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Zuzahlungsbefreiung, Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Timitrios, 19. November 2022, 10:42:49

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Maunzi

Der Teufel liegt wohl im Detail, aber ja passt zu den Absagen die man uns gab. Scheint ggf ein typisches AOK Ding zu sein, wenn andere Kassen dazu in der Lage sind den Paragraphen richtig zu deuten?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Timitrios

Heute mit der Post gekommen:

Ihr Antrag auf Erstattung zu viel geleisteter Zuzahlungen für das Jahr 2022
Sehr geehrte Frau Xyz,
Sie haben einen Antrag auf Erstattung zu viel geleisteter Zuzahlungen für das Jahr 2022 gestellt.
 Leider können wir Ihnen keine Zuzahlungen erstatten. Gern erläutern wir Ihnen unsere Entscheidung.
Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich folgende Berechnung:
Sie haben Zuzahlungen in Höhe von 20,00 Euro geleistet. Wir haben für Sie eine persönliche
Belastungsgrenze von 53,88 Euro errechnet. Die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen liegen unterhalb
Ihrer Belastungsgrenze.
Bezugnehmend auf Ihre Mail vom 04.12.22 und unser Schreiben vom 25.11.22 weisen wir nochmals darauf
hin, dass wir nach dem SGB V beurteilen und eine Berechnung der Belastungsgrenze bei Befreiung
von Zuzahlungen für Ehegatten im gemeinsamen Haushalt gilt. Somit ist die Beurteilung Ihrer
Belastungsgrenze 2022 abgeschlossen.


Bei Fragen rufen Sie uns bitte an -  wir helfen Ihnen gern,
Freundliche Grüße Ihre ÖÖÖ-Gesundheit
Team Leistungsbearbeitung

Maunzi

Also alles wie bei uns auch... mag wer den Klageweg bestreiten für ein Urteil auf das sich andere dann beziehen können?
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

begees

Steht sogar auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums:

Bei Bezieherinnen und Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html


frenschi

Hallo, 

Ich habe heute eine Antwort per Mail erhalten. 



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Bundspecht

Das scheint aber NUR bei der AOK so zu sein , habe ich das dumme Gefühl !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Timitrios

Leider nicht. Bei uns ist es ja die DAK. Im übrigen sind die Vorgaben für alle GKV's gleich.

Bundspecht

Zitat von: Timitrios am 12. Dezember 2022, 16:49:24m übrigen sind die Vorgaben für alle GKV's gleich.

kann aber nicht sein, denn meine Frau und ich wurden von der Barmer seid 2008 als BG eingestuft, obwohl wir erst 2012 geheiratet hatten.

Also entweder da isst irgendwo der Wurm drin, oder da kocht jeder sein eigenes "Süppchen"
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

frenschi

Hallo,

Wenn meine AOK jetzt Unrecht hat, was kann ich noch tun? Damit mein Freund auch die Befreiung erhält.

Lg

Ottokar

Es steht der ganz normale Rechtsweg offen: Widerspruch, Klage.
Sofern der Freund bei einer anderen KK versichert ist, muss er natürlich dort die Befreiung beantragen.
Wenn du bei der AOK versichert bist und dein Freund bei z.B. der Barmer, darf die AOK natürlich nur dir eine Befreiung ausstellen, und umgekehrt die Barmer nur deinem Freund.
So wie ich das lese, hat dein Freund aber bislang keinen Antrag bei seiner KK gestellt. Das sollte er also erst mal tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


frenschi

Hallo, wir sind alle bei der selben Krankenkasse.

Lg

Kein Bittsteller

Wenn man über's jähr gerechnet 20€ Zuzahlungen hat frage ich mich sowieso warum man da eine Befreiung im Vorfeld beantragt und dafür 60€ hinlegt....  :weisnich:

Timitrios

Zitat von: Kein Bittsteller am 14. Dezember 2022, 10:26:11Wenn man über's jähr gerechnet 20€ Zuzahlungen hat frage ich mich sowieso warum man da eine Befreiung im Vorfeld beantragt und dafür 60€ hinlegt....  :weisnich:

falls auf meinen Thread bezogen:
Meine Lebensgefährtin und ich sind bei der selben Krankenkasse, beziehen HLU, beide chron. Erkrankt und werden als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Anfang 2022 war es noch so: die Grenze der Zuzahlungen für Medikamente innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft lag bei runde 60€. Nun habe ich alleine schon in 2022 die Zuzahlung um ca. 10€ überschritten und meine
LG´in hatte bisher Ausgaben von 20€. Erwartet hätten wir eine Erstattung von ca. 30€ und eine Befreiung der weiteren Zuzahlung für uns BEIDE.
Wir werden nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft berechnet.
Entweder irre ich mich gewaltig oder die Gesetze haben sich in diesem Jahr geändert ODER die Krankenkasse versucht auf diese weise ihre Defizite zu decke(L)n.

terrier

Zitat von: Timitrios am 14. Dezember 2022, 22:29:52Nun habe ich alleine schon in 2022 die Zuzahlung um ca. 10€ überschritten und meine
LG´in hatte bisher Ausgaben von 20€.

Das ist ja nicht zu fassen, was du da ausgeben musst. Ich habe zusammen mit meiner Frau mZuzahlungen von gut 800 Euro im Jahr, von denen ich gottseidank befreit bin. Da erscheinen deine Zuzahlungen pro Jahr ja ganz niedlich. Und da machst du so eine Welle drum?
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild