Selbständig als Bürgergeldempfänger / hier: Ratenkauf PKW

Begonnen von rubenp, 08. März 2025, 16:30:37

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rubenp

Hallo Leute,

ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und verdiene mir selbständig ca. 100 bis 300 Euro im Monat dazu. Möchte das gerne ausbauen und möchte einen günstigen PKW (100% Gewerbe, keine Privatnutzung) kaufen.

Für denn Fall, dass ich den PKW auf Raten kaufen möchte (z. B. 3 Raten), wird das Jobcenter diese 3 Ratenzahlungen als Geschäftsausgabe anerkennen?

Irgendwo hatte ich mal beiläufig gelesen, dass das Jobcenter betriebliche Dinge die auf Raten gekauft werden,  bzw. auf Kredit gekauft werden nicht anerkennt.

Könnt ihr mir dazu bitte mal was sagen. Würde mich sehr über Hilfe freuen!

Ronald BW

Wenn das vom Finanzamt als Geschäftsfahrzeug anerkannt wird sind das Geschäftsausgaben.
Keine Privatnutzung bedeutet aber Fahrtenbuch oder ein anderes Fahrzeug ist vorhanden,
Mofa geht auch. Fahrrad musst du klären.
Es kommt auch darauf an wie das beim Finanzamt abgesetzt wird.Also welcher Zeitraum.
Alles auf einmal wird weder beim Finanzamt noch beim JC sinnvoll sein.


oldtom

Zitat von: Ronald BW am 08. März 2025, 17:42:58Wenn das vom Finanzamt als Geschäftsfahrzeug anerkannt wird sind das Geschäftsausgaben.
Keine Privatnutzung bedeutet aber Fahrtenbuch oder ein anderes Fahrzeug ist vorhanden,
Mofa geht auch. Fahrrad musst du klären.
Es kommt auch darauf an wie das beim Finanzamt abgesetzt wird.Also welcher Zeitraum.
Alles auf einmal wird weder beim Finanzamt noch beim JC sinnvoll sein.
Ähh... ich habe darüber jetzt etwas nachgedacht... das Thema KFZ im Betriebsvermögen ist schon ohne das ein Jobcenter mitmischt so'n Thema...

Aber bei den Eckdaten die du da so grob andeutest....(Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, das du da keine GmbH oder etwas noch schrägeres hast oder im handelsrechtlichen Sinne Kaufmann bist), Wirst du eine EÜR machen, das betrieblich genutzte "Vermögen" zwecks AfA im Anlageverzeichnis führen...

Jetzt nur mal angenommen, es existiert im Steuerrecht kein § der Unsinn unterbindet findet, der sofort einschreitet, sähe das ja so aus:

Egal was da an Kosten und Umsätzen so unterwegs ist, du sagst du hattest bis jetzt einen Nettoertrag von ca. 3000,-€ (is ja nicht schlimm, hatte google ja auch lange)
Mit dem Auto in den Kosten gehe ich mal vorsichtig davon aus, dass du eine Top Chance hast zunächst ein negatives Betriebsergebnis einzufahren. Das kann jetzt je nach Auto unterschiedlich katastrophal ausfallen. (Vorausgesetzt beim Finanzamt geht da schon nichts schief)

Was willst du jetzt dem Jobcenter erzählen? Hallo, Hab dieses Jahr 5000,-€ Verlust mit meiner Selbständigkeit  - den habe ich, wie das nun mal bei Einzelunternehmen so ist - aus Privatvermögen bestritten...
Nur zur Sicherheit: Du kannst die Karre auch nicht im Anschaffungsjahr in die Kosten nehmen - deshalb sind Firmenwagen ja auch so oft geleast...

Das Ganze ist unerfreulich bis teuer. Ich bin faul und geizig, deshalb hab ich das immer so gemacht: Privat hatte ich einen ollen Kombi - und einen großen Autovermieter ein paar Straßen weiter. Wenn ich so ca. 10 Tage pro Monat irgendwo in Deutschland z.B. Kunden besuchen wollte, hab ich ein Auto gemietet.
Die haben eine Reihe von Vorteilen:
- immer Neu
- immer sauber
- nie Probleme mit der Anerkennung als Kosten gehabt

und kleiner Zusatzspaß:
Ich hab immer Mittelklasse gemietet und meist per upgrade mindestens 1-2 Klassen höher vom Hof gefahren.
Einziger Nachteil: Ist der Hobel zu nobel mit dem du beim Kunden aufläufst fangen die an über deine Preise zu diskutieren :teuflisch:
Aber selbst sowas funktioniert erst, wenn du deinen Gewinn ein wenig :mocking: steigerst.. und dann hat das mit Jobcenter erstmal auch nichts zu tun..kann aber wieder kommen :lachen:


rubenp

nein, es wird kein Verlust entstehen. Durch das Fahrzeug so viel mehr Einnahmen, dass niemals ein Verlust wegen der Kosten für den PKW entstehen kann.

