Wie kpmmt man vom Bürgergeld in Lastenzuschuss-Bezug?

Begonnen von Jeff, 13. Januar 2025, 11:28:09

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Jeff

Hallo,
wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?
Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?

Vielen Dank im voraus für weiterführende Antworten

Sheherazade

Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?

Einfach einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen, im Antrag gibt es die Möglichkeit den noch bestehenden Bürgergeldbezug anzugeben.

Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?

Nein, nichts von alledem.

Eine "Unterhaltsbefreiung" gibt es übrigens nicht, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird dann ggf. vom Jugendamt geprüft.
 
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger