Wieviele Wohnungsabsagen bei Widerspruch

Begonnen von Slash86, 28. Februar 2025, 10:27:01

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Sheherazade

Was ist denn jetzt offen, ein Widerspruch? Wenn ja, von wann und gegen was?

Ich steige hier gerade ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch, selbst, wenn ich beide Threads hintereinander lese.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59Im Prinzip hilft jetzt nur noch ein Anwalt und Klage einreichen, oder ?

Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 08:27:59Sie war zwischenzeitlich beim Gesundheitsamt und der Amtsarzt dort hat die Unzumutbarkeit des Umzugs bestätigt.
Das braucht sie in schriftlicher Form ansonsten kann sie gar nichts unternehmen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Slash86

Offen ist der Widerspruch gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrages. Der Widerspruch erfolgte Anfang März.
Klar die haben jetzt theoretisch bis Anfang Juni Zeit für die Entscheidung und dann könnte man Untätigkeitsklage oder wie sich das nennt erheben. Das Problem ist halt, dass Sie nachweislich ohne Geld da steht und die Sachbearbeiter das offenbar absichtlich mit der Frist ausreizen wollen.

Schriftlich hat sie wie gesagt das Gutachten vorliegen in dem der Umzug als unzumutbar attestiert wird.

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 17:42:09Schriftlich hat sie wie gesagt das Gutachten vorliegen in dem der Umzug als unzumutbar attestiert wird.
und als Ergänzung zum Widerspruch vom xx.xx.xxxx dem JC schon nachweislich zukommen lassen.
Gleich mit dem Hinweis dass das JC das Gutachten zu akzeptieren hat und die dementsprechende Rücknahme der KSA und die weitere Übernahme der Leistungen wieder herstellen soll.

Ü.-Antrag  :scratch:
Widerspruch wegen  :scratch:
schon irgendwelche Kürzungen? :scratch:
zweiter Thread :scratch:
 
Kannst du nochmal eine Stichpunktartige Zusammenstellung geben denn mir geht es wie
Zitat von: Sheherazade am 28. April 2025, 14:53:08Ich steige hier gerade ehrlich gesagt nicht mehr ganz durch, selbst, wenn ich beide Threads hintereinander lese.

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Slash86

ja klar also ...

- Kostensenkungsverfahren im ... April ? 2024 erhalten
- WBA gestellt im November 2024 (mit Verweis auf das Gutachten aus 2023 welches massive psychische Probleme attestiert)
- Bescheid mit gekürzten KDU erhalten (bereits vorliegende Gutachten wurden ignoriert) im Dezember 2024
- Überprüfungsantrag gestellt zum Bescheid Dezember 2024 doch die vollen KDU zu übernehmen und erneut auf das Gutachten verwiesen
- Februar 2025 Überprüfungsantrag abgelehnt (Begründung keine Beweise obwohl das Gutachten über gesundheitliche Einschränkungen vorlag, die Sachbearbeiterin hat es nur absichtlich nicht berücksichtigt.)
- März 2025 Widerspruch gegen Ablehnung des Überprüfungsantrags mit Absagen zur Wohnungssuche und dem besagten Gutachten
- April 2025 Anschreiben das Gutachten reiche nicht aus, es soll das Gutachten vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft werden / Auftrag des Jobcenters beim Gesundheitsamt zur Überprüfung ob Umzug zumutbar oder nicht
- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt.
- Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.


Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12ja klar also ...
:danke: für die Zusammenfassung!

Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12- März 2025 Widerspruch gegen Ablehnung des Überprüfungsantrags mit Absagen zur Wohnungssuche und dem besagten Gutachten
- April 2025 Anschreiben das Gutachten reiche nicht aus, es soll das Gutachten vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft werden / Auftrag des Jobcenters beim Gesundheitsamt zur Überprüfung ob Umzug zumutbar oder nicht
also geht es um den Widerspruch und das aus dem April ist die Antwort vom JC wegen dem alten Gutachten mit Auftrag für ein neues.
Korrekt?

Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt. - Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.
Das wurde dann bestätigt und weil nur vom JC telefoniert wurde gibt es bis jetzt keine schriftliche Antwort.
Korrekt?

Leistungspflicht des Leistungsträgers
Zitat§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Wenn ja dann würde ich jetzt das JC mit
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. April 2025, 18:11:47Ergänzung zum Widerspruch vom xx.xx.xxxx dem JC
auch wenn es das JC schon hat eine Kopie des Gutachten nachweislich zustellen.
Dabei auf dem Anschreiben erwähnen dass du ein Anrecht auf einen schriftlichen Bescheid hast und nicht wie am xx.xx.xxxx telefonisch mit so einer Aussage abgespeist wirst.
es jetzt eindeutig klar ist das der Umzug nicht zumutbar ist und das JC aufgrund dessen die KdUH vollständig tragen muss.
und du auf einen sofortigen schriftlichen Bescheid besteht (§ 17 SGB 1) damit du die weiteren nötigen rechtlichen Schritte leisten kannst.


Dann kannst du noch eine Beschwerde über den SB in Betracht ziehen ebenso auch beim KRM und (vllt. auch im Anschreiben erwähnen, dass liegt an Dir) ganz krass wäre dann noch die Möglichkeit die unten angehängt ist.

MfG FN

ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB. Danach ist derjenige, der den Schaden verursacht hat, hier ein Amt durch einen falschen oder nicht erfolgten Verwaltungsakt, verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bei einem korrekten Verwaltungsakt bestehen würde.
D.h. also, dem Geschädigten alle Kosten zu erstatten, die ihm Aufgrund des falschen oder fehlenden Verwaltungsaktes entstanden sind. Das können z.B. sein: Zinsen, Mahngebühren Dritter, Portokosten, Kopierkosten, ja sogar Kosten, welche durch Wohnungsverlust entstanden sind, wenn  dieser durch Mietschulden Aufgrund eines fehlenden oder falschen Verwaltungsaktes entstanden ist. Ob das Amt den Fehler hier grob fahrlässig verursacht hat oder nicht, ist dabei vollkommen unrelevant, wobei bei einer staatlichen Behörde ohnehin eine besondere Sorgfaltspflicht gefordert ist. Es zählt hier einzig, ob ein Schaden entstanden ist.
Dieser Schadensersatz muss, falls erforderlich, beim Landgericht (Anwaltszwang) eingeklagt werden (Amtshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB).
Nur wenn der Schaden in Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Klage beim Sozialgericht steht, kann man in diesem Klageverfahren auch Schadensersatz mit beantragen.
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Slash86

Zitatalso geht es um den Widerspruch und das aus dem April ist die Antwort vom JC wegen dem alten Gutachten mit Auftrag für ein neues.
Korrekt?

Korrekt!  :grins:

Zitat
Zitat von: Slash86 am 28. April 2025, 18:31:12- Ende April 2025 Termin beim Amtsarzt, dieser bestätigt bei einer persönlichen Begutachtung die Unzumutbarkeit des Umzugs, Jobcenter und Kundin wird das Gutachten ausgehändigt. - Auch Ende April 2025 Jobcenter ruft Kundin an, das Gutachten reiche nicht aus. Wohlgemerkt das vom Jobcenter selbst in Auftrag gegebene, neue Gutachten.
Das wurde dann bestätigt und weil nur vom JC telefoniert wurde gibt es bis jetzt keine schriftliche Antwort.
Korrekt?

Quasi korrekt, es wurde ja ein ganz neues Gutachten erstellt aus dem hervorgeht, dass ein Umzug unter keinen Umständen zumutbar ist.
Schriftlich  gibt es die Antwort (noch) nicht, korrekt.


Das Gutachten nochmal schriftlich zustellen mit Aufforderung endlich zu handeln wäre dann natürlich der nächste logische Schritt, danke.
Die Frage ist halt ergibt es bei der Sturheit des JC bzw. deren Sachbearbeiter Sinn das noch selber zu machen oder würde da einfach der Weg über den Anwalt und Gericht mehr Gewicht in die Sache bringen?

Ich für meinen Teil würde denen ganz klar schreiben, dass sie gefälligst das Gutachten zu akzeptieren haben ansonsten wird man sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen die es da gibt, von Dienstaufsichtsbeschwerde über Anzeige bis hin zur Schadensersatzklage.

Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 29. April 2025, 18:21:58Das Gutachten nochmal schriftlich zustellen mit Aufforderung endlich zu handeln wäre dann natürlich der nächste logische Schritt, danke. Die Frage ist halt ergibt es bei der Sturheit des JC bzw. deren Sachbearbeiter Sinn das noch selber zu machen oder würde da einfach der Weg über den Anwalt und Gericht mehr Gewicht in die Sache bringen?

Mach es doch einfach wie du es im ersten Satz bestätigt hast. Dir wurde der Text ja quasi schon vordiktiert.

Anwalt und Gericht sind hier erstmal nur zeitverzögernd.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Pit66

Zitat von: Slash86 am 29. April 2025, 18:21:58Ich für meinen Teil würde denen ganz klar schreiben, dass sie gefälligst das Gutachten zu akzeptieren haben ansonsten wird man sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen die es da gibt, von Dienstaufsichtsbeschwerde über Anzeige bis hin zur Schadensersatzklage.

aber sowas von gefälligst zu akzeptieren...dann werden die im JC aber mächtig Zittern...   ( oder eher Lacher ??)

Hast du denn schon bezüglich Wohnungssuche einiges gesucht und dokumentiert? Ist ja schon einige zeit vergangen.

Und dann stelle mal die Gutachten und Bescheide mal hier anonym rein.

Pitt

Slash86

Ob die dann zittern oder lachen soll mir relativ egal sein.

Ich habe wie gesagt gar nichts gemacht, das ist nicht mein Fall. Aber ja in dem Widerspruch wurden etliche Absagen zu Wohnungsanfragen mitgeschickt.

Die Gutachten liegen mir auch nicht zum einstellen vor.

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 29. April 2025, 18:21:58Das Gutachten nochmal schriftlich zustellen mit Aufforderung endlich zu handeln wäre dann natürlich der nächste logische Schritt, danke.
Du meinst das Gutachten nochmal zuzustellen und nicht zustellen denke ich mal.

Zitat von: Sheherazade am 29. April 2025, 18:34:50Mach es doch einfach wie du es im ersten Satz bestätigt hast. Dir wurde der Text ja quasi schon vordiktiert.
Genau so solltest du jetzt agieren.
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2025, 18:34:50Anwalt und Gericht sind hier erstmal nur zeitverzögernd.
:ok:

MfG FN
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Slash86

Es wird immer abstruser. Passt up, jetzt kommts.

Das Gutachten wird deswegen nicht anerkannt bzw "reicht nicht", weil man unterstellt der Amtsarzt würde die Person privat kennen und das Gutachten sei daher ein Gefälligkeitsgutachten.

Eine Einladung für einen Termin im Juli bei einem anderen Arzt ist auch eingetroffen.
Im Juli ist aber auch die Frist von 3 Monaten für die Bearbeitung des Widerspruchs längst abgelaufen.

Kann man in so einem Fall vorab Untätigkeitsklage einreichen ?

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 03. Mai 2025, 16:54:31Es wird immer abstruser. Passt up, jetzt kommts.

Das Gutachten wird deswegen nicht anerkannt bzw "reicht nicht", weil man unterstellt der Amtsarzt würde die Person privat kennen und das Gutachten sei daher ein Gefälligkeitsgutachten.

Eine Einladung für einen Termin im Juli bei einem anderen Arzt ist auch eingetroffen.
Im Juli ist aber auch die Frist von 3 Monaten für die Bearbeitung des Widerspruchs längst abgelaufen.

Kann man in so einem Fall vorab Untätigkeitsklage einreichen ?
:weisnich:
Nur dass die einen Vollsch.ss haben das steht für mich fest.

Das hat mal nichts mehr damit zu tun das die sparen sollen sondern dünkt mir nach extremem Amtsmißbrauch ihrer Position, der Steuergelder und  durch Unfähigkeit.
Würde mich nicht wundern wenn es strafbar wäre und am besten fragst du da mal bei dem letzte Gutachter (der Amtsarzt würde die Person privat kennen damit sollte das kein Problem sein) was er denn davon hält denn dem wird ja auch etwas unterstellt was sich so ein Amtsarzt nicht gefallen lassen sollte.


Vllt. meldet sich da ja jemand von den Usern hier die da Ahnung haben
oder du fragst einen RA dazu.

Zitat von: Slash86 am 03. Mai 2025, 16:54:31Eine Einladung für einen Termin im Juli bei einem anderen Arzt ist auch eingetroffen.
Ein Gutachten hat normal eine Gültigkeit bis drei Jahre und das Prozedere ist ja so aufgebaut um Kosten zu sparen deswegen muss da schon sehr genau begründet sein warum es nochmal gemacht werden soll. Sprich du solltest dieses Schreiben hier anonymisiert einstellen.

MfG FN
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Slash86

Wie gesagt da es nicht mein Fall ist habe ich auch keinen Zugriff auf die Bescheide.

Für mich klingt das aber auch eher nach einer persönlichen Sache. Dass Gutachten in dem Ausmaß ignoriert
und/oder angezweifelt werden ist schon recht ungewöhnlich.
Wenn es jetzt vom Hausarzt kommen würde ok aber der Amtsarzt hat im Auftrag des Jobcenters das Gutachten erstellt. Ich würde jetzt mal behaupten wenn der Amtsarzt geschrieben hätte Umzug sei möglich hätten die das Gutachten so anerkannt.

Ich werde ihr jetzt raten zu einem Anwalt zu gehen und per Eilantrag die Zahlung zu erwirken bis die Sache geklärt ist. Zudem sollte der Anwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfassen und der Amtsleitung zukommen lassen.

Fettnäpfchen

Slash86

Zitat von: Slash86 am 04. Mai 2025, 09:21:32Wie gesagt da es nicht mein Fall ist habe ich auch keinen Zugriff auf die Bescheide.
Ja und wenn die hierbei nicht mitmachen bringt es eh nichts noch mehr dazu zu schreiben.

Zitat von: Slash86 am 04. Mai 2025, 09:21:32Ich werde ihr jetzt raten zu einem Anwalt zu gehen
:ok:

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