Es ist keine GmbH, sondern ich habe dmals als Privatperson eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Gebietskörperschaft eingereicht. So ist es heute immer noch.

Es geht wirklich rein um die Betrachtung beim Jobcenter.

Es muss zwingend der PKW gekauft werden.

Die Frage ist, gibt es Gesetze oder Rechtsprechnung, wonach das Jobcenter die Kosten für das Fahrzeug

-Kaufpreis
-Kfz Steuer
-Haftpflichtversicherung PKW
-Reparaturen
-Benzin


nicht anerkennt, wenn dieses Fahrzeug von mir zuvor

a) auf 3 Raten (z. B. 3 x 500 Euro)
b) mit Geld aus Darlehen (in dem Beispiel 1500 Euro) z. B. von der Mutter oder Freund

gekauft worden ist.

Würde mich über Hilfe freuen.

oldtom

#4
Wie gesagt mit Jobcenter kenne ich mich diesbezüglich nicht aus - vielleicht verstehe ich das ja falsch, aber ich sehe das so.

In erster Linie bist dann mal Selbstständig , betreibst ein Gewerbe. Da schlägt man sich zunächstmal mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, sowie der Krankenkasse rum. Ist das Betriebsergebnis am Ende so schlecht ist, das du aufstocken musst, bekommst du vom Jobcenter etwas dazu...
Das hab ich mal gesehen ... wie gut das Klappt kann ich nicht sagen.
Und was das damit zu tun hat ob du da etwas in Raten bezahlst oder dir Geld von Mutter leihst... welche Rolle soll das spielen? Was soll das Jobcenter da "anerkennen"?? Du sprichst in Rätseln!?

Was du da anführst, sind Kosten, die den Gewinn mindern - ja und???
Wahrscheinlich wird es eher darum gehen, ob eine Investition ins Betriebsvermögen als irgendwie  sinnvoll erscheint. Sonst könnte man auf Amteskosten ja das Betriebsvermögen aufpumpen bis ultimo... wenn das geht, sagt mir Bescheid ..

Ronald BW

Wenn du einen Betrieb hast kann dir das Jobcenter nicht verbieten zu investieren.
Versuchen schon eher.
Es ist auch nicht alles mit einem Gesetz geregelt.

oldtom

Zitat von: Ronald BW am 09. März 2025, 22:31:54Wenn du einen Betrieb hast kann dir das Jobcenter nicht verbieten zu investieren.
Versuchen schon eher.
Es ist auch nicht alles mit einem Gesetz geregelt.
Naja, ich hab ja gesagt, ich hab das mal gesehen - und weiß nicht ob das gut funktioniert....das war etwas verkürzt..
Ich habe mal versucht mit so einem "Aufstocker" (im Osten) zusammen zuarbeiten. War eine Katastrophe.

Wir haben vieles versucht und ich hab da echt Geld und Nerven gelassen:

Wir hatten uns bei einem Kunden  Kennengelernt und angefreundet. Ich wollte einenen Nebenverdienst / zweites Standbein und ihn aus dem AlG2 Mist helfen...

Das war aber überhaupt nicht so einfach: Er wollte eine Maschine für seine Werkstatt kaufen... Ich Gut,beteilige mich  dann überweise ich dir 10k... Nee, geht nicht, Amt Zufluss... mh.. OK... dann trage ich Kosten.. mmh, gut.. Ergebnis: Das Amt freut sich über den Gewinn und fordert Geld zurück (was ja eigentlich Geld war, dass ich durch Übernahme der Kosten, die bei Ihm nicht auftauchen,  bereitgestellt hatte) die dumme Steuerberaterin hatte da irgendwie auch keinen Plan...
Hat mich am Ende 5 stellig Geld gekostet... deshalb gehe ich bei dieser Aufstockerei so auf die Barrikaden... :wand:  :wand:  :teuflisch:

Sheherazade

Zitat von: oldtom am 10. März 2025, 00:58:53Das Amt freut sich über den Gewinn und fordert Geld zurück (was ja eigentlich Geld war, dass ich durch Übernahme der Kosten, die bei Ihm nicht auftauchen, bereitgestellt hatte)

Mit einem ordentlichen Darlehensvertrag wären die Kosten aufgetaucht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jo

@rubenp

-Kfz Steuer
-Haftpflichtversicherung PKW
-Reparaturen
-Benzin

Falls du das Auto auch privat nutzt, diese Nutzung aber unter 50 Prozent der insgesamten Kilometerleistung bleibt, ist es ein betriebliches Fahrzeug und obig aufgeführtes wird übernommen. Beziehungsweise gewinnmindernd angerechnet.
Bei der Anlage EKS (alle 6 Monate bei Selbständigen) musst du dann halt die privaten Kilometer angeben
und von den Unkosten abziehen.
Was den Kaufpreis betrifft, da würde ich direkt beim Jobcenter nachfragen.
Die Lebenserwartung von Männern in den USA liegt bei 76,86 Jahren. Vielleicht ist die Zeit aktuell unsere größte Hoffnung.

Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -

peter_m

Bevor hier weiter herumgeschwafelt wird:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf

Zu Abschnitt 7 Darlehen
Darlehen sind alle Zahlungseingänge, für die eine Rückzahlungsverpflichtung eingegangen wurde, also auch Zahlungen von
Verwandten oder Freunden. Bei betrieblichen Darlehen legen Sie bitte als Nachweis den entsprechenden Darlehensvertrag
vor (persönliche Daten des Darlehensgebers sind zu schwärzen). Bei Darlehen von Verwandten oder Bekannten weisen Sie
bitte die Höhe, den Zahlungseingang und die Rückzahlungsverpflichtung nach. Dies kann in einfachster Form erfolgen.
Darlehen und die damit getätigten Ausgaben fließen nicht in die Gewinnermittlung ein, wohl aber die Beträge, die zur Tilgung
des Darlehens eingesetzt werden sowie die für das Darlehen anfallenden Schuldzinsen. Diese sind als Betriebsausgabe
anzuerkennen. Solche Ausgaben tragen Sie bitte unter B15 und B16 ein.
Bitte beachten Sie, dass die Betriebsausgaben um einen Betrag bis zur Höhe des aufgenommenen Darlehens vermindert
werden, wenn Sie dieses nicht oder nicht vollständig für eine Investition einsetzen.

Jo

Der TE hat eine Frage gestellt, diese wurde versucht nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Was ist daran "Geschwafel?"
Die Lebenserwartung von Männern in den USA liegt bei 76,86 Jahren. Vielleicht ist die Zeit aktuell unsere größte Hoffnung.

Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2025, 09:14:08Mit einem ordentlichen Darlehensvertrag wären die Kosten aufgetaucht.
:wand:
Jo, das ist die "Sachbearbeiterdenke". So funktioniert das aber nicht. Ohne da in's Detail gehen zu wollen...
Ich war ja an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert und er wollte unbedingt "selbständig" bleiben. Aber als ich das erste mal seine "Werkstadt" und sein "Büro" gesehen habe - und das Gemurkse mit dem Jobcenter.... :wand: war klar: So wird das nichts.

Ein Darlehen hätte da ja nichts gebracht: Hätte dem Sinn wiedersprochen und - eigentlich auch für Verwaltungsangestelle verständlich - wäre auch gar nicht zu beziffern gewesen.

Als erstes sollte er von dem Jobcenter loskommen und unsinnige Arbeiten gegen lächerliches Studenhonorar lassen und die Aufträge bearbeiten, die ich ihm verschaffe - ansonste sich zurücklehnen. Ich dachte das geht recht schnell und das es etwas Geld und Arbeit für mich wäre OK.
...und Naja ging es ja - wie sich später zeigte auch - nur der Kollege hat das gar nicht mitbekommen!
(Der denkt bis heute noch die ganzen Aufträge z.B. seien wie Manna vom Himmel gefallen ...)

Der Grund weshalb ich aber den kollegen hier so einrede ist genau dieser:

Mein Patient hat genau den Fehler gemacht:

Weil die Umsätze explodiert sind sind auch erstmal die Kosten exolodiert (Neue Werkstatt, Maschinen, Materialeinkauf etc.) d.h. am ende des Monats steht da gar nicht soviel auf dem Konto, aber als Betriebsvermögen ( Lagerbestand und Anlagegüter in den Ecken).
Ergebnis mir hat er die Ohren vollgeheult alles ist so teuer und hat weiter aufgestockt....

Ende vom Lied: Bei der nächsten Prüfung hat das Jobcenter mal fix so'n Jahr zurückgefordert..

Deswegen sag ich ja - ich weiß nicht wie genau da das Jobcenter tickt - nur muss man halt im Auge behalten was man verdient - und bloß schnell weg von dem Verein.

und andersherum:

Bin ich mir sicher, das das Jobcenter auch nicht darauf abfährt, wenn der Aufstocker Verluste vorträgt. Deshalb war ich ja bereit - übrigens aus meinen bescheidenen bereits versteuerten Talern - da etwas anzuschieben.(Das Abenteuer gilt so ja auch bei mir nicht als Betriebsausgabe, sondern privates Hobby)




Sheherazade

Zitat von: rubenp am 08. März 2025, 16:30:37ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und verdiene mir selbständig ca. 100 bis 300 Euro im Monat dazu. Möchte das gerne ausbauen und möchte einen günstigen PKW (100% Gewerbe, keine Privatnutzung) kaufen. Für denn Fall, dass ich den PKW auf Raten kaufen möchte (z. B. 3 Raten), wird das Jobcenter diese 3 Ratenzahlungen als Geschäftsausgabe anerkennen?

Was soll das sein, ein 900€-Auto? Du kannst nicht mehr an Geschäftsausgaben geltend machen als du Einkommen hast. Bzw. kannst du schon, dann bleibst du aber auf den Kosten sitzen, denn das Jobcenter rechnet nicht im Minusbereich.

Zitat von: oldtom am 10. März 2025, 10:51:00Jo, das ist die "Sachbearbeiterdenke".

Nein, nur logisches Denken und entspringt dem Rechnungswesen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: peter_m am 10. März 2025, 09:35:01Bevor hier weiter herumgeschwafelt wird:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf
Trotzdem danke für den Link :grins:
ZitatAngemessenheit und Verhältnismäßigkeit von Ausgaben
Grundsätzlich gilt, dass Ausgaben nicht berücksichtigt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder
offensichtlich  nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II entsprechen , die
Ausgaben also wirtschaftlich nicht angemessen sind. Nach den Vorschriften des SGB II sind Sie ganz allgemein verpflichtet,
Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermindern. Dazu haben Sie bei Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere auch die
Möglichkeiten der Kostenvermeidung und -optimierung  zu nutzen. Überteuerte oder Luxusartikel können nicht ungeprüft als
Ausgabe berücksichtigt werden.
Beispiel:
Eine selbständig erwerbstätige Person benötigt einen  PC lediglich für das Schreiben einfacher Angebote und
Rechnungen. Ein Computer der Spitzenklasse ist hierfür nicht erforderlich, ein einfaches Modell zu einem günstigen
Preis ist ausreichend.

Was ist bei höheren Investitionen zu beachten?
Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (zum Beispiel Anschaffung
  höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind  .
Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen, auch wenn der
Bewilligungszeitraum schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann,
und ob aufgrund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist.
Berücksichtigung von nachgewiesenen Einnahmen und Ausgaben
Ihr Jobcenter ist berechtigt, bei der abschließenden Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit Ihre
Betriebseinnahmen angemessen höher zu schätzen, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe offensichtlich
nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Es ist außerdem berechtigt, Betriebsausgaben bei der Berechnung nicht zu
berücksichtigen, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht

Das meine ich mit meinem  Geschwafel. Da sitzt da halt so ein Staatsbediensteter und erzählt, was "Angemessen" ist... :wand: So betreibt man tatsächlich maximal einen Kiosk. (Nebenbei: Bis letzte Woche waren ja auch Infrastrukturausgben "vermeidbar")

Mann muss aber manchmal etwas investieren , was sich erst über 6 Jahre rechnet und nicht 6 Monate... ja ja Rechnungswesen. Ich hätte ihn ja wie einen Kunden behandeln können... wäre Lustig, ob das Jobcenter das Angemessen empfunden hätte...LOL

Beschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter ist immer vermeidbar - man verdient dann nur leider auch nichts...

rubenp

Meine Güte. Also bitte hier keine eigenen Geschichten erzählen. Das ist ja unerträglich. Ich hab nicht gefragt, wer kennt sich am wenigsten aus und hat am meinsten Langeweile.

Ich bin auf der Suche nach plausiblen Darstellungen, die auch ein Fachanwalt für Sozialrecht nennen würde. Das sich hier bitte keine Betroffenen selbst melden sollen, liegt ja auf der Hand. Es soll sich nur jemand melden, der 100% die Rechtsprechung und Vorschriften IN DEM ANGEFRAGTEN Bereich kennt.

Wer nicht weiss, wie das Jobcenter tickt um bei dem Wortspiel zu bleiben, bitte hier im gesamten Forum keine Beratung geben. Und auch nicht irgendwelche Geschichten in die wichtigen Threads schreiben und die Threads zumüllen.

Das versucht wird, ggf. Fehler in angrenzenden Bereichen beim TE aufzudecken, ist ja ok. Aber hier nicht erforderlich.

Diese Frage ist unbeantwortet (nicht bösee gemeint):

-Irgendwo hatte ich mal beiläufig gelesen, dass das Jobcenter betriebliche Dinge die auf Raten gekauft werden,  bzw. auf Kredit gekauft werden nicht anerkennt.