HG oder BG?

Begonnen von TG, 15. Dezember 2024, 15:35:49

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TG

Mutter und Sohn (17) leben in einer Wohnung zusammen. Der Sohn bezieht Lehrlingsgehalt, Kindergeld und Unterhalt und kann seinen Bedarf selber aufbringen.

Sind sie eine BG oder HG?

Müssen die Einkünfte des Sohnes bei einer HG offen gelegt werden?

Fettnäpfchen

TG

TG BG HG Süß  :zwinker:  (konnte ich mir nicht verkneifen)

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Sind sie eine BG oder HG?
Bis 25 Jahre und bei den Eltern wohnend ist man eine HG.

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Müssen die Einkünfte des Sohnes bei einer HG offen gelegt werden?
Ja
es könnte ja sein das er Anspruch auf Aufstockendes ALG 2 hat oder eben nicht. Kommt auch darauf an ob er oder die Mutter das KG bekommt. Damit kenne ich mich allerdings nicht wirklich aus da zu vielschichtig und ich nicht in der Materie drin bin.

Theoretisch melden sich da sicher noch andere User dazu.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 15:35:49Sind sie eine BG oder HG?
Nicht so einfach, aber ich tendiere zu HG, da der Sohn eigenes Einkommen hat.

Sicherlich wird gemeinsam gewirtschaftet, dann muss der Sohn sein Einkommen offen legen.
Es kann sogar sein, sein Einkommen wird bei der Mutter angerechnet, wodurch diese weniger Leistungen vom JC bekommt.

Da er kein JC benötigt, könnte er sich mit 18 dann auch eine eigene Bleibe suchen.

Sheherazade

Der 17-jährige Sohn bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Im Berechnungsbogen wird sich je nach Höhe seines Ausbildungsentgeltes und des Unterhalts kein Leistungsanspruch für den jungen Mann errechnen und ggf. überschüssiges Kindergeld wird bei der Mutter als Einkommen angerechnet.

Und ja, auch der Sohn muss seine Einkünfte offenlegen, sonst kann kann ja nichts berechnet werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 16:49:23Der 17-jährige Sohn bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft.

Warum keine HG?
 

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 16:49:23Der 17-jährige Sohn bildet mit seiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft
Ganz sicher?
Der Sohn hat ja sein eigenes Einkommen und braucht keine Hilfe vom JC.
Er zahlt dann nur seinen Anteil an der Miete und bei der Mutter wird entsprechend weniger gezahlt.

Darum ja, nicht so einfach zu sagen.
Eine HG wäre dann für den Sohn sicherlich besser, weil bei Mutter sein Einkommen nicht angerechnet werden kann.

Sheherazade

Der Sohn ist minderjährig und die Mutter bezieht Kindergeld für ihn - natürlich sind die beiden eine BG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TG

In ein paar Monaten ist der Sohn volljährig. Wie sieht es dann aus, wenn er das KG auf sich überleitet?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 17:32:49natürlich sind die beiden eine BG.
Was, wenn er das Kindergeld direkt bekommt, so lese ich es. (gut bekommt er nicht)
Da er in Ausbildung ist, geht das ja.

Ist halt immer so kompliziert ob HG oder BG :sad:


Sheherazade

Zitat von: TG am 15. Dezember 2024, 17:37:36Wie sieht es dann aus, wenn er das KG auf sich überleitet?

Das nutzt nur was, wenn der Sohn auch nicht mehr bei seiner Mutter wohnt. Dann erst wird die Familienkasse auch eine Weiterleitung einrichten auf Antrag.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2024, 17:46:35Dann erst wird die Familienkasse auch eine Weiterleitung einrichten
Damit hat das jetzt etwas zu tun, ob Kind noch zu Hause, oder nicht?

Hatte ich vor Jahren schon so, Kinder in Ausbildung, noch zu Hause lebend, Kindergeld ging direkt von der FK an sie.
Wurde gemacht, weil ich das KiGe eh nicht brauchte, da genug eigenes Einkommen.

Mal gelesen einfach geht anders :weisnich:

https://www.betanet.de/haushaltsgemeinschaft.html

Quinky

In dieser Situation entsteht nicht sofort eine BG. Das Gesetz sagt aus, wenn eine Person unter 25 Jahre durch sein Einkommen seinen Bedarf deckt (also theoretisch sogar bei einem Baby möglich), entsteht KEINE BG.
Ob bei dieser Situation eine BG entstanden ist, liegt am Einkommen minus Freibetrag plus Unterhalt seinem Bedarf gegenübergestellt. Es gibt ja hohe Azubilöhne, je nach dem welchen Beruf er ausübt, plus Unterhalt (es gibt ja auch freiwilligen Unterhalt, zwar selten).
Überschüssiges Kindergeld wird bei der Mutter angerechnet. Sollte der Sohn allerdings noch Teile seines Kindergeldes für seinen Bedarf benötigen, liegt eine BG vor. Sollte er das komplette Kindergeld nicht benötigen, liegt keine BG vor.
Bei der Berechnung Freibetrages ist zu berücksichtigen, das der Grundfreibetrag 520€ beträgt.

Ernie

P.S. Seit der Änderung auf 520€ Freibetrag, sind viele Azubis wieder in die elterliche BG zurückgefallen, in der sie vor nicht waren. Der Vorteil des höheren Freibetrages wurde durch den geringeren Regelsatz und die Angemessenheitsgrenze der BG wieder konterkarriert

TG

Zitat von: Quinky am 15. Dezember 2024, 18:16:00Ob bei dieser Situation eine BG entstanden ist, liegt am Einkommen minus Freibetrag plus Unterhalt seinem Bedarf gegenübergestellt.

Wird der Freibetrag des Sohnes vom brutto od. netto berechnet?
 

Quinky


TG

Ich danke euch für die Infos.