Von Bürgergeld zu Grundsicherung - Ablauf bei Erwerbsunfähigkeit

Begonnen von Shiruha, 08. Februar 2025, 17:18:35

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Shiruha

Hallo,

ich bin 04/24 von der Rehaklinik und jetzt aktuell vom ärztlichen Dienst der Argentur für Arbeit als erwerbsunfähig begutachtet worden.

Wie ist der reguläre Ablauf, wenn man aktuell in Bürgergeldbezug beim Jobcenter steht?

Hintergrund:
Am 21ten Januar hatte ich Termin bei meiner SB, die das Ergebnis des äDs mit mir besprochen hat. Ebenfalls anwesend waren die Frau der Argentur, der Reha Ableitung und meine Mutter als "Absicherung" für mich,da leider schon zu viel schief gegangen ist in der Vergangenheit.
Sowohl im Gespräch vor Ort als auch schriftlich via Email wurde mir erklärt, dass sie (die SB), das Ergebnis des Gutachtens an die Leistungsabteilung weiter gibt, diese sich dann bei mir melden und mich auffordern EU Rente zu beantragen:

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Nun kam heute der Brief der Leistungsabteilung in dem lediglich verlangt wird, dass ich diese Datenschutzbelehrung unterschreibe:

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Ist das der normale Ablauf und rechtens?

Und was genau bewirkt diese Belehrung?

Stellt das Jobcenter jetzt den Antrag bei der DRV oder was genau passiert nun?

Der beschriebene Ablauf laut SB ist das ja nicht. Ist das ein 'Fehler' der Leistungsabteilung oder hat meine SB sich da einfach geirrt?

Ich bin gerade extrem verunsichert. Immerhin geht es hier um meine Daten aus dem Gutachten (des ärztlichen Dienstes soweit ich das verstanden habe?).
Das thema EU Rente bzw Grundsicherung im Anschluss, da ich laut SB die Voraussetzungen für die Rente nicht erfülle, ist komplettes Neuland für mich. Ich habe im Moment Angst, dass ich was falsch machen könnte und dann mittellos dastehen.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

Shiruha


Xellos

Wie auch?

Was der arbeitsscheue Verein namens CDU sich da erträumt kommt eh nicht. Dazu müsste der Rentner ja auf 50,X kommen. Weder SPD, Grüne noch Linke werden seine feuchten Hassträume mitmachen. BSW und AfD haben auf Merz noch weniger Bock als eine Kugel durch den Kopf, von daher ...

Kopfbahnhof

Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35Und was genau bewirkt diese Belehrung?
Weitergabe deiner Daten, ich würde das nicht unterschreiben, gibt auch keine Pflicht es zu tun.

Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35tellt das Jobcenter jetzt den Antrag bei der DRV oder was genau passiert nun?
Nur wenn du selbst dich weigerst diesen Antrag bei der RV zu stellen.
Ansonsten muss dich das JC erst einmal dazu auffordern.

Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35da ich laut SB die Voraussetzungen für die Rente nicht erfülle
Woher soll SB das Wissen, dass kann nur die RV feststellen.

Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35habe im Moment Angst, dass ich was falsch machen könnte und dann mittellos dastehen
Dürfte unbegründet sein, da du ja Bürgergeld bekommst.

Mindestens erst man so lange bis evtl. ein Antrag auf EM Rente durch ist.
Aber so lange es keine Aufforderung vom JC dazu kommt, musst du nichts tun.

Es steht dir aber frei diesen dennoch zu stellen, wenn du möchtest.

Sheherazade

Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35Der beschriebene Ablauf laut SB ist das ja nicht.

Doch, ist es. Du hast ja selbst geschrieben:
Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35Sowohl im Gespräch vor Ort als auch schriftlich via Email wurde mir erklärt, dass sie (die SB), das Ergebnis des Gutachtens an die Leistungsabteilung weiter gibt,
Das geht aber nicht ohne deine Einwilligung, die du mit dem Formular schriftlich erklären musst.

Es geht um dieses Gutachten
Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35ich bin 04/24 von der Rehaklinik und jetzt aktuell vom ärztlichen Dienst der Argentur für Arbeit als erwerbsunfähig begutachtet worden.
, nicht um den Rentenantrag.
 
 
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Shiruha

#5
Zitat von: Xellos am 12. Februar 2025, 14:27:41Wie auch?

Was der arbeitsscheue Verein namens CDU sich da erträumt kommt eh nicht. Dazu müsste der Rentner ja auf 50,X kommen. Weder SPD, Grüne noch Linke werden seine feuchten Hassträume mitmachen. BSW und AfD haben auf Merz noch weniger Bock als eine Kugel durch den Kopf, von daher ...

Sei bitte so gut und lass politische Statements außen vor. Die haben hier nichts zu suchen und helfen mir auch nicht weiter. Danke


Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Februar 2025, 15:16:46Woher soll SB das Wissen, dass kann nur die RV feststellen.

Weil es gewisse Voraussetzungen gibt, die öffentlich einsehbar sind. Ich habe mich diesbezüglich mittlerweile selber informiert:

Paragraf 44 SGB VI a.F. - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Absatz 1 Paragraf 44 SGB VI a.F.:
Versicherte haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wenn sie

1 erwerbsunfähig sind,

2 in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben und


3 vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Und Punkt 2 trifft bei mir nicht zu. Ich bin ja alleine schon seit drei Jahren durchgehend krankgeschrieben.

Zitat von: KopfbahnhofDürfte unbegründet sein, da du ja Bürgergeld bekommst.

Mindestens erst man so lange bis evtl. ein Antrag auf EM Rente durch ist.
Aber so lange es keine Aufforderung vom JC dazu kommt, musst du nichts tun.

Das Bürgergeld wird mir aber antsprechend gestrichen oder sanktioniert wenn ich das Ding nicht unterschreibe. Und die Aufforderung vom JC kommt nicht, solange ich die Belehrung nicht unterschrieben habe.

Zitat von: Sheherazade am 12. Februar 2025, 15:43:57Doch, ist es. Du hast ja selbst geschrieben:
Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35Sowohl im Gespräch vor Ort als auch schriftlich via Email wurde mir erklärt, dass sie (die SB), das Ergebnis des Gutachtens an die Leistungsabteilung weiter gibt,
Das geht aber nicht ohne deine Einwilligung, die du mit dem Formular schriftlich erklären musst.

Nein, das Ganze KOMMT ja bereits von der Leistungsabteilung, WEIL die SB das Ergebnis an diese weiter gegeben hat. Das Ergebnis ist NICHT das ausführliche Gutachten, sondern das, was der ÄD als Resultat festgestellt hat. (Teil A)

ZitatEs geht um dieses Gutachten
Zitat von: Shiruha am 08. Februar 2025, 17:18:35ich bin 04/24 von der Rehaklinik und jetzt aktuell vom ärztlichen Dienst der Argentur für Arbeit als erwerbsunfähig begutachtet worden.
, nicht um den Rentenantrag.

Ich weiß, dass es um dieses Gutachten geht (um den Teil B, der nur dem ärztlichen Dienst vorliegt).
Was ich nicht möchte ist, dass meine SB Einsicht in meine Gesundheitsakte erhält, denn das hat sie schon mehrfach (auf Wegen die nicht rechtens sind) probiert und es geht sie überhaupt nichts an. Sie DARF da nicht mal Einsicht nehmen.

Mich irritiert einfach der Ablauf, der eben anders ist, als die SB mir das mitgeteilt hat.
SB: Gibt der LA Bescheid (erledigt). LA sagt mir, ich sollte Antrag auf Rente stellen

LA: Will eine unterschriebene Belerhung um die Daten vom ÄD weiter zu geben an, u.a. die RV.

Das ist eben doch ein anderer Ablauf als der, den die SB mir gesagt hat.

Mittlerweile habe ich mit meinem Stiefvater gesprochen. Der war zwar damals in ALG1 Bezug aber bei ihm lief das so ab, dass die Argentur, die DRV informiert hat. Diese hat ihm den Antrag für EMR zugeschickt. Er wurde NICHT von der Leistungsabteilung aufgefordert den Antrag selbst zu stellen.
Ich bin mittlerweile der Überzeugung, dass meine SB da einfach nicht genau Bescheid wusste und die Diskrepanzen daher stammen. Ich würde ja gerne einen Termin mit der Frau von der LA machen um direkt mit ihr zu sprechen, aber wie immer hänge ich nur in der Warteschleife fest und ein Rückruf findet nicht statt, wenn ich denn mal in dieses Call Center komme.

Kopfbahnhof

Zitat von: Shiruha am 12. Februar 2025, 17:51:38Und Punkt 2 trifft bei mir nicht z
Woher weißt du das?

Ob ein Anspruch besteht, kann nur die RV selbst prüfen und das ist bei jedem anders.
Punkt 2 muss also gar nicht zutreffen, man kann auch Anspruch haben wenn z.B. 6 Jahre ohne Job.

Zitat von: Shiruha am 12. Februar 2025, 17:51:38Das Bürgergeld wird mir aber antsprechend gestrichen oder sanktioniert wenn ich das Ding nicht unterschreibe.
Willst du jetzt woher wissen?
Rechtens wäre es auf keinen Fall, da kein Zwang möglich.

Zitat von: Shiruha am 12. Februar 2025, 17:51:38Er wurde NICHT von der Leistungsabteilung aufgefordert den Antrag selbst zu stellen
Warum wurde der dann zugesendet?

Fakt ist, bei begründeter Sachlage macht das JC es eben doch.
Erst bei einer Weigerung stellt es den Antrag selbst bei der RV.

Erste Seite im Antrag steht es sogar, wurden sei vom JC/AfA dazu aufgefordert den Antrag zu stellen mit 2 Antwortmöglichkeiten, ja oder nein.

miola

Hallo Shiruha,

du hast vollkommen recht, dass es eine sehr sensible Situation ist, in der etwas falsch gemacht werden kann. Es sagt einem nur keiner.

Fragen an dich (bitte präzise beantworten):

- Welche Institution hat die REHA veranlasst, bzw. finanziert (Arbeitsagentur/Jobcenter oder DRV)?
- Welche Institution hat das medizinische Gutachten veranlasst (Arbeitsagentur/Jobcenter oder DRV)?

Wenn im medizinischen Gutachten eine "Erwerbsminderung" (teil oder voll) festgestellt wurde, dann fällt man aus der Zuständigkeit bei Arbeitsagentur/Jobcenter raus. Das bedeutet, dass diese die Zahlungen von Leistungen einstellen. Das kann von Heute auf Morgen sein. Das ist äußerst sensibel.

Im Anschluss an ein Gutachten mit festgestellter "Erwerbsminderung" musst du(!) einen Rentenantrag bei der DRV [Bundesland] stellen. Diesen kannst nur du stellen. Formulare R0100 und R0810 ausfüllen und an die Rentenkasse (DRV) senden, per Einschreiben Rückschein (wichtig!). Dies hat Dringlichkeit! Denn, wenn kein Rentenantrag gestellt wird, fällt man wegen "Erwerbsminderung" bei Arbeitsagentur/Jobcenter raus und ist noch nicht bei der Rentenkasse und Sozialamt gemeldet. Man bekommt dann gar kein Geld mehr.

Für dich ist wichtig: Formular R0100 - Punkt 10.5.1 "Liegt der Rentenantragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit oder eines Jobcenters zugrunde?"
- Hier muss ein Häkchen gesetzt werden, wenn das medizinische Gutachten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aus veranlasst wurde, weil somit die Rentenkasse keines erstellen muss und das Ausfüllen weiterer Formulare (R0210 und R0215) wegfällt.

