Wie kpmmt man vom Bürgergeld in Lastenzuschuss-Bezug?

Begonnen von Jeff, 13. Januar 2025, 11:28:09

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Jeff

Hallo,
wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?
Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?

Vielen Dank im voraus für weiterführende Antworten

Sheherazade

Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09wenn man nur noch Lastenzuschuss möchte, wie geht man da vor?

Einfach einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen, im Antrag gibt es die Möglichkeit den noch bestehenden Bürgergeldbezug anzugeben.

Zitat von: Jeff am 13. Januar 2025, 11:28:09Bekommen Lastenzuschuss-Bezieher auch die Krankenkasse kostenlos, Befreiung von der Unterhaltszahlungspflicht für bei der Ex lebende Tochter und GEZ-Befreiung?

Nein, nichts von alledem.

Eine "Unterhaltsbefreiung" gibt es übrigens nicht, die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten wird dann ggf. vom Jugendamt geprüft.
 
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann