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Einkommen aus Solaranlage wird beim Bürgergeld angerechnet

Begonnen von selbiger, 01. Dezember 2024, 16:03:02

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selbiger

Die Gewinne aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage schmälern Bürgergeld, denn das JobCenter darf diese Gewinne als Einkommen anrechnen. Das Bundessozialgericht urteilte aktuell: Keine Absetzung von Erwerbstätigenfreibeträgen, denn es ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, so ausdrücklich das Bundessozialgericht mit Urteil vom 28.11.2024 – B 4 AS 16/23 R –

https://www.gegen-hartz.de/urteile/einkommen-aus-solaranlage-wird-beim-buergergeld-angerechnet

na denn..ganz einfach die anlage wieder abschaffen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

OLD-MAN

Zitat von: selbiger am 01. Dezember 2024, 16:03:02na denn..ganz einfach die anlage wieder abschaffen..

Wieder mal ein typisch "selbiger" Kommentar.

Nichts begreifen, aber unsinnige Kommentare geben.

Solange der Anlagenbetreiber doch nicht beschwert ist, ....warum sollte er die Anlage rückbauen?

selbiger

Zitat von: OLD-MAN am 01. Dezember 2024, 18:09:49
Zitat von: selbiger am 01. Dezember 2024, 16:03:02na denn..ganz einfach die anlage wieder abschaffen..

Wieder mal ein typisch "selbiger" Kommentar.

Nichts begreifen, aber unsinnige Kommentare geben.

Solange der Anlagenbetreiber doch nicht beschwert ist, ....warum sollte er die Anlage rückbauen?


typischer old man kommentar..es geht darum das wenn er gewinne einnimmt wird ihm diese angerechnet..wenn dem betreiber diese gewinne nicht gegönnt werden in form von bg schmälerung..dan halt abschalten..wo genau ist dein problem..??
wenn ich solche anlage in betrieb hätte..weil man nicht den teuren künstlich hochgetriebenen strompreis zahlen will..genau dafür abgetraft wird..hätte dieser keine anlage dann hätte dieser keine abzüge..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sensoriker

2 völlig unsinnige Kommentare in einem Thread. Du steigerst dich.

Klar doch. Weil mir der Gewinn angerechnet wird, schalte ich die Anlage ab und zahle dann den "teuren künstlich hochgetriebenen strompreis"  :wand:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ronald BW

Es ist nicht so das kein Gewinn gemacht wird wenn es angerechnet wird.
Es wurde geklagt weil mehr Gewinn gewünscht wurde.
Ein Gewinn ist also immer noch vorhanden.
Völlig unnötig da auf die Tränendrüse zu drücken.
Aber bei uns ist das ja beliebt Gewinn ist Privat und Ausgaben zahlt die Allgemeinheit.
Da ist auch der Bürgergeld Bezieher konsequent.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ronald BW am 02. Dezember 2024, 09:51:22Es ist nicht so das kein Gewinn gemacht wird wenn es angerechnet wird.
Eigentlich klar, Gewinn ist eben nun mal Einkommen.

Gewinn macht man ja dennoch, indem man für den eigenen Strom kaum noch was zahlen muss.

selbiger

Zitat von: Sensoriker am 02. Dezember 2024, 09:43:31Klar doch. Weil mir der Gewinn angerechnet wird, schalte ich die Anlage ab und zahle dann den "teuren künstlich hochgetriebenen strompreis" :wand:

was verstehst du daran nicht..?ihm würde nichts angerechnet,wenn er keine anlage hätte..also wo keine gewinne also auch kein anrechnen..ja denn würde er den teuren strom wie jeder andere auch zahlen..nur dann rechnet ihm keiner was an..wenn zum jahresende guthaben ist..wie in meinem fall..höherer 4 stelliger betrag erziehlt..da selbstzahler kein anrechnen..ist zudem zum jahresende ein kleines zusätliches geldpüfferchen.. :weisnich: ist das denn so schwer.?also denn scheiss ich doch auf solche anlage die sich erst in jahrzenten rechnen würde..im ersten mom haben andere daran verdient ja..also ganz ganz toll..

zudem kommt ja noch..das wenn die anlage einen gewisse leistung übersteigt..zahlste auch noch zusätlich an den staat.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ronald BW


Sheherazade

Zitat von: selbiger am 02. Dezember 2024, 13:20:58zudem kommt ja noch..das wenn die anlage einen gewisse leistung übersteigt..zahlste auch noch zusätlich an den staat..

Immer dieses Geplärre ohne jegliches Hintergrundwissen. Ganz kurz und ganz grob: Für PV-Anlagen ab einer gewissen Größe bzw. mit Speicherkapazität zum Abführen (dann verkauft man den Strom sozusagen an den Energieversorger) muss man ein Gewerbe anmelden, dann hat man auch Einnahmen aus Erwerbstätigkeit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

@ selbiger

Dem Nutzer wird nicht der preiswerte Strom der Solaranlage als Gewinn angerechnet, sondern nur der Gewinn aus der Einspeisevergütung, also dem Anteil, den er nicht für eigene Zwecke benötigt (den Überschuss!)

Zitat von: selbiger am 02. Dezember 2024, 13:20:58was verstehst du daran nicht.

Kopfbahnhof

Zitat von: selbiger am 01. Dezember 2024, 16:03:02denn das JobCenter darf diese Gewinne als Einkommen anrechnen
Schade, dass ich nicht der Sohn von Biden bin, da könnte man unendlich viel Gewinn mit JC Bescheißen machen.

Jede Menge krumme Dinger drehen und trotzdem FREI sein :teuflisch:

Jo

Wenn du der Sohn von Biden wärst wüsstest du wohl nicht wissen wer oder was JC ist.
Und was hat das hier mit dem Thema zu tun?
Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -