von: Hamburger 171189 am 08. November 2024, 19:17:17ist man dann wieder Aufstocker oder nur einfacher "Bürgergeldempfänger in der Weiterbildung

Es gibt diese Klassifizierungen nicht. Man ist Bürgergeldempfänger, egal ob mit oder ohne Einkommen und/oder mit oder ohne Weiterbildung.
 
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger