Mein Kind möchte studieren

Begonnen von Willi 73, 18. April 2025, 16:28:00

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Ottokar

#15
Diese Praxis war nicht Gegenstand der Frage.
Angesehen davon dürfte es eher unrealistisch sein, davon auszugehen, dass Eltern, die sich weigern, ihrem Kind Barunterhalt zu zahlen, damit einverstanden sind, ihr Kind stattdessen bei sich wohnen zu lassen und es (mit Nahrung etc.) zu versorgen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: oldtom am Heute um 09:29:33Ist Papa nicht davon Überzeugt Barunterhalt zu leisten... dann kannst du ihn ja verklagen....

Oder einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Du solltest dein Wissen mal etwas aktualisieren anstatt zu schwadronieren, das wäre zumindest hier im Hilfebereich sehr angebracht.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Mit einem Antrag auf Vorausleistung "überträgt" das Kind seine Unterhaltsstreitigkeiten mit den Eltern an das Bundesland.
Die Vorausleistung von Ausbildungsförderung (§ 36 BAföG) kann für die gesamte Ausbildung- bzw. Studiendauer erfolgen.
Die Bafög-Behörde "ärgert" sich dann mit den Eltern herum hinsichtlich der Auskünfte und Nachweise zu deren Einkommen (Verwaltungszwangsverfahren, Bußgeld).
Bestehende Unterhaltsansprüche des Kindes an die Eltern infolge der Ausbildung gehen damit auf das Bundesland über, welches Bafög zahlt (§ 37 BAföG).
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oldtom

Zitat von: Sheherazade am Heute um 09:43:14
Zitat von: oldtom am Heute um 09:29:33Ist Papa nicht davon Überzeugt Barunterhalt zu leisten... dann kannst du ihn ja verklagen....

Oder einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Du solltest dein Wissen mal etwas aktualisieren anstatt zu schwadronieren, das wäre zumindest hier im Hilfebereich sehr angebracht.

Ich weiß das schon... das macht es nur nicht besser. Ob du die nun Verklagst oder die Behörde auf den Hals hetzt...  das nur zwei verschiedene Geschmacksrichtungen... Insbesondere , da ich mit 20 (geschweige 18) keinen Schimmer hatte, was die Eltern genau verdienten... Auf jeden Fall sinkt die Stimmung da potenziell die nächsten 20 Jahre auf den 0 Punkt.

Ich möchte nicht wissen, wie regelmäßig Zahlungen im unteren Einkommensbereich wirklich fließen... mit oder ohne Ansprüchen bleibt das eine Frage des Goodwill...

Mit der Generation meiner Eltern war das nochmal besonders spannend zu kommunizieren:

Ende der 50'er gingen die dann mit 14 'in die Lehre' und die Eltern bekamen das 'Lehrgeld'...Als ich mit 20 vom Bund zurück war und Geld von denen wollte haben die erstmal geschaut wie Auto :lachen:

Auch wenn man da heute oft vielleicht einen Schritt weiter ist - das Grundproblem besteht bestimmt nochh immer...

PS.: Ich war übrigens neulich mal wieder an der UNI (bzw. ind der Bib.) ich musste feststellen, das es da in vielen Bereichen nobler zugeht, als in den 90'ern

Rotti

Zitat von: oldtom am 19. April 2025, 17:55:04Gerade an der Uni tickt die Welt da anders. Es ist schon wahnsinnig genug, wenn man auf "BaföG überhaupt studieren will. Klar, von 992 € (Höchstsatz) kann man prima studieren - nur eben nicht wohnen und leben :grins:
dafür ist eben das System nicht ausgelegt um auf der Faulen Haut zu liegen ohne einer Arbeit nachzugehen vermutlich sind da Papa und Mama zum Unterhalt aufgerufen.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ottokar

Zitat von: oldtom am Heute um 10:17:42Auf jeden Fall sinkt die Stimmung da potenziell die nächsten 20 Jahre auf den 0 Punkt.
Das liegt dann aber ganz allein in der Verantwortung der Eltern.
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oldtom

Zitat von: Ottokar am Heute um 14:53:10
Zitat von: oldtom am Heute um 10:17:42Auf jeden Fall sinkt die Stimmung da potenziell die nächsten 20 Jahre auf den 0 Punkt.
Das liegt dann aber ganz allein in der Verantwortung der Eltern.

Da kann sich der Student sich auch nichts für kaufen...

Aber mal konstruktiv (für den Osterhasen)... ich sehe da noch etwas - vielleicht weiß @ottokar da bescheid...:
ZitatMein Kind (18) möchte studieren und muss hierfür in eine andere Stadt ziehen. Wir beziehen seit November 2024 Bürgergeld weil mich eine Erkrankung ausgeknockt hat. Jetzt meine Fragen...

Wie ist das denn, wenn die erst seit 11/24 im Bezug von Bürgergeld sind und darvor ggf. gut verdient haben....
Könnte da nicht noch eine Überraschung in Form von kein BaföG kommen?  Ich erinnere mich dunkel, das es damals so war, das da über einen längeren Zeitraum erhoben wurde... Vattern hatte z.B. im Jahr vor dem Antrag ein höheres Einkommen als im Antragsjahr....

Sheherazade

Zitat von: oldtom am Heute um 15:27:34Wie ist das denn, wenn die erst seit 11/24 im Bezug von Bürgergeld sind und darvor ggf. gut verdient haben....

Lies dich mal bei Bafög ein, hier z. B. Aktualisierungsantrag (§ 24 Abs. 3 BAföG).


 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"