Einladung zum Ärztlichen Dienst

Begonnen von Steve-O, 14. März 2025, 17:35:58

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oldtom

Naja, das ist alles schön und gut. Wie immer und überall kommt es darauf an im Zweifel den Zugang zu beweisen. Ob du jemandem etwas sagst oder ein Stück Papier in die Hand drückst ... Wenn der SB das direkt in die Tonne packt war's das ... "Hab ich nie bekommen"
Davon leben Anwälte mal gar nicht so schlecht. Und wenn der zu teuer ist: Hab ich mir wieder ein altmodisches Fax hingestellt. Sendebericht ist Goldes wert. :cool:

Ottokar

Zitat von: Steve-O am 25. März 2025, 15:27:32allerdings lese ich daraus nur, dass meine SB auf meinen Wunsch, dem ÄD mitteilen muss, dass ich den TEIL A zu gesendet bekommen möchte.
Das JC hat damit gar nichts zu tun. Das JC darf Teil A wegen der darin enthaltenen medizinischen Daten gar nicht bekommen (Datenschutz) und kann auch nicht den Mittler spielen.
Du hast gegenüber dem äD ein Recht auf Akteneinsicht (nicht das JC) und der äD deshalb die Pflicht, dir Teil A und B der sozialmedizinischen Stellungnahme zuzusenden, bzw. dir vor Ort Einsicht zu gewähren und Kopien auszuhändigen.
Der äD kann aus psychologischen Gründen anordnen, dass Teil A im Beisein eines Arztes eröffnet werden muss. Dann weist du den äD an, das Gutachten an deinen Hausarzt zu senden, der bespricht dann mit dir den Inhalt und händigt es dir anschließend aus.
Das sind die rechtlichen Vorgehensweisen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldtom

Zitat von: Ottokar am 26. März 2025, 09:36:31Das JC hat damit gar nichts zu tun. Das JC darf Teil A wegen der darin enthaltenen medizinischen Daten gar nicht bekommen (Datenschutz) und kann auch nicht den Mittler spielen.

Das steht im Praxisleitfaden (erstaunlicherweise) die Anfotderung wird an den ÄD weitergeleitet - eben der Mittler
 

Ottokar

Nur der Patient hat das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte und kann dieses geltend machen.
Der Patient kann allerdings Dritte damit bevollmächtigen, wobei die Vollmacht schriftlich erteilt und von diesem Dritten nachgewiesen werden muss.
Die JC leiten diese Bitte als "Serviceleistung" an den äD weiter, rechtlich sauber ist das aber nicht. Sofern die Daten direkt an den Patienten gesendet werden, besteht dabei auch keine Gefahr eines Datenschutzverstoßes. Allerdings kommt es auch immer wieder vor, dass die Daten statt an den Patienten an das JC gesendet werden.
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Fettnäpfchen

Zitat von: oldtom am 26. März 2025, 12:01:48Das steht im Praxisleitfaden (erstaunlicherweise) die Anfotderung wird an den ÄD weitergeleitet - eben der Mittler
Wo soll das denn stehen?

Kopier das doch mal hier rein!
Dürfte schwierig werden denn das einzige was das JC machen darf ist die Untersuchung anzuleiern das könnte man aus deiner Sicht dann als Mittler sehen

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 16:49:44Wo soll das denn stehen?

Das steht in dem Link von @Ottokar in Beitrag #19, ich hatte das auch gelesen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Das Ding heißt:
Praxisleitfaden zur Einschaltung des  Ärztlichen Dienstes
im Bereich des SGB II und des SGB III

3.3.3
ZitatSoweit das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD
(Teil B) ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden kann, wird der Kundin/dem Kunden die Einsicht
nahme oder Herausgabe einer Fotokopie ermöglicht. Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch
äußern, auch den Teil A des Gutachtens bzw. der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stel
lungnahme einzusehen, ist dieser Wunsch an den ÄD weiterzuleiten
.


Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2025, 16:58:26Das steht in dem Link von @Ottokar in Beitrag #19, ich hatte das auch gelesen.
die #19 und das war ein anderer Link (Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung)
wir reden über die #28 ("Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III")

Im Prinzip schon klar, aber das war ja nicht die Ausgangssituation. Das wollte ich lediglich klarstellen.

Die Ausgangssituation war:
Zitat von: oldtom am 26. März 2025, 12:01:48Das steht im Praxisleitfaden (erstaunlicherweise) die Anfotderung wird an den ÄD weitergeleitet - eben der Mittler
wäre dass:
Zitat von: oldtom am 27. März 2025, 17:13:13Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch äußern, auch den Teil A des Gutachtens bzw. der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stel lungnahme einzusehen, ist dieser Wunsch an den ÄD weiterzuleiten.
mit dem Wunsch dabei gestanden hätte ich nichts geschrieben, aber das kam ja erst nach meinem
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 16:49:44Wo soll das denn stehen?

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. März 2025, 17:51:09die #19 und das war ein anderer Link (Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung) wir reden über die #28 ("Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III")

Ist ja gut, dann habe ich mich vertan. Hier ploppt in letzter Zeit beim Scrollen und auch Schreiben alle paar Minuten Werbung hoch die ich erst wegklicken muss bzw. abwarten muss bis die Zeit rum ist, das lenkt mich ziemlich ab.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Ja, aber was anderes steht da nicht zum Teil A. Und der Wunsch liegt ja hier vor. Also was soll der Mist?

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2025, 18:13:52Ist ja gut, dann habe ich mich vertan. Hier ploppt in letzter Zeit beim Scrollen und auch Schreiben alle paar Minuten Werbung hoch die ich erst wegklicken muss bzw. abwarten muss bis die Zeit rum ist, das lenkt mich ziemlich ab.
Ja... vor allem dieses 30s NIUS Video, dass sich nicht wegklicken lässt...oh man. Schon bestimmt 50x gesehen... ich brauche doch einen Werbeblocker...