Umzug notwendig wegen Partnerschaftstrennung, Karrenzzeit, bitte um Information

Begonnen von DanshiDo, 18. April 2025, 14:06:35

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DanshiDo und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

DanshiDo

Hallo,

endlich habe ich es mit eurer Hilfe geschafft, Bürgergeld zu beantragen und das ganze relativ schnell über die Bühne zu bekommen.

Jetzt steht ein weiterer Schritt an.

Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus.

Die Gesamtmiete beträgt derzeit 656,90€ das Amt Zahlt für mich 328,45€...ungefähre Rechnung.
Die Bemessunggrenze liegt bei mir hier in Dresden bei 1 Person bei 450€ Link Dresden - Bem.grenze

Wenn Mitbewohnerin auszieht, muss ich definitiv raus und das will ich auch, da ich in der Wohnung sowieso nicht bleiben kann und will (Trauma, Erinnerungen)

Jetzt wollte ich explizit wissen, wie das mit dieser Karrenzzeit ist. Diese liegt jetzt bei 6 Monaten oder 1 Jahr?
Also bei 6 Monaten, müsste ich Oktober hier raus sein.

Wie muss ich jetzt schrittweise und korrekt vorgehen?
Muss ich beim Jobcenter die karrenzzeit beantragen?
Wie lege ich die Exposes vor am besten? Mache ich mir dort einfach ein Termin und lege die vor? Die Bearbeitung dauert sicherlich auch seine Zeit.

Habt ihr Empfehlungen für die Suche einer Wohnung für einen JBC Empfönger? Einige Vermieter sind gegenüber JBC Empfänger negativ eingestellt...damit hab ich jedenfalls mein Problem.

Hier in Dresden will ich nicht Zwangsweise in die "schlimmen" Randgebieten, die leider alle dort liegen...aber bleibt mir wohn nichts übrig oder? oder als Notfall Lösug... und hoffen, dass sich meine Lage verbessert.

Keine Sorge, ich schaue aktuell nach Wohnungen, ich schaue im Internet und hier im Forum...aber eine Individuelle, klare Antwort und Handlungsweise, ist auch hilfreich.

Wie würdet ihr jetzt am besten und effektivsten die Sache angehen?

Liebe Grüße,
Daniel


Rotti

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus.
Der erste Schritt eine Veränderungsmitteilung das sich deine Miete ändert.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Jetzt wollte ich explizit wissen, wie das mit dieser Karrenzzeit ist. Diese liegt jetzt bei 6 Monaten oder 1 Jahr?
Das ergibt sich ob du neu im Bürgergeld bist dann wäre es ein Jahr.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Muss ich beim Jobcenter die karrenzzeit beantragen?
nein das ist durch das Gesetz festgelegt und bedarf keiner Beantragung.



Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Fettnäpfchen

DanshiDo

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Meine Mitbewohnerin (Ex) zieht ab dem 1.6.25 aus.
Was soll man unter ab verstehen?
Ist die weg oder dauert es dann noch eine gewisse Zeit?
Grund der Frage ist weil du ja eine
Zitat von: Rotti am 18. April 2025, 16:08:03Der erste Schritt eine Veränderungsmitteilung das sich deine Miete ändert.
machen musst und das JC die KdUH ja schon zum Ende 05 leistet.

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Wie lege ich die Exposes vor am besten? Mache ich mir dort einfach ein Termin und lege die vor? Die Bearbeitung dauert sicherlich auch seine Zeit.
Du meinst wenn du eine ANGEMESSENE Whg. gefunden hast und diese anmieten willst?
Oder was genau?

Zur Karrenzzeit wenn du "die Frage" von
Zitat von: Rotti am 18. April 2025, 16:08:03Das ergibt sich ob du neu im Bürgergeld bist dann wäre es ein Jahr.
beantwortet hast.

Ratgeber Umzug

MfG FN
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DanshiDo

Hallo, danke für eure antworten.

@Rotti: Ich bin ab dem April neu im Bürgergeldbezug. Also wären das ein Jahr? Und bis dahin dürfen die mir nichts?
Also kann ich theoretisch bis dahin Zeit nehmen? Das wäre gut...weil hier in Dresden ist der Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt.

@Fettnäpchen:
Sie zieht 1.6 aus...sorry für die Irritationen. Sie hat schon eine Wohnung gefunden und der Vertrag läuft ab 1.6. also in dem Zeitraum ist sie dann raus ungefähr...auf Tag genau weiß ich es nicht wie sie es macht.

Okay...also eine Veränderungsmitteilung ab dem 1.6.25 so schnell wie möglich stellen korrekt?

Korrekt ich meinte genau, wenn ich schon eine Wohnung gefunden habe...das Exposé reiche ich erst ein, wenn der Vermieter auch zugestimmt hat aber das JBc. Noch die angemesheit prüfen muss korrekt?

Kann das JBc. Mir auch eine Wohnung ablehnen, wenn trotzdem die angemessenheit erfüllt ist? Hier in Dresden sind es die 450 Euro kalt... Kann es auch eine 2 Raum Wohnung sein? Und wenn es zb. 60qm und 2 Raum wäre für 450 Euro...
An was richten die sich korrekt...nur an dem Geld? Oder müssen alle 3 Komponenten in der angemesheit liegen? Versteht ihr?

Ich hoffe ich habe alles beantwortet.
LG

Ottokar

Zitat von: DanshiDo am 18. April 2025, 14:06:35Die Bemessunggrenze liegt bei mir hier in Dresden bei 1 Person bei 450€
Die 450€ sind Kaltmiete + Nebenkosten, da kommen noch die tatsächlichen Heizkosten drauf.
Im Fall einer Kostensenkung muss das JC die max. angemessenen Gesamtkosten zugrunde legen, d.h. zu den 450€ muss der Betrag für max. angemessene HK hinzuaddiert werden.

Noch (CDU/CSU+SPD wollen sie abschaffen) gilt für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdUH) eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden.
Wenn Du erstmals seit April 2025 Leistungen beziehst, muss das JC unangemessene KdUH bis einschl. März 2026 anerkennen. Und darüber hinaus, solange eine Kostensenkung nachweislich nicht möglich ist.
Lies dazu bitte mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft".
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: DanshiDo am 19. April 2025, 19:24:33@Rotti: Ich bin ab dem April neu im Bürgergeldbezug. Also wären das ein Jahr? Und bis dahin dürfen die mir nichts? Also kann ich theoretisch bis dahin Zeit nehmen? Das wäre gut...weil hier in Dresden ist der Wohnungsmarkt ebenfalls sehr angespannt.
solange du keine Aufforderung des JC bekommst deine nicht angemessen Mietkosten zu senken ab dem Zeitpunkt hast du dann 6 Monate Zeit das zu ändern. Also erst mal die Füße stillhalten da kann sich noch sehr viel ändern bei dir Beruflich wie privat.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

DanshiDo

Hallo,

okay, danke für eure Infos. Ja mein Leben ist gerade ziemlich chaotisch und viele Veränderungen.

Ich bin ab dem 29.4 in einem Berufsbildungswerk. Dort bekomme ich die Grundsicherung weiter. (Belastungserprobung)

Wie es dann ab Juni/Juli bei mir weiter geht Mal sehen...

Ich will in dem Zeitraum im Sommer gerne trotzdem umziehen aber wegen der Karenzzeit usw. Wird es am Ende schwierig.

Also brauche ich so oder so die Zusicherung vom Amt...

Und Politisch bin ich wirklich gespannt wie die es uns wieder schwer machen wollen.