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HG oder BG?

Begonnen von TG, 15. Dezember 2024, 15:35:49

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Ottokar

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Mutter und Sohn (17) leben in einer Wohnung zusammen. Der Sohn bezieht Lehrlingsgehalt, Kindergeld und Unterhalt und kann seinen Bedarf selber aufbringen. Sind sie eine BG oder HG?
Weder, noch.

Wenn der Sohn seinen Lebensunterhalt nach SGB II selbst erwirtschaftet, gehört er lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nicht mehr zur BG seiner Mutter. Der Sohn bildet dann seine eigene aber nicht anspruchsberechtigte BG.

Lt. Rechtsprechung liegt eine HG i.S.d. § 9 Abs. 5 SGB II vor, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird.
Diesen Fakt muss das JC lt. ständiger Rechtsprechung des BSG beweisen.
Der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet lt. BSG noch keine Wirtschaftsgemeinschaft. Das gemeinsame "Wirtschaften aus einem Topf" setzt lt. BSG vielmehr voraus, dass Jeder von seinem Einkommen für den Anderen vollumfänglich aufkommt.

Unabhängig davon ist die Berücksichtigung von Einkommen unverheirateter Kinder bei den Eltern in § 9 Abs. 2 SGB II jedoch ausgeschlossen.
Das hat zwangsläufig zur Folge, dass ein unverheiratetes Kind im Haushalt der Eltern auch keine HG (§ 9 Abs. 5 SGB II) mit den Eltern bilden kann, denn dann würde diese Regelung umgangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


TG

Danke Ottokar. Wo kann ich dieses Urteil finden?

Ottokar

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TG

Vielen Dank.
Da der Sohn bald volljährig wird, taucht die Frauge auf, ob es eine sinnvolle Option ist, wenn Mutter und Sohn einen Untermietvertrag machen. Wäre damit eine HG deutlicher nachzuweisen?

Ottokar

Du willst eine HG nachweisen? Also das Mutter und Sohn gemeinsam wirtschaften? Da braucht es keinen Untermietvertrag.
Sofern du eine HG ausschließen willst, wäre ein Untermietvertrag sinnvoll.
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