Absolut wichtig ist jetzt für dich: Ein Nachweis darüber, dass mittels eines medizinischen Gutachtens für deine Person eine "Erwerbsminderung" festgestellt wurde. (Brief vom Jobcenter oder dergleichen mit Erwähnung dieser Info.)
Wenn JA: Dann Rentenantrag ausfüllen und bei der Rentenkasse einreichen. Es besteht dabei eine Dringlichkeit! Weil sonst Wegfall aller Leistungsbezüge.

Wenn die durch die DRV berechnete Höhe der Rente + weitere Bezüge zu niedrig sind (Existenzminimum) sendet die DRV eine Info an dich und an das Sozialamt. Es muss dann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Deswegen gibt es im Formular R0100 einen Punkt, bei dem du den Anfang der Rente eintragen kannst. Das Datum sollte nicht allzuweit entfernt liegen.

PS: Die Belehrung kannst du unterschreiben. Sie ist insoweit sinnlos, weil eine gesetzliche Pflicht besteht, dass die darin erwähnten Institutionen ihre Informationen austauschen müssen(!).

Kopfbahnhof

Zitat von: miola am 14. Februar 2025, 19:03:43Das bedeutet, dass diese die Zahlungen von Leistungen einstellen. Das kann von Heute auf Morgen sein
Völlig falsch

Zitat von: miola am 14. Februar 2025, 19:03:43Man bekommt dann gar kein Geld mehr.
Auch falsch

Zitat von: miola am 14. Februar 2025, 19:03:43und an die Rentenkasse (DRV) senden, per Einschreiben Rückschein (wichtig!)
Mittlerweile kann man das auch per Telefon erledigen.

Zitat von: miola am 14. Februar 2025, 19:03:43weil somit die Rentenkasse keines erstellen muss
Die RV macht dennoch ihr eigenes Gutachten.

Zitat von: miola am 14. Februar 2025, 19:03:43Weil sonst Wegfall aller Leistungsbezüge.
Falsch

Zitat von: miola am 14. Februar 2025, 19:03:43Es muss dann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden
Wiederholt falsch

Woher hast du all diese Informationen nur?





miola

@Kopfbahnhof, deine "falsch" sind falsch. Du scheinst keine Ahnung von der Praxis zu haben. Die Jobcenter nutzen jede Gelegenheit nicht mehr (zweideutig) zu zahlen. Alles weitere soll das Amtsgericht erledigen. Die kürzen zuerst und fragen danach nicht. Bei dem Fall hier hat das JC gute Karten, weil es nicht (mehr) zuständig ist.

Es besteht gesetzliche Informationspflicht (bei Änderungen betreffend den Leistungsbezug) zwischen DRV und JC. Zudem besteht Dringlichkeit bei der Rentenantragstellung, nachdem Erwerbsminderung festgestellt wurde. Bekommt die DRV - nach der von ihr gestellten Aufforderung, einen Rentenantrag einzureichen - nach 4-6 Wochen keinen solchen, schließt sie die Bearbeitung und geht davon aus, dass keine Rente beantragt wird und meldet dies dem JC. Das JC beendet wegen nicht-mehr-zuständig den Leistungsbezug. Ende aus.

Oder denkst du, dass JC zahlt bei Erwerbsminderung ewig weiter? Vergiss es. JC zahlt nur bei "arbeitsfähig" oder "rehabilitierbar" - SGB II. Erwerbsminderung ist SGB XII und Sozialamt.

"per Telefon erledigen", mittlerweile nur noch mit Akutterminen. Vor Ort Termine (Beratungsstellen) mit halbes Jahr Wartezeit. Es soll online gemacht werden. Wobei hier gilt: Hauptsache erstmal den R0100 eingereicht. Alles weiter kann nachgereicht werden.

Ja, schon klar, alles falsch ...

Kopfbahnhof

Zitat von: miola am 17. Februar 2025, 23:15:16Du scheinst keine Ahnung von der Praxis zu haben
Lese Dir Deine Antworten besser noch mal genauer durch.

Dann kommst Du evtl. von selbst darauf.